22. Mai 2025 in Schweiz
Diözese St. Gallen hat weltweit einzigartiges und umstrittene Sonderrechte bei Bischofsernennung
Vatikanstadt (kath.net/KAP/red) Die Schweizer Diözese St. Gallen hat einen neuen Bischof. Papst Leo XIV. hat den bisherigen Dompfarrer Beat Grögli (54) zum Nachfolger von Bischof Markus Büchel ernannt, wie der Vatikan am Donnerstag mitteilte. Büchel, der im vergangenen August 75 Jahre alt geworden war, hatte bereits Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten. Dieser verfügte, dass er bis zur Ernennung eines Nachfolgers im Amt bleiben solle. Zugleich beauftragte Franziskus damals das Domkapitel, die Wahl vorzubereiten. Gemäß den kirchenrechtlich besonderen Vorgaben für die Diözese Sankt Gallen hatten die 13 Priester des Domkapitels Grögli bereits am Dienstag in geheimer Wahl zu Büchels Nachfolger bestimmt. Die Wahl sollte ursprünglich am 23. April stattfinden, doch wurde sie aufgrund des Todes von Papst Franziskus am 21. April verschoben.
Gröglis Bischofsweihe findet laut Vatikan-Medien am 5. Juli in der Kathedrale Sankt Gallen statt. Beat Grögli wurde am 20. September 1970 in Wil geboren. Er studierte Theologie in Freiburg, Wien und Innsbruck sowie Psychologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Nach der Priesterweihe 1998 war er im pastoralen Dienst tätig. Ab 2013 war er Pfarrer der Kathedrale Sankt Gallen sowie ab 2018 Dekan desselben Dekanats. St. Gallen ist neben Basel eine Diözese mit einem weltkirchlich einzigartigen Prozedere bei der Bischofswahl. Nach der Befragung kirchlicher Gruppen zum Profil eines neuen Bischofs erstellt das Domkapitel eine Sechserliste mit Kandidaten, die nach Rom geschickt wird. Nach einer dortigen Prüfung - der Vatikan kann gegen Kandidaten ein Veto einlegen - kommt die Liste nach St. Gallen zurück. Danach wird sie dem sogenannten Katholischen Kollegium, dem Laien-Parlament der Diözese, vorgelegt, das seinerseits drei "mindergenehme" Kandidaten von der Liste streichen kann. Dann wählt das Domkapitel. Für die Wahl zum Bischof ist die absolute Mehrheit der Stimmen im Domkapitel nötig. Der Gewählte muss anschließend noch offiziell vom Papst ernannt werden.
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