
11. Februar 2026 in Deutschland
Ist die Mutter weiblich, männlich, divers oder kann man keine Angaben machen? Diese Möglichkeiten gibt es auf dem Formular für den Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister.
Berlin (kath.net/jg)
Wer als deutscher Staatsbürger eine Auslandsgeburt im Geburtenregister beantragen will, kann dafür ein Online-Formular verwenden, das man zum Beispiel auf den Internetseiten der deutschen Botschaften abrufen kann.
Bei den Angaben über die leibliche Mutter, „welche das Kind geboren hat“ steht in Klammern dabei, hat man beim Geschlecht vier Möglichkeiten: weiblich, männlich, divers und keine Angabe.
Bei den Angaben über das Kind und über den Vater beziehungsweise den „2. Elternteil (ggf. Ehegatte/Ehegattin der Mutter)“, wie es im Formular wörtlich heißt, sind dieselben vier Wahlmöglichkeiten für das Geschlecht auf dem Formular angegeben.
Der deutsche Staat macht sich absolut lächerlich. https://t.co/FrGO2XRLBd
— Philip Plickert (@PhilipPlickert) February 4, 2026
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