US-Justizministerium: Einschränkungen für Gottesdienste in San Franciso ‚drakonisch’

3. Oktober 2020 in Weltkirche


Die unterschiedlichen Regeln für Gotteshäuser einerseits und Läden mit Kundefrequenz andererseits stoßen auf wenig Verständnis in Washington.


Washington D.C. (kath.net/jg)

Das US-Justizministerium hat die Stadtregierung San Francisco gewarnt, dass die derzeit geltenden Einschränkungen für öffentliche Gottesdienste verfassungswidrig sein könnten. Salvatore Cordileone, der Erzbischof von San Francisco, hat die Stellungnahme des Justizministeriums begrüßt, berichtet der National Catholic Register.

 

Die Katholiken in San Francisco hätten die „Ungerechtigkeit“ in den letzten Monaten geduldig ertragen. Endlich stelle eine kompetente Stelle die „absurden Regeln der Stadt“ in Frage, die keine wissenschaftliche Grundlage hätten, schreibt der Erzbischof in einer Stellungnahme.

 

Die Vorschrift, nur eine (!) Person in Kirchen und Gebetsstätten unabhängig von deren Größe zuzulassen, während andere Institutionen viel mehr Gäste und Kunden in geschlossenen Räumen empfangen dürften, sei „drakonisch“ und „gegen die Verfassung und die beste Tradition des Landes hinsichtlich Religionsfreiheit“, heißt es in einem Brief des Justizministeriums an Bürgermeisterin London Breed vom 25. September.

 

Seit 14. September sind bei Freiluftgottesdiensten maximal 50 Teilnehmer erlaubt, zuvor waren es 12. Gottesdienste in geschlossenen Räumen sind bis 1. Oktober verboten.

 

Das Justizministerium rief die Stadtregierung von San Francisco auf, Gotteshäuser nicht anders zu behandeln als Fitnessstudios, Friseursalons und Tagesstätten. In diesen Einrichtungen sind zehn bis fünfzig Prozent der maximalen Kapazität an Besuchern erlaubt, vorausgesetzt bestimmte Hygiene- und Abstandsregeln werden eingehalten. Das Ministerium prüfe derzeit seine Möglichkeiten und werde gegebenenfalls weitere Schritte unternehmen, heißt es in dem Brief.

 

Dennis Herrera, der für die rechtlichen Belange der Stadtregierung zuständig ist, verteidigte die Bestimmungen ohne auf die Diskriminierung religiöser Aktivitäten einzugehen. Die Bundesregierung solle sich lieber auf die Bekämpfung der Pandemie konzentrieren als juristische Drohungen auszusprechen.

 

Religiöse Veranstaltungen würden bald in größerem Rahmen möglich sein. Die Stadtregierung von San Francisco setze die Öffnungsschritte vorsichtig um und folge dabei dem Bundesstaat Kalifornien, ließ Herrera verlauten.

 


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