40 Jahre CDL: Festredner Prof. Christian Hillgruber warnt vor reduziertem Lebensschutz

21. Oktober 2025 in Prolife


Festveranstaltung in Mainz – Hillgruber: „Ein Rechtsstaat wird niemals dadurch in Frage gestellt, dass er das Recht auf Leben ‚zu weit‘ erstreckt, sondern dadurch, dass er diese Rechte reduziert“ – Von Dr. Friederike Hoffmann-Klein (CDL)


Mainz (kath.net/CDL) Am Samstag, den 18. Oktober feierten die Christdemokraten für das Leben (CDL) ihr vierzigjähriges Bestehen im Rahmen einer festlichen Mitgliederversammlung im Erbacher Hof in Mainz. 

Nach der Begrüßung und einem fundierten Überblick über vier Jahrzehnte CDL-Themen durch die Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, ließ die jetzige Ehrenvorsitzende und im Laufe der CDL-Geschichte zweite Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr, die die Geschichte der CDL Revue passieren und blickte auf tragende Grundprinzipien der Lebensrechtsarbeit. Lag zu Beginn der Schwerpunkt der CDL-Arbeit noch auf der Abtreibung, erweiterte sich der Themenkreis während der 19-jährigen Amtszeit von Löhr deutlich etwa um neue Fragen des Embryonenschutzes, Organtransplantation und Sterbehilfe. Auch die Arbeit veränderte sich und die Organisation von Fachtagungen, die Medienarbeit, Erstellung wissenschaftlicher Stellungnahmen und die Aufbau bundesweiter Kooperationen, Expertenkreise und des Bundesverbandes Lebensrechts gewannen stark an Bedeutung.

Juristischer Mittelpunkt des Tages war der Vortrag von Prof. Dr. Christian Hillgruber, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Uni Bonn und Vorsitzender der Juristenvereinigung Lebensrecht (JVL). Hillgruber sprach über die Bedeutung des Grundrechts auf Leben für die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht auf Leben schütze zunächst die bloße physische Existenz, ohne qualifizierende weitere Merkmale, ohne Rücksicht auf Lebensfähigkeit, -tüchtigkeit, „Nutzen“ für die Gesellschaft. Hillgruber machte darauf aufmerksam, dass jeder, der aus dem Recht auf Leben nur noch ein Recht für Geborene, Leistungsfähige und Gesunde machen will, nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Menschenwürde und Recht auf Leben seien nicht exklusiv, d. h. also bestimmten Menschen zu gewähren, sondern inklusiv und gelten für alle Menschen gleichermaßen. „Ein Rechtsstaat wird niemals dadurch in Frage gestellt, dass er das Recht auf Leben ‚zu weit‘ erstreckt, sondern dadurch, dass er diese Rechte reduziert“, so Hillgruber.

Hubert Hüppe, der mit Johanna Gräfin von Westphalen (+) Mitgründer der CDL ist, blickte in seinem Vortrag noch einmal auf die Anfangsjahre zurück und die Motivation zur Gründung der CDL, die er u. a. in der vom damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) zwar angekündigten aber nicht verwirklichten „geistig-moralischen Wende“ auch in Bezug auf den Lebensschutz sah.

Die CDL und Stiftung Ja zum Leben sind seit der Gründung der Stiftung im Jahr 1987 durch die Gräfin von Westphalen und ihren ältesten Sohn, Friedrich Wilhelm stets eng verbunden gewesen. Die Geschäftsführerin der Stiftung „Ja zum Leben“, Elisa Ahrens, überbrachte eine Grußbotschaft ihrer Tochter, der heutigen Stiftungsvorsitzenden Marie Elisabeth Hohenberg. Auch Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), dessen Gründung im Jahr 2001 die CDL maßgeblich mitgetragen hat, gratulierte mit ihrem Grußwort und dankte der CDL für ihren nachhaltigen und bleibenden Einsatz.

Weitere Grußworte waren vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki, dem CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz sowie dem Vorsitzenden der Paneuropa-Union Bernd Posselt übersandt worden. Auch die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte eine Videobotschaft an die Versammlung geschickt.

Dr. Friederike Hoffmann-Klein ist die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben

 


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