
14. April 2026 in Deutschland
Jährlich fließen nach wie vor große Zahlungen an die evangelische und katholische Kirche: 600 Millionen Euro.
Berlin (kath.net/gem/rn)
Mehr als zwei Jahrhunderte nach ihrer Entstehung geraten die milliardenschweren Staatsleistungen an die christlichen Kirchen erneut unter politischen Beschuss. Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die vollständige Ablösung dieser Zahlungen vorsieht. Damit bringt die Partei Bewegung in eine Debatte, die bereits im Grundgesetz verankert, aber seit Jahrzehnten politisch blockiert ist.
Die jährlichen Zahlungen an die evangelische und katholische Kirche belaufen sich bundesweit auf rund 600 Millionen Euro. Diese Leistungen sind historisch begründet: Sie gehen größtenteils auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter im Zuge der Säkularisation enteignet und verstaatlicht wurden. Die Zahlungen fungieren seither als eine Art dauerhafte Entschädigung oder Pacht.
Bereits die Weimarer Reichsverfassung von 1919 legte fest, dass diese Leistungen abgelöst werden sollen – ein Auftrag, der 1949 in das Grundgesetz (Artikel 140) übernommen wurde. Dennoch fließen die Gelder bis heute. Ein Versuch der Ampel-Koalition, das Vorhaben umzusetzen, scheiterte zuletzt am Widerstand der Landesregierungen, die hohe Einmalzahlungen als Ablösebeträge fürchteten.
Der nun vorgelegte Entwurf der AfD sieht die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinierungsstelle vor, um ein einheitliches Verfahren zur Bewertung der Staatsleistungen und der fälligen Ablösesummen festzulegen.
Besonders scharf formuliert die AfD ihre Forderung im neuen Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt. Dort geht es nicht nur um die historische Ablösung, sondern um eine klare politische Abrechnung. Die Partei bezeichnet die großen Konfessionen abfällig als „Kirchensteuerkirchen“ und wirft ihnen vor, sich vom christlichen Auftrag entfernt zu haben.
Laut Programm sieht die AfD die Kirchen heute vor allem als gesellschaftspolitische Akteure mit „linken“ Positionen. Daher will die Partei künftige Zahlungen an Bedingungen knüpfen, um die Kirchen zu „disziplinieren“. Wer sich politisch einseitig positioniere, könne keine Sonderstellung durch den Staat beanspruchen, so der Tenor in Magdeburg.
Flankiert wurde der Vorstoß durch den Landesparteitag in Magdeburg, auf dem AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund eine klare Machtoption für die kommende Landtagswahl formulierte. Mit einer Zielmarke von 45 Prozent wolle man es „alleine schaffen“, so Siegmund. Die Kirchenpolitik dürfte dabei eines der zentralen Mobilisierungsthemen im Wahlkampf werden, um die Distanz zwischen der Partei und der kirchlichen Führung weiter zu untermauern.
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