Brosius-Gersdorf kritisierte Pressenutzung anonymer Quellen, FAZ widerspricht

12. August 2025 in Deutschland


Michael Hanfeld in FAZ-Kommentar: „Was das Presserecht angeht: ‚Den Informantenschutz geben wir nicht auf. Dessen Bedeutung für die Demokratie wurde immer wieder bestätigt – vom Bundesverfassungsgericht‘.“


Frankfurt a.M. (kath.net/pl) In ihre Rückzugserklärung inkludierte die Richterkandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, „eine Presseschelte, die insbesondere die F.A.Z. betrifft, die Brosius-Gersdorf nicht explizit nennt, aber überdeutlich kennzeichnet“. Darauf macht Michael Hanfeld, ein leitender Mitarbeiter der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, in einem Kommentar aufmerksam.

Diese Presseschelte durch Brosius-Gersdorf sei“ insofern bemerkenswert, als sie von Beginn der Debatte über ihre Kandidatur an eine ‚inakzeptable‘ Anonymisierung rügte“, schildert Hanfeld. Teilweise wörtlich zitiert er die Juristin: „Es sei ‚inakzeptabel‘, sich ‚auf anonyme Quellen‘ zu berufen, ‚zumal, wenn es sich bei dieser Quelle um eine Justizministerin handeln soll‘.“

Hanfeld schreibt, man frage sich, ob sie das Presserecht kenne. Denn es sei „mitnichten ‚inakzeptabel‘, mit anonymen Quellen zu arbeiten. Ohne diese könnten Journalisten Missstände in vielen Fällen nicht aufdecken.“ Er verweist auf „das Grundgesetz mit der Garantie der Pressefreiheit nach Artikel 5. Und dafür bürgt Ziffer 5 des Pressekodex: Berufsgeheimnis, Zeugnisverweigerungsrecht und Informantenschutz sind unbedingt zu wahren“. Informantenschutz sei nur dann nicht möglich, wenn es um ein anzeigepflichtiges Verbrechen gehe oder bei überwiegenden staatspolitischen Gründen, erläutert der FAZ-Redakteur. Doch habe in diesem „Fall der anonymen und dann personalisierten Kritik aus der Union an Frauke Brosius-Gersdorf“ beides nicht vorgelegen.

Obendrein sei es falsch, „die Meinungsbildung zu Frauke Brosius-Gersdorf und den von ihr vertretenen Ansichten allein als Verschwörung rechtsdrehender Munkelmedien auszuweisen und so zu tun, als sei es ‚inakzeptabel‘, ihre Positionen nicht zu teilen. Hanfeld verweist auf eine Kritik des SPD-Politikers Ralf Stegner und entgegnet: „Wir würden sagen: Wer so redet, verlässt die politische Mitte und nicht Unionsabgeordnete, die Frauke Brosius-Gersdorf nicht wählen wollten. Und was das Presserecht angeht: Den Informantenschutz geben wir nicht auf. Dessen Bedeutung für die Demokratie wurde immer wieder bestätigt – vom Bundesverfassungsgericht.“

 


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