Amnesty International als Teil der Abtreibungslobby

3. Juni 2019 in Prolife


In der Stellungnahme zur parlamentarischen Bürgerinitiative #fairändern vertritt die Organisation die Ansicht, das Recht auf Leben beginne bei der Geburt und widerspreche daher einem Recht auf Abtreibung nicht.


Wien/London (kath.net)
Amnesty International wurde 1948 gegründet, um die Durchsetzung der Allgemeinen Menschenrechte zu unterstützen. In letzter Zeit ist die Organisation vermehrt als Teil der Pro-Abtreibungs-Lobby in Erscheinung getreten.

Das zeigt sich zum Beispiel in der Stellungnahme der Organisation zur parlamentarischen Bürgerinitiative #fairändern, welche derzeit im Petitionsausschuss des österreichischen Parlaments behandelt wird. Der Ausschuss holte Stellungnahmen relevanter Vereine und Institutionen ein. Amnesty International war als Menschenrechtsorganisation ebenfalls eingeladen, die Initiative zu begutachten.

Die Stellungnahme von Amnesty International vom 29. April 2019 verwirft die sechs Forderungen der Bürgerinitiative #fairändern nicht nur. Die Organisation stellt sich hinter ein „Recht auf Abtreibung“: Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Ausgehend davon entspricht es einer menschenrechtlichen Verpflichtung der Staaten, jeder Person die Möglichkeit einzuräumen, selbstbestimmt über Sexualität, Schwangerschaft und Mutterschaft zu entscheiden. Dies schließt auch die Möglichkeit selbstbestimmter Entscheidungen über das Austragen oder den Abbruch einer Schwangerschaft ein.“

Amnesty International verweist auf einen Kommentar des UN-Komitees über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dort ist in Punkt IV. A. 34. ist von einem „Recht auf Abtreibung“ die Rede.

Der Kommentar bezieht sich auf Artikel 12 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, auch UN-Sozialpakt genannt. Dort ist allerdings nicht von Abtreibung oder reproduktiven Rechten die Rede, sondern nur vom Recht auf medizinische Versorgung. Daraus soll nun offenbar ein Recht auf Abtreibung abgeleitet werden.

Amnesty International sieht im „Recht auf reproduktive Selbstbestimmung“, zu der auch der „uneingeschränkte und diskriminierungsfreie Zugang zu leistbaren und sicheren medizinischen Diensten für Schwangerschaftsabbrüche“ gezählt wird, keinen Widerspruch zum Recht auf Leben. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Nach den genannten internationalen menschenrechtlichen Dokumenten beginnt der Schutz durch das Recht auf Leben mit der Geburt. Der effektive Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen steht daher – aus einer menschenrechtlichen Perspektive – im Einklang mit dem Recht auf Leben. Ethische Auffassungen, die hinsichtlich des Beginns eines Lebens anderes vertreten, finden keine Entsprechung in den internationalen menschenrechtlichen Dokumenten bzw. dem darin abgebildeten ethischen Konsens.“

Als Quelle wird ein Artikel aus dem Jahr 2005 aus der Zeitschrift „Reproductive Health Matters“ (seit 2019 „Sexual and Reproductive Health Matters“) angeführt. Die Zeitschrift widmet sich der Förderung „sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte“. Die Zeitschrift wurde 1992 gegründet, um eine „feministische Perspektive“ in die Familienplanung und Bevölkerungspolitik einzubringen.

Die Bürgerinitiative #fairändern stellt die derzeit in Österreich geltende Fristenregelung nicht in Frage. Sie fordert flankierende Maßnahmen wie statistische Erhebungen, Motivforschung, eine Bedenkzeit vor einer Abtreibung. Die einzige Forderung die eine Änderung der geltenden Regelung bedeutet, ist die Streichung der eugenischen Indikation. Diese erlaubt eine Abtreibung bis zur Geburt bei ernster Gefahr auf schwere geistige oder körperliche Behinderung.

Irland

In der Kampagne zur Abschaffung des Lebensschutzes in der irischen Verfassung spielte Amnesty International ebenfalls eine bedeutende Rolle.

Bereits 2015 veröffentlichte die Organisation einen Werbefilm, in dem der irischstämmige Hollywoodschauspieler Liam Neeson für die Legalisierung der Abtreibung wirbt. Er spricht von „Gespenstern“, die „zur letzten Ruhe zu betten“ seien. In Schwarz-Weiß-Aufnahmen werden Ruinen einer verlassenen Kirche, von Gräbern und Kreuzen gezeigt.

Ein weiteres Video zeigte zwei Frauen, die zunächst positiv von ihren Erfahrungen während der Schwangerschaft sprechen. Im zweiten Teil des Videos klagen sie – unterlegt mit düsterer Musik – wie sie unter dem Abtreibungsverbot leiden würden.



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