13. Februar 2005 in Schweiz
Eine umfassende Analyse von Dr. Martin Grichting (Priester und Kirchenrechtler) über das staatskirchenrechtliche System in der Schweiz und die damit verbundenen Probleme
Ein deutscher Bischof soll kürzlich geäussert haben, die Schweizer Katholiken seien die Pest in Europa. Warum die Schweizer Katholiken in der Weltkirche eine Randerscheinung sind, hat nicht zuletzt mit dem einzigartigen staatskirchenrechtlichen System zu tun, das es den Bischöfen schwer macht, die Kirche in der Schweiz in der Gemeinschaft mit der Weltkirche zu halten.
Im Jahre 1875, auf dem Höhepunkt des Kulturkampfs, liess Bismarck in Preussen ein Gesetz einführen, das die Schaffung von Kirchengemeinden vorsah. Diese demokratisch gewählten und strukturierten Gremien sollten fortan unabhängig vom Bischof und vom Pfarrer das Kirchenvermögen verwalten. Der Verfasser dieses Gesetzes, der evangelische Kirchenrechtler Paul Hinschius, erläuterte damals, welches Ziel dieses Gesetzes habe: Es biete den Laien die Möglichkeit, bei der Verwaltung ihrer kirchlichen Vermögensangelegenheiten sich dem alles beherrschenden Einfluss des Klerus zu entziehen, und [es] kann der Ausgangspunkt für eine Zurückweisung der klerikalen Bevormundung auch in anderen Beziehungen werden. In Deutschland ging diese Rechnung in der Folge nicht ganz auf. Denn die Laien, die man vom Klerus emanzipieren wollte, liessen sich nicht gegen den Klerus ausspielen. Und noch bevor es zu spät war, gelang es der Kirche in Deutschland, das Kirchensteuersystem auf den Kopf zu stellen: Seit den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts gehen die Kirchensteuern nicht mehr an die Kirchengemeinden, sondern direkt an die Diözesen. Der Diözesanbischof finanziert sein Ordinariat, entlohnt alle Angestellten und verteilt dann den Rest des Geldes auf die - immer noch existierenden - Kirchengemeinden, die nunmehr unschädlich sind.
Die andere Hierarchie
In der Schweiz ist das Rezept der Kulturkämpfer, die Kirche durch die Schaffung einer zweiten Hierarchie zu spalten und zu lähmen, aufgegangen. Schon mitten im Kulturkampf verloren die Katholiken per Mehrheitsentscheid der Mitglieder der Kirchgemeinden etwa in Zürich oder Bern ihre Kirchgebäude an die Christkatholiken. Diese vermochten sich in der Folge indes nie wirklich zu etablieren und stellen heute eine Religionsgemeinschaft mit einigen Tausend Mitgliedern dar. Nachhaltiger ist die Wirkung des Kirchgemeinde- und Landeskirchen-Systems, das bis heute in den meisten Kantonen besteht. Es führt zu einer zweiten Kraft in der Kirche. Denn wie seinerzeit von Bismarck in Deutschland geplant, liegt in der Schweiz die Finanzkompetenz bei den Kirchgemeinden, die sie unabhängig vom Bischof und vom Pfarrer wahrnehmen. Die Kirchgemeinden, die demokratisch gewählt und strukturiert sind, geben dann einen Teil der Steuern, welche ihnen die Katholiken zahlen, an Kantonalorganisationen weiter. Diese heissen meist Landeskirche, verfügen in der Regel über ein Parlament und eine Regierung und beruhen wie die Kirchgemeinden allein auf staatlichem Recht. Der kirchlichen Hierarchie gegenüber sind sie völlig unabhängig, allenfalls lassen sie sich in unverbindlicher Weise vom Diözesanbischof beraten. Diese Kantonalorganisationen geben - und zwar freiwillig und in dem Mass, wie sie es für richtig finden - Geld an die Bischöflichen Ordinariate weiter, wobei das Wohlverhalten der Bischöfe ihren Zahlmeistern gegenüber die Beiträge tendenziell wachsen lässt. Andernfalls ist auch schon ein anderes, ebenfalls von Bismarck praktiziertes Mittel zum Einsatz gekommen: das Brotkorbgesetz. Die Kantonalkirchen sind schliesslich auf der nationalen Ebene in der so genannten Römisch-katholischen Zentralkonferenz zusammengefasst. Diese finanziert gesamtschweizerische Organisationen und ist ein wesentlicher Geldgeber der Schweizer Bischofskonferenz. Auch letztere ist somit finanziell abhängig von den staatskirchenrechtlichen Organisationen.
Der Ursprung des Systems
Was Bismarck in Deutschland nicht gelungen ist, hat sich also wenigstens in der deutschsprachigen Schweiz - und diese ist das Problem - verwirklichen lassen. Die Entstehung des Systems war freilich in den einzelnen Kantonen verschieden. Es gab ursprünglich drei Typen, deren Entwicklung jedoch heute überall im Vollausbau des Landeskirchen- und Kirchgemeindesystems konvergiert. In ursprünglich reformierten Kantonen wie etwa Bern oder Zürich wurden die Katholiken an ihren Bischöfen vorbei von intoleranten Kräften regelrecht in das Landeskirchen- und Kirchgemeindesystem hineingezwungen. In konfessionell gemischten - so genannt paritätischen - Kantonen wie etwa dem Aargau setzten sich im 19. Jahrhundert die Katholiken - gut gemeint - für ein solches System ein, weil sie dadurch verhindern konnten, dass die Reformierten über katholische Angelegenheiten (mit-)entscheiden konnten. In katholischen Kantonen der Innerschweiz existierte teilweise schon seit dem Spätmittelalter ein auf die Pfarreien beschränktes Kirchgemeinde-System, das schon damals dem kirchlichen Recht widersprach, in der Praxis aber meist mehr oder weniger funktionierte, weil die beteiligten Laien noch im Sinne der Kirche handelten. Allerdings kennt man schon aus dieser Zeit Berichte, wonach die Pfarrer geknechtet worden seien und sie bei heiklen Themen Ordensleute hätten auf die Kanzeln schicken müssen. Aber es waren noch andere Zeiten. Viele Laien haben sich mit gutem Willen und mit besten Absichten zum Teil über lange Zeit vor allem auf der Ebene der Kirchgemeinden für die Kirche eingesetzt und gute Arbeit geleistet. Und auch heute ist sicher nicht nur der Geist Bismarcks am Werk: Viele Laien wirken auch heute noch in den erwähnten Gremien mit in der ehrlichen Absicht, der Kirche zu dienen, oft auch deshalb, weil es ja keine andere Möglichkeit gibt.
Der Bischof als konstitutioneller Monarch
Immer mehr jedoch bewahrheitet sich das Bonmot, dass das Gegenteil von gut gut gemeint ist. Was gut gemeint war und ist, wächst sich immer mehr zu einem massiven Problem aus für die katholische Kirche. Denn das Landeskirchen- und Kirchgemeindesystem widerspricht nicht nur theoretisch dem Wesen der Kirche, sondern es lähmt und zersetzt sie, weil es zu einer zweiten Hierarchie führt. Diese Hierarchie ist für den Zusammenhalt der Kirche gefährlich, weil sie über das für kirchliche Zwecke zur Verfügung stehende Geld verfügt und demokratisch strukturiert ist. So sitzen - im Gegensatz zu den Zeiten vor dem II. Vatikanischen Konzil - in den Gremien der zweiten Hierarchie immer mehr Leute, die nicht zeitgeistresistent sind, sondern Ansichten vertreten, die der Lehre der Kirche widersprechen. Gestärkt wird ihr Selbstbewusstsein nicht nur durch die Finanzmacht, sondern auch durch ein irriges Verständnis der Sendung der Laien in der Kirche, das ihnen eine eigenständige Rolle in der Kirche zuweist in dem Sinn, dass sie ein Gegenüber zu den Klerikern seien. Da nun immer mehr solcherart denkende Leute die finanziellen Hebel in der Hand haben, kommt es auf allen Ebenen zunehmend zu Konflikten mit der Hierarchie. Denn diese Laien, mit denen sich auch Teile des Klerus verbündet haben, sind eben von den Bischöfen nicht nur im Finanziellen emanzipiert, sondern sie sorgen mittels ihrer Finanzmacht dafür, dass die Bischöfe auch in Bezug auf die Leitung, die Wortverkündigung und die Sakramentenspendung immer mehr auf die Rolle einer kirchlichen Queen Elisabeth reduziert werden, deren Haupttätigkeit nicht in der effektiven Leitung, sondern in der affektiven Repräsentation besteht, wie sich Bischof Kurt Koch von Basel einmal ausgedrückt hat. Der Diözesanbischof kann keinen Kaplan ernennen, wenn es der betreffenden Kirchgemeinde nicht passt. Er kann auch keinen Priester in einer Pfarrei halten, wenn ihn die Kirchgemeinde entlässt. Da die Anstellung und Entlohnung der Priester und Laientheologen nicht durch den Bischof, sondern durch die Kirchgemeinden erfolgt, kann er seine Mitarbeiter auch nicht versetzen oder ihnen im Bedarfsfall mit disziplinären Massnahmen auf die Sprünge helfen. Hier liegt der Grund dafür, dass die Schweizer Katholiken als die Pest in Europa gelten, wie es angeblich vor kurzem ein deutscher Bischof so anschaulich gesagt haben soll. Denn so wenig wie die konstitutionelle Monarchin Queen Elisabeth Tony Blair etwas vorzuschreiben hat, so wenig haben die Schweizer Hirten ihren Mitarbeitern und Schäfchen letztlich, wenn es hart auf hart geht, etwas zu sagen. Offener Ungehorsam ist faktisch folgenlos. Die Folge davon aber ist der weitgehende Ausfall der bischöflichen Leitungsaufgabe. Und das bedeutet: Es wird - um nur ein paar Beispiele zu nennen - auch weiterhin von Laien Sonntag für Sonntag die Homilie gehalten werden, auch wenn sie jetzt Meditation heisst; es wird vor Weihnachten und Ostern unangefochten auch weiterhin die Generalabsolution routinemässig erteilt werden; es wird weiterhin bunte ökumenische Praktiken geben, die der Lehre der Kirche widersprechen; von einer Aufsicht über das, was im Religionsunterricht gelehrt wird, wird auch weiterhin kaum eine Rede sein; die Meister im liturgischen Freistil werden ihre Künste weiter vervollkommnen. Denn viele sagen sich eben mit einem ungesunden Pragmatismus: Der Bischof ist faktisch nicht mehr als ein Papiertiger. Lassen wir ihn reden, es hat sowieso keine Folgen, was er sagt - wenn er überhaupt etwas sagt. Denn die Landeskirchen und Kirchgemeinden sind das perfekte Schutzschild gegen bischöfliche Übergriffe auf die pastoral Werktätigen. Es bleiben dem Bischof als der katholischen Version der Queen Elisabeth ja nur das Wort, mit dem er die Gutwilligen überzeugen kann, und die kanonischen Kirchenstrafen, und die sind faktisch weitgehend unanwendbar. All das geht zu Lasten der Einheit der Kirche und ihrer Einbindung in die Gesamtkirche.
System der Angst
Es ist offensichtlich, dass dieses System, das ursprünglich einmal gut gemeint gewesen sein mag, unter den heutigen Umständen zu einem System der Angst und der Unterdrückung der freien Verkündigung des Gotteswortes geworden ist. Bischöfliche Kritik daran ist aus verständlichen Gründen verhalten bis inexistent. Unter vier Augen gibt man bischöflicherseits zwar zu, dass die Kirche in der Schweiz aus den erwähnten Gründen unregierbar sei. Aber man traut sich nicht, das auch offen zu sagen. Und die Pfarrer müssen sich sowieso arrangieren. Denn in vielen Kantonen gibt es alle paar Jahre eine obligatorische Wiederwahl. Will man sich diese nicht verscherzen, ist es ratsam, dem fortschrittlichen Kirchenrat zu Willen zu sein und mit der Zensurschere im Kopf auf die Kanzel zu steigen. Kapläne können übrigens noch einfacher gefeuert werden. Der Konfliktfall - auch wenn es um die Lehre oder die Disziplin der Kirche geht - ist also auf jeden Fall zu vermeiden. Denn der eigene Bischof ist der letzte, der einem dann hilft - nicht weil er nicht wollte, sondern weil er nicht kann. So traurig es ist: Ein Schweizer Priester muss heute zuerst einmal, bevor er fromm ist, einfach clever sein. Fairerweise muss man erwähnen, dass es regionale Unterschiede gibt: Im Bistum Chur ist zB. der Kanton Graubünden in den letzten Jahren zu einer Art von Rückzugsgebiet bzw. Reservat geworden für Priester, die ihre Haltung durch das Tragen von Priesterkleidung zum Ausdruck bringen. In Zürich, Glarus oder der Innerschweiz sind sie deshalb nicht mehr angestellt worden von den Kirchgemeinden. Die Pfarreien im kleinräumigen Graubünden sind jedoch in der Regel noch an einem Pfarrer interessiert. Wer sich aber auch in Graubünden nicht halten kann, wird arbeitslos, muss ins Ausland emigrieren oder privatisieren. Mehrere solcher Fälle gibt es bereits. Umgekehrt hat dies zur Folge, dass es für Laien in Städten wie Zürich oder Bern inzwischen fast unmöglich geworden ist, noch irgendwo eine Sonntagsmesse zu finden, die einfach nach den liturgischen Regeln der Kirche gefeiert wird und in der man nicht damit rechnen muss, dass ein Laientheologe die Meditation genannte Homilie hält.
Dienen und Herrschen
Die Landeskirchen und ihre Verfechter tun dabei alles, um die wahren Verhältnisse zu kaschieren. Denn sonst könnte ja doch noch irgendwann einmal jemand auf die Idee kommen, hier handle es sich um unhaltbare Zustände, die es zu ändern gelte. So werden die Vertreter der zweiten Hierarchie nicht müde zu betonen, sie wollten ja einzig und allein der Kirche dienen. Und das Geld, das sie durch die Kirchgemeindesteuern einnähmen, sei ja nur dazu da, kirchliches Leben zu ermöglichen. - Dass in der Kirche alle nur dienen wollen, ist bekannt. Am liebsten tut man es in leitender Position. Es gibt über das in grundsätzlicher Hinsicht schon Gesagte hinaus Dutzende von konkreten Beispielen, die erahnen lassen, wie die Dienst-Lei(s)tung der Kirchgemeinden und Landeskirche in der Praxis wirklich aussieht. Nur drei Fälle aus jüngster Zeit: 1. Der Bischof bestimmt, dass ein Seminarist nach dem Ende des Studiums und im Hinblick auf die Weihen in der Pfarrei X arbeiten soll. Der dortige Kirchenrat - die Regierung der Kirchgemeinde - unterzieht ihn einem anderthalbstündigen verhörartigen Gespräch über seine theologischen Ansichten. Aber der Mann hat Glück oder ist inzwischen mit allen Wassern gewaschen: Im Gegensatz zu anderen Fällen erhält er von der Kirchgemeinde einen Arbeitsvertrag. Gott sei Dank, sonst hätte der Bischof seinen Schützling anderswo feilbieten müssen. 2. Eine Kirchgemeinde als zivilrechtlicher Arbeitgeber legt einem Priester einen Arbeitsvertrag vor. In diesem wird der Pfarrer verpflichtet, zwei Mal jährlich die Generalabsolution zu erteilen. Nun gut: Er hätte den Vertrag ja nicht unterschreiben müssen. Es gibt auch in den Missionen Pfarreien. 3. Eine Kantonalorganisation setzt unabhängig vom Bischof und vom Generalvikar die Lohnprozente fest, die eine Kirchgemeinde dem Pfarrer zahlen darf. Die Kantonalorganisation kann dies durchsetzen, weil sie der finanzschwachen Kirchgemeinde Ausgleichszahlungen leistet. Einem Priester ist so kürzlich durch die Kantonalorganisation der Lohn gekürzt worden, andern steht es bevor oder sie haben es schon über sich ergehen lassen müssen. Der zuständige Generalvikar erfährt davon im Nachhinein vom betreffenden Priester. Machen kann er nichts, Protest nützt nichts. Der Einwand, es sei doch der Bischof, der ernenne, dieser müsse deshalb auch über die Entlohnung bestimmen können, wird von der Kantonalorganisation mit dem schlagenden Argument beantwortet: Wir sind es, die bezahlen.
Weil die Landeskirchen und Kirchgemeinden zwar im oben beschriebenen Sinn dienen möchten, ihre faktische Herrschaft über die Kirche aber nach aussen hin nicht als solche erscheinen lassen wollen, wird seit Jahren das Lied von der Einvernehmlichkeit angestimmt. Man wird nicht müde, die Einvernehmlichkeit zu betonen, die zwischen den Bischöfen und ihren Geldgebern herrsche. Mit dieser Argumentation zeigen die Zahlmeister der Kirche aber gerade, dass sie eine unabhängig von der Kirche wirkende Kraft sind. Denn wenn zwei sich einvernehmlich einigen, dann haben sie unterschiedliche Standpunkte und beschliessen, sich im Sinne eines Kompromisses zu einigen. Bismarck hätte seine wahre Freude daran gehabt: Die vom Staat neben der Kirche organisierten und emanzipierten Laien als Verhandlungspartner mit ihren Bischöfen am gleichen Tisch. Nun, mit der katholischen Lehre über die Kirche hat das natürlich nichts zu tun. Aber das spielt auch keine Rolle, denn schliesslich haben auch die Schweizer Reformierten ihre Landeskirchen und Kirchgemeinden, und da will man doch nicht als rückständig gelten. Das protestantische System hat man ja schliesslich übernommen und inzwischen internalisiert.
Babylonische Gefangenschaft
Als das Volk Israel in die Babylonische Gefangenschaft abgeführt worden war, liess ihnen Gott durch den Propheten Jeremia ausrichten: Baut Häuser und wohnt darin, pflanzt Gärten und esst ihre Früchte! (...). Bemüht euch um das Wohl der Stadt, in die ich euch weggeführt habe, und betet für sie zum Herrn; denn in ihrem Wohl liegt euer Wohl (Jer 29, 5-7). Angesichts der babylonischen Gefangenschaft der Kirche in der Schweiz dürften die Ratschläge Jeremias auch für die heutige Zeit ihre Bedeutung haben. Es geht darum, trotz dieses Systems für die römisch-katholische Kirche zu arbeiten, weiterhin das Gute zu tun in der babylonischen Gefangenschaft, immer verbunden mit der Hoffnung, eines Tages das Joch des Staatskirchentums abschütteln und in die Freiheit zurückkehren zu können.
Pfr. Dr. Martin Grichting, Surcuolm (Graubünden/CH)
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