Planned Parenthood klagt gegen Gesetz, das Abtreibung bei Herzschlag verbietet

24. Februar 2021 in Prolife


Das Gesetz wurde mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Planned Parenthood ist der Ansicht, es verstoße gegen das Urteil ‚Roe v. Wade’, mit dem der Oberste Gerichtshof die Abtreibung legalisierte.


Columbia (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Mit der Unterschrift von Gouverneur Henry McMaster hat der US-Bundesstaat South Carolina ein Gesetz in Kraft gesetzt, welches Abtreibungen verbietet, sobald beim Ungeborenen der Herzschlag festgestellt werden kann. Planned Parenthood, der größte Anbieter von Abtreibungen in den USA, hat umgehend gegen das Gesetz geklagt.

Das Gesetz sieht vor, dass vor jeder Abtreibung eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden muss. Wenn dabei ein Herzschlag beim Ungeborenen festgestellt werden kann, darf keine Abtreibung durchgeführt werden. Ausnahmen gibt es bei Vergewaltigung, Inzest, Gefahr für die Gesundheit der Mutter oder schweren Fehlbildungen am Fötus.

Beide Häuser des Kongresses von South Carolina haben das Gesetz mit jeweils deutlicher Mehrheit beschlossen. Planned Parenthood hat gegen das Gesetz geklagt, weil es „fast fünf Jahrzehnten beständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs“ widerspreche. Gemeint ist das Urteil „Roe versus Wade“, mit dem der Oberste Gerichtshof der USA 1973 die Abtreibung in allen Bundesstaaten der USA legalisierte.

South Carolina ist nicht der erste Bundesstaat, der ein Gesetz dieser Art beschlossen hat. Lebensschützer hoffen, dass der Rechtsstreit um die Gesetze bis zum Obersten Gerichtshof geführt wird, der dann die Möglichkeit hätte, das Urteil „Roe versus Wade“ aufzuheben.

 


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