Deutsches Auswärtiges Amt verzichtet auf Genderschreibweise

22. Juli 2026 in Deutschland


Sonderzeichen innerhalb von Wörtern seien kein Bestandteil des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung. Sie seien daher im amtlichen Schriftverkehr der Bundesbehörden nicht vorgesehen, begründet das Ministerium die Entscheidung.


Berlin (kath.net/jg)
Das deutsche Auswärtige Amt ändert seine Regeln für den amtlichen Schriftverkehr. In Zukunft soll es keine Sonderzeichen innerhalb von Wörtern geben. Das bedeutet, dass die so genannte „gendergerechte“ Schreibweise mit Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich abgeschafft wird, berichtet die Zeitung BILD unter Berufung auf Informationen von Politico.

Die neue Sprachregelung ist den Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes über das Intranet bekannt gemacht worden. Die Regelung sei „weit auszulegen“ und betrifft auch die interne Kommunikation des Ministeriums.

„Sonderzeichen innerhalb von Wörtern sind und waren nicht Bestandteil des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung und daher im amtlichen Schriftverkehr der Bundesbehörden nicht vorgesehen“, gab das Auswärtige Amt gegenüber der BILD bekannt.

Die Gleichstellung von Mann und Frau sei gesetzlicher Auftrag aller Bundesbehörden, betont das Auswärtige Amt. Daher werde das Ministerium auch in Zukunft darauf achten, dass sich alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht angesprochen fühlten. Statt der Sonderzeichen sollen nun die männliche und weibliche Form gemeinsam oder neutrale und abstrakte Begriffe verwendet werden. Bei Stellenausschreibungen bleibt der Zusatz „m/w/d/“ (männlich/weiblich/divers).

Die Bezeichnung „Kolleg/innen“ soll künftig nicht mehr verwendet werden, weil nach Auffassung des Ministeriums jeder Teil einer Ansprache für sich lesbar sein müsse. Das sei bei „Kolleg“ aber nicht der Fall. „Mitarbeiter/innen“ kann deshalb weiterhin in Verwendung bleiben.

 


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