Empörung als Antwort

4. November 2004 in Deutschland


Die Kirche hört nicht auf, das Evangelium des Lebens zu verkünden und fordert, die gesamte Abtreibungsregelung wieder auf den Prüfstand zu stellen. Von Bischof Heinz Josef Algermissen.


Fulda (www.kath.net) Wie aufgespalten wir in unserer Gesellschaft leben, zeigt sich etwa auch an solch grotesker Situation in manchen Kliniken: In einem Raum wird menschliches Leben in der 32. Schwangerschaftswoche durch eine gesetzlich ermöglichte medizinische Indikation im Rahmen einer Spätabtreibung getötet und zerstört. Im selben Haus, vielleicht nur einige Räume weiter, wird ein Kind, das in der 32. Schwangerschaftswoche als Frühgeburt auf die Welt gekommen ist, mit allen erdenklichen Mitteln intensivmedizinisch betreut.Zwei ganz unterschiedliche Eingriffe von außen, der eine hat Leben, derandere Tod zur Folge.

Seit der Neufassung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im Jahr 1995, die durch die deutsche Einheit notwendig geworden war, verbirgt sich unter der so genannten medizinischen Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB) auch das, was in der alten Gesetzgebung unter wesentlich strengeren Bedingungen als embryopathische Indikationbekannt war. Nach jetzt geltendem Recht bedeutet dies, dass zum Beispiel imFalle eines diagnostizierten Down Syndroms ein Abbruch der Schwangerschaftohne zeitliche Begrenzung möglich und nicht rechtswidrig ist, weil derkörperliche oder seelische Gesundheitszustand der Mutter beeinträchtigtwerden könnte. Um es noch einmal festzustellen: Der Abbruch einerSchwangerschaft, die Tötung eines ungeborenen Menschen, ist praktisch biszum Tag seiner Geburt unter der genannten Indikation in Deutschlandgeltendes Recht. Das ist ein Skandal!

Die gesetzliche Grundlage hat die gesundheitliche Stabilisierung der Frauzum Ziel, in Wahrheit aber wird ein Kind getötet, das auf irgendeine Weisebeeinträchtigt ist.Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.schlägt Alarm. In ihrer Stellungnahme „Schwangerschaftsabbruch nachPränataldiagnostik“ nennt sie „schwere Bedenken“ und die Gefahr „einermöglichen Ausweitung der Abbrüche“ durch die immer extensiver betriebenevorgeburtliche Diagnostik.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sei klar gesagt: Wenn die pränataleDiagnostik dazu dient, in bestimmten Fällen therapeutische Maßnahmen zuermöglichen oder Ängste und Befürchtungen zu nehmen bzw. die bewussteAnnahme eines behinderten Kindes zu ermöglichen, hat sie eine positiveAuswirkung. Mit dem christlichen Menschenbild überhaupt nicht zu vereinbarensind solche Untersuchungen aber, wenn sie als Mittel zur Selektioneingesetzt werden, wenn mit ihnen ein gesellschaftlicher Druck auf Elternausgeübt wird, sie sollten die Verantwortung übernehmen, dass behinderteKinder nicht geboren werden.

Leider sind vorgeburtliche Untersuchungen, die das Ziel haben, möglicheBehinderungen wie das Down Syndrom zu erkennen, nicht mehr die Ausnahme,sondern Routine in der Schwangerenvorsorge.Diagnostizierte Abweichungen von der „Norm“ führen in den meisten Fällen zueinem späten Schwangerschaftsabbruch. Ein behindertes oder krankes Kind ist,auch mit Blick auf die Haftung der Ärzte, fatalerweise ein „Schaden, den eszu vermeiden gilt“.

Viele Frauen geraten in diesen routinemäßigen Strudel der Pränataldiagnostikhinein, ohne in Ruhe und gegebenenfalls mit fachlicher psychosozialer Beratung klärenzu können, ob sie die vorgeburtliche Diagnostik überhaupt in Anspruch nehmenoder wie sie mit einem bestimmten Untersuchungsergebnis umgehen wollen. Hierwird starker Druck auf Frauen ausgeübt, der unter dem Deckmantel deroptimalen Schwangerenvorsorge steht.

Unvergesslich ist mir ein Plakat, das von dem „Infocenter Deutsches DownSyndrom“ herausgegeben wird. Es zeigt das Gesicht eines kleinen Kindes mitDown Syndrom. In dicken Lettern sind die Worte „Glück gehabt“ auf seineStirn gedruckt. Tatsächlich hatte es das Glück, nicht wie mehr als 90 Prozent derKinder, die sein Schicksal der Behinderung teilen, durch eine Spätabtreibungsein Leben verloren zu haben.

Vor kurzem ist ein politischer Vorstoß, die Rechtsgrundlage derSpätabtreibungen neu zu überprüfen, gescheitert und wird in dieserLegislaturperiode sicher chancenlos bleiben. Wenn auch auf der politischenEbene die Chancen einer gesetzlichen Neufassung zum spätenSchwangerschaftsabbruch äußerst gering sind, wird sich jedoch die Kirche mitdieser hingenommenen Praxis niemals abfinden. Politik und Gesellschaft, diesolche Form der Selektion von Menschenleben sprachlos akzeptieren, müssendamit rechnen, dass die Kirche nicht aufhört, das Evangelium des Lebens zuverkünden. Sie fordert, über das Problem der Spätabtreibungen hinaus diegesamte Abtreibungsregelung wieder auf den Prüfstand zu stellen.

Der Beitrag erscheint als „Wort des Bischofs“ in der Kirchenzeitung“Bonifatiusbote“ vom 7. November.


© 2004 www.kath.net