Voll in die Falle getappt

9. Februar 2026 in Kommentar


Mit dem Entschluss, die Synodalkonferenz zu einer Art kirchlichem Aufsichtsrat zu machen, sind die Bischöfe in eben jene Falle getappt, die den Synodalen Weg endgültig ad absurdum führt. Der Montagskick von Peter Winnemöller


Linz (kath.net)

Als Erstes muss man sich mit deutscher Synodalmathematik auskennen. Dazu ein kurzer Exkurs vorweg. Wenn es beim Synodalen Weg um Mehrheiten oder gar Zweidrittelmehrheiten ging, dann waren dies oft genug Mogelmehrheiten, denn Zweidrittelmehrheit bedeutet, zwei Drittel der abgegebenen Stimmen sind für den betreffenden Antrag. Der Synodale Weg machte es anders. Enthaltungen wurden wie nicht abgegebene Stimmen gewertet und so konnte eine Zweidrittelmehrheit, wenn viele gar keine Stimme abgegeben hatten, auch durch ein Minderheitsvotum erreicht werden. Genau dies ist an einer Stelle passiert, die dazu führt, dass man (hoffentlich!) in Rom bemerkt, was der Kern dieses Synodalen Weges ist. Tricksen, betrügen und manipulieren, um seine Agenda durchzubekommen. Abgestimmt wurde konkret darüber, ob die Diözesen künftig auch auf diözesaner Ebene dazu verpflichtet werden, mit den diözesanen synodalen Gremien ein Monitoring zu veranstalten, welche Beschlüsse des Synodalen Weges umgesetzt worden sind und welche nicht. Die Ergebnisse werden an die Synodalkonferenz gemeldet, vor der sich der jeweilige Bischof dann rechtfertigen soll. Es bedurfte eines Quorums der Bischöfe. Diese Zweidrittelmehrheit wurde mit 21 Stimmen erreicht. Aber wie kann das angehen, da wir zur Zeit 59 Bischöfe haben? Der Trick ging so: 47 Bischöfe waren auf der Versammlung anwesend. Eine Zweidrittelmehrheit wäre demzufolge mit 32 Stimmen erreicht.  Nun hatten nur 33 Bischöfe abgestimmt. Die Zweidrittelmehrheit wäre mit 22 Stimmen erreicht. Das reichte nicht. Also rechnete man die Enthaltungen wie nicht abgegebene Stimmen und schon war mit einer Minderheitenvotum von 21 Ja-Stimmen eine Zweidrittelmehrheit herbei gezaubert.

Man muss im Hinterkopf behalten, dass die Beschlüsse des Synodalen Weges völlig unverbindlich sind. Teilweise widersprechen sie der Lehre der Kirche. Kein Bischof ist verpflichtet, sie umzusetzen. Und nun sollen sich Bischöfe rechtfertigen, wenn sie nicht umsetzen. Aus Reinhard Kardinal Marx platzte förmlich raus: „Das will ich nicht!“  Er wolle, so der Erzbischof von München, keine „Oberinstanz“ in Deutschland, die Bischöfe überwache und in die Bistümer hineinregiere. Und genau darum geht es. Ehrlich gesagt war das von Anfang an der Plan. Nun haben wir den Salat. Ein Gremium, in dem die Bischöfe mit maximal 27 gegen 54 stehen. Sogar nicht gemogelte Zweidrittelmehrheiten gegen Bischöfe, die kein Vetorecht mehr haben, sind dann möglich.

Die Verbindlichkeit auch dieser Beschlüsse dürfte gegen Null gehen. Doch Hand aufs Herz: Welcher Bischof wird bereit sein, den folgenden Medienshitstorm auszusitzen, wenn er in einem von der Synodalkonferenz gefällten Urteil als Abweichler markiert ist? Für die Universalkirche ist ein solcher Beschluss ein No Go. Er hebelt die apostolische Struktur der Kirche aus. Gleiches gilt natürlich auch für andere Aspekte in der Satzung der Synodalkonferenz. Bischöfe können sich in einem solchen Gremium nicht einfach überstimmen lassen. Es ist ein Unding, dass ein kirchenrechtlich völliges Nullum wie das ZdK die Kontrolle über den Haushalt des VDD bekommen soll. Allein das könnte, sollte es wirklich geschehen, einen jeden Katholiken moralisch verpflichten, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen.

Es ist wohl wahr, was der Bischof von Limburg auf Nachfrage sagte, dass er in seinem Bistum den Haushalt auch nicht erstelle und verabschiede. Dennoch ist der Haushalt ohne seine Unterschrift nicht in Kraft. Jeder Bischof muss sich heute gerade in Finanzfragen auf Experten verlassen. Das ist gut und richtig, doch die letzte Entscheidung und damit auch die Verantwortung muss beim Bischof liegen und liegt beim Bischof. Wie es im Einklang mit der Satzung des VDD funktionieren soll, dessen Haushaltshoheit auf ein Funktionärsgremium zu übertragen, ist die erste Frage. Wie es gelingen soll, wenn gar nicht alle Diözesanbischöfe in dieser seltsamen Konferenz Mitglied sind, ist die viel größere Frage. Kirchenrechtlich kann kein Bischof verpflichtet werden, an der Synodalkonferenz teilzunehmen. Nur wenige werden die Nerven bewahren und sich verweigern. Doch sie werden nicht alle bekommen und das ist sehr gut.

Über die Satzungsfragen hinaus ist das Gremium Synodalkonferenz höchst prekär. Man könnte bei der geringen Größe nicht einmal von einem Kirchenparlament reden. Ein synodales Instrument ist es schon mal gar nicht. Der Vatikan hat sehr klar gemacht, dass synodale Gremien reine Beratungsgremien sind, die den Bischöfen mit ihrem Sachverstand zur Seite stehen. Sie sind keine Entscheidungsgremien, sie haben keine Finanzhoheit und sind erst recht kein kirchlicher Aufsichtsrat. Doch genau das haben die deutschen Bischöfe gerade gemeinsam mit dem „ZdK“ installiert. Noch steht die Abstimmung über die Satzung in der Vollversammlung der DBK bevor. Man strebe hier, so Bätzing, eine Zweidrittelmehrheit an. Zwei Dinge ließ der Limburger Oberhirte und scheidende DBK-Vorsitzende offen: Ob diese nötig ist, damit die Satzung rechtlich einwandfrei von der DBK verabschiedet ist und ob es sich um eine echte oder eine Synodalerweg-Zweidrittelmehrheit handeln solle. Fragen über Fragen. Danach muss die Satzung nach Rom und es besteht Hoffnung, dass sie in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig ist. Es existiert aber eine Optionswelt, in der Rom die bestehende Satzung kanonistisch etwas einhegt, in Sachen Entscheidungs- und Kontrollmöglichkeiten etwas entschärft, und dann durchwinkt. Das ist die Variante, die der Bischof von Passau wohl annimmt, wenn er davon ausgeht, dass die Synodalkonferenz kommt. Möglicherweise ist die streng formal dann sogar zähneknirschend akzeptabel. Die Quittung werden die Bischöfe dennoch bekommen. Denn Monitoring ist ja nichts, was verbindlich sein muss. Parallel zur rechtlich sauber verfassten Kirchenwirklichkeit hatte einst Kardinal Marx gemeinsam mit Thomas Sternberg einen Prozess „sui generis“ erfunden. Das war ein strukturelles Reformvorhaben in einer rechtlich nicht eindeutig bestimmten Art. Einen „Partizipations-Avatar“ nannte es der Kirchenrechtler Norbert Lüdecke. Thomas Schüller war deutlicher mit seiner Nullum-These und der Feststellung: „Man spielt Synode, aber es ist keine Synode. Das, was als Beratungs- und Beschlussergebnis am Ende steht, bleibt unverbindlich.“

So naiv waren auch die Funktionäre vom „ZdK“ nicht, dass sie dies nicht kapiert hätten. Und so kam es zum Tagesordnungspunkt 4.2. Es ist ein Beschluss wie die Peitsche des Balrog im Film Herr der Ringe. Gandalf fiel von der Brücke, hielt sich am Fels fest und man glaubte ihn gerettet, während der Balrog, ein Dämon aus Feuer, unrettbar in den Abgrund fiel. In letzter Sekunde wickelt sich die Peitsche des Dämonen und Gandalfs Bein und reißt ihn in die Tiefe. Es war der letzte Beschluss, den die Synodalversammlung vor der etwas nichtssagenden Erklärung zum Übergang zur Synodalkonferenz fasste. Es war ein Beschluss, der sich gnadenlos um die Füße der Bischöfe wickelte, die sich in der kommende Unverbindlichkeit gerettet fühlten, und der sie nun in den Abgrund künftiger Kontrolle durch ein Gremium von Funktionären riss. Das Marx’sche: „Das will ich aber nicht“, verhallte ungehört von den Ohren der Bischöfe, die schon längst nicht mehr anwesend waren, und wurde wohl von der Mehrheit der Weihbischöfe mit einer Enthaltung ignoriert. Der Rest war gerade mal Händewaschen.

Das war der Moment des Balrog, der den deutsche Episkopat mit der Geisel der stetigen Kontrolle schlug und in den Abgrund riss. Nun geht es, so stellte auch Christian Geyer in der FAZ fest, um das „monitorisierte Wollen und nicht länger ums folgenlose Wünschen.“ Das Monitoring sei für den Kardinal gleichsam der begriffliche Eye Opener gewesen, geeignet, in Marx einen geistigen Vorgriff auf die römische Szene auszulösen, wenn da demnächst ein nationales Gremium (Synodalkonferenz) sich anheischig mache, als funktionales Äquivalent für eine weltkirchliche (heißt: römische) Oberinstanz die Überwachung deutscher Bistümer zu übernehmen. Was, so fragt Geyer zu Recht, würden die Römer anderes sagen als „Das wollen wir nicht!“? Hoffen wir, dass es so und nicht anders kommt.

Niemand kann allerdings im Gegenzug wollen, dass eine kanonistisch eingehegte Synodalkonferenz dann den absurden Synodalen Weg mit seinen stetigen Schleifen um lehrmäßige Unmöglichkeiten auf Dauer stellt. Es ist zu erwarten, dass auch eine Philippa Rath in dreißig Jahren immer noch ihr Postulat auf Frauenweihe in Antragsgrün würde formulieren wollen. Aber wer will das sonst noch? Neben dem Wort, das Rom zu sprechen hat, sollte man auch den Bischöfen gönnen, noch einmal in sich zu gehen. Im Grunde gibt es keine Alternative dazu, nach einer hinreichend langen Zeit des Nachdenkens und Betens, das dürfen ruhig Jahre sein, in Deutschland einen echten Neustart in Synodalität zu machen und sich in dem Prozess allein auf den Aspekt der Neuevangelisierung zu konzentrieren.

Bild oben: „Das will ich aber nicht!“ – Auch Kardinal Marx lehnte das Monitoring durch die Synodalkonferenz ab. Foto: Synodaler Weg / Marko Orlovic


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