25. März 2024 in Kommentar
Der Heilige Stuhl stellt Bedingungen für den Fortgang des Synodalen Weges: Alles muss von Rom approbiert werden. Damit hat jetzt Rom den schwarzen Peter. Der Montagskick von Peter Winnemöller
Linz-Rom (kath.net/pw)
Der Besuch der deutschen Bischöfe in Rom war lange erwartet worden. Zuletzt hatte Rom das beim bereits beim Ad limina-Besuch der deutschen Bischöfe erbetene Moratorium des Synodalen Weges per Schreiben an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz fast erzwungen. Die Bischöfe sollten auf ihrer Vollversammlung Satzung und Geschäftsordnung des Synodalen Ausschuss nicht verabschieden. Am vergangenen Freitag fanden die daraufhin angekündigten Gespräche statt. Sie dauerten einen ganzen Tag und mündeten in einer butterweichen gemeinsamen Erklärung der deutschen Delegation und des Heiligen Stuhls.
Der Vatikan hat weder den Synodalen Weg beendet noch den Synodalen Ausschuss untersagt. Das wird in einschlägigen Kreisen als Sieg der Deutschen Kirche auf ganzer Linie geframt. Wie einseitig dieser Blick ist, zeigt sich, liest man die zwei folgenden Sätze vollständig: „Es wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen den Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Heiligen Stuhl über die weitere Arbeit des Synodalen Weges und des Synodalen Ausschusses vereinbart. Die deutschen Bischöfe haben zugesagt, dass diese Arbeit dazu dient, konkrete Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode stehen und anschließend dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt werden.“ (Gemeinsame Presseerklärung des Heiligen Stuhls und der Deutschen Bischofskonferenz zu den Gesprächen am 22. März 2024.)
Fakt ist, der Heilige Stuhl hat den umstrittenen Synodalen Ausschuss nicht untersagt. Fraglich ist, ob die kirchenrechtlich problematischen Grundlagen (Satzung und Geschäftsordnung) nun von den deutschen Bischöfen so durchgewunken werden können, wie der Ausschuss und das „ZdK“ sie verabschiedet haben. Immerhin ist es in der gegenwärtigen Zusammensetzung des Ausschusses auf Basis des derzeitigen Satzungsentwurfes möglich, dass der Synodale Ausschuss Entscheidungen fällt, denen kein einziger Bischof zugestimmt hat. Wie sich das mit dem Kirchenrecht verträgt, wäre mindestens erklärungsbedürftig. Die deutschen Bischöfe haben aber gerade die Konformität mit dem universalen Kirchenrecht zugesagt, wie oben zu lesen ist. Bleibt abzuwarten, ob man Satzung und Geschäftsordnung jetzt nachjustieren wird.
Etwas schwammig bleibt die Formulierung, die Arbeit des Synodalen Weges und des Synodalen Ausschuss diene dazu konkrete Formen der Synodalität in Deutschland zu entwickeln. Die im Nachsatz konsentierten Bedingungen bedeuten das Aus für den Synodalen Rat in der bis dato geplanten Form. Diese Kröte werden die deutschen Bischöfe den Laienfunktionären zu schlucken geben müssen. Die Bedingungen im Einzelnen lohnen einen Blick, denn sie sind so locker und leicht in sanfter Sprache geschrieben, haben aber ein ordentliches Gewicht. Es soll in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des II. Vatikanischen Konzils geschehen. Es ist wohl hinreichend bekannt, dass das jüngste Konzil insbesondere die Rolle der Bischöfe erheblich gestärkt hat. Diese Stärkung steht allerdings nicht im Kontrast zur Stärkung des Papstamtes, welche das I. Vatikanische Konzil vorgenommen hat, vielmehr handelt es sich um eine Ergänzung und Fortschreibung der Gedanken über das Lehramt der Kirche. Die Betonung auf der Einheit der Bischöfe mit dem Bischof von Rom, dem Papst der universalen Kirche, ist ein wichtiger Aspekt der weder den Lehr- noch den Jurisdiktionsprimat des Papstes einschränkt. Man hat es gerade nur zu deutlich erlebt.
Ein weiterer Vorbehalt sollte nicht zu geringgeachtet werden. Es sind die Ergebnisse der Weltsynode abzuwarten und die deutschen Ergebnisse haben sich danach zu richten. Ob und in welcher Weise die Weltsynode den Gedanken der Synodalität wirklich weltkirchlich vorantreiben kann, ist noch gar nicht abzusehen. Gerade erst hat der Vatikan einige Themen aus der Synode ausgeklammert. Irgendwie traut man seiner eigenen Synodalität auch nicht so ganz über den Weg. Zudem weiß eigentlich keiner so genau, was in der römischen Kirche Synodalität überhaupt sein soll. Die deutschen politischen Vorstellungen von Synodalität als Funktionärsoligarchie dürften es jedenfalls nicht werden. Zu deutlich waren die vatikanischen Absagen an diese Idee. Man kann nur abwarten und auf den Heiligen Geist vertrauen, der die Kirche lenkt. Nicht auszuschließen, dass der Synodalismus in äquivalenter Weise zum Konziliarismus als Irrtum erkannt wird und das Papstamt aus dem Prozess gestärkt hervorgeht. Geschichte wiederholt sich nicht, aber Geschichte ähnelt sich. Daher ist diese Prognose möglich. Ein zeitlicher Rahmen allerdings ist nicht vorhersehbar. Es kann Jahrhunderte dauern.
Der letzte Teil der Bedingungen ist wohl derjenige, der die deutschen Funktionäre am meisten plagen und den deutschen Bischöfen am meisten Gelassenheit geben könnte. Von hinten aufgerollt, sind die Bischöfe mal wieder in der für sie komfortablen Situation jeden Mist durchwinken zu können. Kein Komma und kein Häkchen erlangen Gültigkeit und Rechtskraft ohne das Placet aus Rom. Keine Frage, dass das am Ende den Papst ärgern wird, der ja gerade den Bischöfen – im Einklang mit der Ekklesiologie des II. Vatikanums – mehr Verantwortung zumuten wollte. Ob es irgendwann doch Konsequenzen für Bischöfe geben wird, die es zu doll treiben, wird man sehen. Den Funktionären sollte spätestens an dieser Stelle klar werden, dass nichts von ihren teils häretischen Vorstellungen jemals Gültigkeit oder Rechtskraft erlangen wird. Ganz gleich was Synodaler Weg, Ausschuss, Rat, Parlament oder wie auch immer man sein hundertfünfzigstes Laienmitbestimmungsgremium nennen will, beschließen, senkt Rom den Daumen, hat es sich erledigt. Die rosaroten Träume der Laienfunktionäre endlich an die kirchlichen Töpfe der Macht und – noch wichtiger – des Geldes zu kommen, sind Geschichte. Derartigen Konstellationen wird der Heilige Stuhl niemals zustimmen.
So weit, so gut. Doch nun stellen sich eine ganze Menge Fragen. Nachdem es nun eine implizite Erlaubnis für einen Synodalen Ausschuss gibt, wird sich das Problem des Rechtsträgers neu stellen. Wird es doch der VDD oder wird es zu der bereits vorbereiteten Gründung eines Trägervereins kommen? Da es von Rom eine Erlaubnis für den Synodalen Ausschuss gibt, gibt es leider kein Argument mehr, das gegen eine Ver(sch)wendung von Kirchensteuermitteln für das umstrittenen Gremium spräche. Fraglich ist ebenfalls, ob nun die vier Minderheitenbischöfe doch noch teilnehmen werden, da es grünes Licht aus Rom gibt. Nicht anzunehmen ist, dass die Agenda des Synodalen Ausschuss sich ändern wird. Man wird trotz mangelhafter Rechtslage einfach die Papiere des Synodalen Weges weiterverwursten und verabschieden.
In vielen Dingen, man erkennt es am erneut reformierten kirchlichen Arbeitsrecht, wird es auch weiterhin gelingen, Rom mit der Macht des Faktischen zu überfahren. Es werden auch weiterhin aus den Kreisen der Laienfunktionäre und ganz sicher auch von Bischöfen längst aus dem Vatikan endgültig abgelehnte Forderungen erneut und erneut und erneut erhoben werden. Damit sind wir noch lange nicht durch. Sprechend ist ebenfalls, dass Rom zum Glück bis dato der immer wieder erhobenen Forderung, das „ZdK“ in die römischen Gespräche einzubeziehen widerstanden hat. Möge es so bleiben. Es gibt Bilder, die möchte man nicht sehen. Es gilt auch den Römern immer wieder klar zu machen, dass das „ZdK“ zwar die von den Bischöfen anerkannte, nicht jedoch die authentische Vertretung der deutschen katholischen Laien ist. Es handelt sich um ein politkatholisches Funktionärsgremium ohne jede Bedeutung für einen normalen katholischen Laien. Wie anders soll man sich positionieren angesichts eines Gremiums, das sich als katholisch ausgibt, deren Präsidentin flächendeckende Möglichkeiten zur vorgeburtlichen Kindstötung fordert. Wenn jedoch mit Heinrich Timmerevers sogar ein Bischof öffentlich bekennt, 100.000 Tote Kinder pro Jahr als guten Kompromiss anzusehen. Wer solche Freunde hat, … Dazu später mehr.
Es ist vor der Sommerpause, so ist in der gemeinsamen Erklärung zu lesen, ein weiteres Treffen vereinbart. Man darf gespannt sein, ob dies vor oder nach der nächsten Zusammenkunft des Synodalen Ausschuss stattfinden wird. Denn der nächste Verlauf des Synodalen Ausschuss wird ganz sicher sehr spannend werden. Da die Formulierung in der gemeinsamen Erklärung diplomatisch sanft und sehr allgemein gehalten sind, darf man gespannt sein, welche ganz konkreten (harten) Folgen sich in der Praxis ergeben. Hat der Heilige Stuhl den Synodalen Weg nun eingehegt? Im Prinzip ja, aber …! Mit dem Schreiben, das den Bischöfen vor ihrer Vollversammlung die Verabschiedung der Satzung faktisch untersagte, war der Synodale Weg tot. Rom hatte ihn waidgerecht erlegt. Nun wurde er wieder auf die Beine gestellt. Damit ist alles schlimmer geworden, denn wir haben es jetzt mit einem Synodalen Zombie zu tun, der für lange Zeit sein Unwesen wird treiben dürfen. Tröstlich ist allein, dass es Dank der getroffenen Vereinbarung Rom obliegt, den Schaden wegzuräumen. Ärgerlich ist, wieviel Geld (von Gläubigen eingezahltes Kirchensteuergeld!) dabei verbrannt wird. Diese Knete könnten wir für Evangelisierungsprojekte viel besser brauchen.
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