10. September 2025 in Jugend
Internationale Menschenrechtsabkommen überlassen Eltern die Entscheidung über die Bildung ihrer Kinder, betont die Alliance Defending Freedom. Sie sieht im Urteil des Gerichts einen Rückschlag gegen die Elternrechte in Brasilien.
Santa Catarina (kath.net/jg)
Das oberste Gericht des Bundesstaates Santa Catarina (Brasilien) hat Regiane Cichelero untersagt, ihren Sohn zu Hause zu unterrichten. Dieser müsse in einer staatlich anerkannten Schule eingeschrieben sein, urteilte das Gericht. Es bestätigte auch die Geldstrafen, die Gerichte niedrigerer Instanz gegen Cichelero verhängt haben und sich auf insgesamt 20.000 US-Dollar belaufen. Cichelero will das Urteil beim Obersten Gerichtshof Brasiliens anfechten.
Die Entscheidung des Gerichts sei ein „enttäuschender Rückschlag gegen die Elternrechte in Brasilien“, sagt Julio Pohl von der Alliance Defending Freedom (ADF). Er hat die Rechtsvertretung von Cichelero koordiniert. Die Menschenrechte würden den Eltern das Recht über die Ausbildung der Kinder überlassen, betont die ADF.
Cichelero hat den Hausunterricht für ihren Sohn im Jahr 2020 während der Covid-19-Pandemie begonnen. Als die Schulen wieder öffneten, entschied sie sich, ihren Sohn weiterhin zu Hause zu unterrichten. Sie ist davon überzeugt, dass ihr Sohn auf diese Weise einen qualitativ hochwertigen Unterricht erhält, der mit den religiösen Werten der Familie übereinstimmt.
Die lokalen Behörden haben Geldstrafen gegen sie verhängt und gedroht, ihr das Sorgerecht für ihren Sohn zu entziehen, berichtet ADF.
In Brasilien werden nach Angaben der ADF mehr als 70.000 Kinder zu Hause unterrichtet. Internationale Menschenrechtsabkommen schützen das Recht der Eltern, über die Art des Unterrichts für ihre Kinder zu entscheiden. Artikel 26(3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“ Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch UN-Sozialpakt genannt),den Brasilien ratifiziert hat, legt in Artikel 13 fest, „die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, für ihre Kinder andere als öffentliche Schulen zu wählen, die den vom Staat gegebenenfalls festgesetzten oder gebilligten bildungspolitischen Mindestnormen entsprechen, sowie die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.“
© 2025 www.kath.net