28. September 2025 in Weltkirche
Über den Antrag der Regierungspartei Fratelli d'Italia soll kommende Woche entschieden werden - Der 4. Oktober war 1977 zusammen mit anderen Feiertagen gestrichen worden
Rom (kath.net/KAP) Das italienische Parlament stimmt demnächst über die Wiedereinführung des 4. Oktobers als eines landesweiten gesetzlichen Feiertags ab. Laut Medienberichten wurde die bereits für die abgelaufene Woche angesetzte Abstimmung auf die kommende Woche verschoben. Beantragt wurde die Wiedereinführung von der stärksten Regierungspartei, Fratelli d'Italia, sowie von kleineren Parteien. Gefeiert wird an diesem Datum der Heilige Franz von Assisi, der als Nationalpatron Italiens verehrt wird.
Der 4. Oktober war 1977 zusammen mit weiteren kirchlichen Festen aus der Liste der gesetzlichen Feiertage gestrichen worden, um die nach der Ölkrise und infolge hoher Inflation notleidende italienische Wirtschaft anzukurbeln. Auch der Dreikönigstag, Fronleichnam und Christi Himmelfahrt wurden damals als nationale Feiertage abgeschafft.
Bis dahin hatte Italien mehr gesetzliche Feiertage als die meisten europäischen Länder. Derzeit liegt das Land mit zwölf gesetzlichen Feiertagen im internationalen Mittelfeld. Österreich hat mehr Feiertage, ebenso einige katholisch geprägte Länder wie Polen und Portugal.
Der Wiedereinführung des nationalen gesetzlichen Feiertags müssen beide Kammern des italienischen Parlaments zustimmen. Er soll laut dem Gesetzentwurf erstmals anlässlich des 800. Todestags des umbrischen Heiligen im Jahr 2026 begangen werden. Als Todesdatum gilt der 3. Oktober, gefeiert wird er jedoch am Tag danach. Ausgerechnet im Franziskus-Jubiläumsjahr 2026 fällt der 4. Oktober allerdings auf einen Sonntag.
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