„Euthanasie steht in krassem Widerspruch zum Wert der Person, den Staatszielen und zum Arztberuf“

8. März 2024 in Prolife


Bischofskonferenz der Emilia-Romagna: „Wir bringen unsere Besorgnis und unsere klare Ablehnung dieser Entscheidung zur Sterbehilfe deutlich zum Ausdruck. Die Lösung ist nicht Sterbehilfe, sondern fürsorgliche Nähe.“


Bologna-Vatikan (kath.net/pl) „Die Herbeiführung des Todes durch direkten oder durch medizinisch assistierten Suizid steht in krassem Widerspruch zum Wert der Person, zu den Zielen des Staates und zum Arztberuf selbst.“ Das schreibt die Bischofskonferenz der Emilia-Romagna (C.E.E.R.)/Italien in einer offiziellen Erklärung. Die Bischöfe reagieren damit auf einen Vorschlag der Region Emilia-Romagna, medizinisch unterstützten Suizid durch ein Verwaltungsdekret mit einem genauen Zeitplan für seine Umsetzung zu legitimieren und damit ein voriges Urteil des Verfassungsgerichts umzusetzen. Dieser Vorschlag, so schreiben die Bischöfe, „verunsichert diejenigen, die den absoluten Wert der menschlichen Person anerkennen“.

kath.net dokumentiert einige Auszüge aus dieser Erklärung in eigener Übersetzung – Arbeitsübersetzung © kath.net

„Die Entwicklungen in der Medizin und im Wohlbefinden ermöglichen heute neue Behandlungsmethoden und eine deutliche Verlängerung der Existenz. Somit entsteht der Bedarf an Methoden zur Begleitung und zur dauerhaften Hilfe für ältere und kranke Menschen, auch dann, wenn die Möglichkeit einer Genesung nicht mehr besteht… Diesem Bedürfnis liegt der Wert des menschlichen Lebens zugrunde, eine Voraussetzung für die Nutzung jedes anderen Wertes, der die Geschichte aufbaut und das Mysterium, das ihr innewohnt, sowie die Würde der Person in ihrer inneren Beziehung zu den anderen… Der Wert des menschlichen Lebens drängt sich in jeder Phase auf, insbesondere in der Zerbrechlichkeit von Alter und Krankheit. Gerade hier ist die Gesellschaft aufgerufen, ihr Bestes zu geben: bei der Behandlung, bei der Unterstützung von Familien und Angehörigen kranker Menschen, bei gesundheitspolitischen Entscheidungen zum Schutz gebrechlicher und wehrloser Menschen und bei der Umsetzung bereits geregelter Palliativversorgung. Dieses Bekenntnis qualifiziert die Gesellschaft als gerecht und demokratisch.“

„Auch wir, die Bischöfe der Emilia-Romagna“, die zum Ad-Limina-Besuch zu den Apostelgräbern nach Rom gepilgert sind, „möchten auf der Grundlage der gemeinsamen Würde der Person und des Wertes des menschlichen Lebens unseren Beitrag leisten und uns nicht nur an die Gläubigen, sondern an alle Frauen und Männer wenden.“

„Wir bringen unsere Besorgnis und unsere klare Ablehnung dieser Entscheidung zur Sterbehilfe deutlich zum Ausdruck, wohlwissend um die schmerzhafte Lage kranker und leidender Menschen und derjenigen, die ihnen durch aufrichtige Zuneigung verbunden sind. Aber die Lösung ist nicht Sterbehilfe, sondern fürsorgliche Nähe, die Fortsetzung der gewöhnlichen und angemessenen Fürsorge, Linderung und alles andere, was bei den Leidenden nicht zu Verlassenheit, einem Gefühl der Nutzlosigkeit oder Belastung führt.“

„Diese Nähe und die Gründe, die sie erzeugen, haben ihre Wurzeln in der gemeinsamen Menschlichkeit, im einzigartigen Wert des Lebens, in der Würde der Person und finden Quelle, Licht und weiterhin Kraft in Jesus von Nazareth am Kreuz im Endstadium. In dieser Phase des Daseins erlöste er uns und schenkte uns seine Mutter, indem er mit ihr, mit dem Lieblingsjünger und mit denen, die den Schmerz, die Worte und ein einzigartiges, unverzichtbares Testament des Lebens teilten, austauschte, nicht unähnlich den Vertraulichkeiten, die uns viele geliebte Menschen auf ihren Sterbelagern hinterlassen haben. Sein grausam zugefügter Schmerz nimmt alles menschliche Leid auf und pfropft es in das Ostergeheimnis ein, dem Geheimnis von Tod und Auferstehung.“

Foto: Papst Franziskus mit der Bischofskonferenz der Emilia-Romagna beim Ad-Limina-Besuch am 29.2.2024 © C.E.E.R.


© 2024 www.kath.net