
8. Mai 2026 in Prolife
Charlene Carter wertet ihren Erfolg vor Gericht als Sieg für die Meinungs- und Religionsfreiheit. Niemand sollte sich benachteiligt werden dürfen, weil er sich im Rahmen der Meinungsfreiheit gegen seine Gewerkschaft geäußert hat, sagt sie.
Dallas (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Die US-Fluglinie Southwest Airlines hat einer langjährigen Flugbegleiterin knapp eine Million US-Dollar gezahlt, nachdem das Unternehmen sie wegen der Äußerung ihrer religiös begründeten pro-life-Überzeugungen entlassen hatte. Der Vergleich beendet einen neunjährigen Rechtsstreit, in dem ein Bundesgericht die Fluglinie wegen Verletzung der Religionsfreiheit und der Meinungsfreiheit verurteilt hatte.
Charlene Carter arbeitete 21 Jahre als Flugbegleiterin für Southwest Airlines. 2017 wurde sie entlassen, nachdem sie abtreibungskritische Nachrichten an Führungsmitglieder der lokalen Unterorganisation der Gewerkschaft Transport Workers Union (TWU) gesendet hatte. Mit den Botschaften protestierte Carter gegen die Unterstützung der Gewerkschaft für den „Women’s March“ 2017, eine Veranstaltung mit enger Verbindung zu Planned Parenthood und abtreibungsfreundlichen Positionen.
Carter war bereits 2013 aus der Gewerkschaft ausgetreten, weil deren Politik nicht mit ihrem Glauben vereinbar war. Sie musste jedoch aufgrund einer Klausel in ihrem Arbeitsvertrag weiterhin Beiträge an TWU zahlen. Sie klagte sowohl gegen Southwest Airlines als auch gegen die Gewerkschaft und warf ihnen vor, ihre Kündigung sei eine Vergeltungsmaßnahme für ihre pro-life-Überzeugungen.
Ein Bundesgericht entschied 2022 einstimmig zugunsten von Carter und stellte fest, dass ihre Rechte nach Bundesrecht verletzt wurden. Das Urteil wurde vom 5. US-Berufungsgericht bestätigt. Richter Brantley Starr ordnete die Wiedereinstellung Carters sowie Schadensersatz in Höhe von über 810.000 Dollar an – darunter rund 150.000 Dollar an ausstehenden Gehältern. Zudem musste die Airline ihre Mitarbeiter über ihre Rechte gegen religiöse Diskriminierung informieren.
Southwest Airlines kam der Anordnung zunächst nur unzureichend nach. 2023 verhängte Richter Starr ein Missachtungsverfahren gegen das Unternehmen, weil es die gerichtlich angeordnete Mitteilung „verdreht“ habe. Drei Anwälte der Airline mussten zudem eine Schulung zum Thema Religionsfreiheit absolvieren.
Ende April / Anfang Mai 2026 zahlte Southwest Airlines schließlich 946.102,87 Dollar an Charlene Carter, wie aus einem gerichtlichen Dokument hervorgeht. Carter wertete die Zahlung als Sieg für die Meinungs- und Religionsfreiheit: „Heute ist ein Sieg für die Freiheit der Meinungsäußerung und religiöse Überzeugungen. Flugbegleiter sollten eine Stimme haben, und niemand sollte benachteiligt werden dürfen, weil er sich im Rahmen der Meinungsfreiheit gegen seine Gewerkschaft geäußert hat“, sagte sie wörtlich.
Southwest Airlines hatte die Kündigung damit begründet, Carters Nachrichten seien als Belästigung einzustufen. Der Fall ist damit jedoch nicht vollständig abgeschlossen: Es laufen weiterhin Verfahren bezüglich der Angemessenheit der von der Airline verfassten Mitteilung an die Belegschaft.
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