Biden macht falsche Angaben zum Embryo-Urteil von Alabama

4. März 2024 in Prolife


Der US-Präsident behauptete in einer Wahlkampf-Rede, durch das Urteil des Obersten Gerichtshofes von Alabama sei die Legalität der In-Vitro-Fertilisation in Gefahr. Auch die Einschränkungen und Verbote von Abtreibungen stellt er falsch dar.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
US-Präsident Joe Biden hat in seiner Reaktion auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Alabama über eingefrorene Embryonen die Abtreibungsverbote erneut als „Gesundheitsversorgung“ charakterisiert und das Urteil falsch dargestellt.

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Alabama hat festgestellt, dass Embryonen, die in Vitro gezeugt wurden, rechtlich als „minderjährige Kinder“ zu behandeln sind. Der Gerichtshof betonte, dass der seit 2018 geltende Verfassungszusatz die Rechte ungeborener Kinder schützt, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort. (Siehe Link)

Im Rahmen seiner Wahlkampagne brachte Präsident Biden das Urteil in Zusammenhang mit der Abtreibung. Erneut bezeichnete er Abtreibung als Teil der „Gesundheitsversorgung“ und behauptete, dass schwangere Frauen in medizinischen Notfällen aufgrund von Einschränkungen oder Verboten der Abtreibung von Notfallambulanzen abgewiesen würden. „Heute, im Jahr 2024 in Amerika, werden Frauen von Notaufnahmen abgewiesen und gezwungen, hunderte von Meilen für eine Gesundheitsleistung zu reisen, während sich Ärzte vor Strafverfolgung fürchten, weil sie eine Abtreibung durchgeführt haben“, sagte der Präsident wörtlich.

Frauen in den USA haben den gleichen Zugang zu medizinischer Versorgung wie vor der Aufhebung des Abtreibungsurteils „Roe v. Wade“. Die Lebensschutzgesetze, die von etlichen Bundesstaaten eingeführt worden sind, sehen sogar Ausnahmen vor, falls das Leben der Mutter in Gefahr ist.

Dann sprach Biden das Urteil des Obersten Gerichtshofes von Alabama an. Wörtlich sagte er: „Und jetzt hat ein Gericht in Alabama den Zugang zu bestimmten Fruchtbarkeitsbehandlungen für Familien gefährdet, die verzweifelt versuchen, schwanger zu werden. Die Missachtung für die Fähigkeit einer Frau, diese Entscheidung für sich zu treffen, ist empörend und nicht akzeptabel.“

Biden erweckte damit den Eindruck, als ob die künstliche Befruchtung (IVF) durch das Urteil des Gerichts in Alabama in irgendeiner Weise verboten wäre. Ein Verbot der IVF ist in dem Urteil aber nicht enthalten. Es ging vielmehr darum, dass tief gefrorene Embryonen, die unrechtmäßig zerstört wurden, wie unrechtmäßig zu Tode gekommene Ungeborene im Mutterleib zu behandeln sind.

 

Foto: Archivbild US-Präsident Biden

 


© 2024 www.kath.net