US-Höchstgericht stellt klar: Nur Mann oder Frau im Pass, keine Umwandlung!

7. November 2025 in Aktuelles


US-Höchstgericht betont: "Die Angabe des Geschlechts des Passinhabers bei der Geburt verstößt ebenso wenig gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wie die Angabe des Geburtslandes".


Washington D.C. (kath.net)
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Donnerstag in einem vorläufigen Verfahren grünes Licht für eine excecutive order von US-Präsident Donald Trump gegeben, in der klargestellt wird, dass es im Pass weiterhin nur "Männlich" oder "Weiblich" geben wird.  Eine "Umwandlung" ist nicht möglich. Transgender-Personen müssen ihr Geschlecht, das sie seit der Geburt haben, eintragen. Der US-Höchstgericht betont: "Die Angabe des Geschlechts des Passinhabers bei der Geburt verstößt ebenso wenig gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wie die Angabe des Geburtslandes."  Das Hauptsache-Verfahren in der Sache steht noch aus, es gilt aber als unwahrscheinlich, dass das US-Höchstgericht hier zu einer anderen Entscheidung kommen könnte. Gegen das Urteil der 6 konservativen Richter, von denen 3 von US-Präsident Trump ernannt wurden, haben die 3 linken Höchstrichter gestimmt. 

 


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