Diskussion um § 218: Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC) fordert EKD zur Umkehr auf

31. Oktober 2023 in Prolife


Aussagen der Heiligen Schrift (insbesondere das 5. Gebot „Du sollst nicht töten“) werden nicht einmal am Rande erwähnt - Tragisch sei auch, dass EKD und Diakonie den bisherigen ökumenischen Konsens beim Thema Lebensschutz aufgeben


München (kath.net/pm) Der Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC) fordert von der anstehenden Synode der EKD in Ulm, die bisher veröffentlichten Stellungnahmen des Rates der EKD und der Diakonie Deutschland zu einer möglichen Neufassung des Abtreibungs-Paragraphen 218 zurückzuweisen. Die beiden Stellungnahmen haben viele Christen zutiefst erschüttert: zum einen wegen der inhaltlichen Neupositionierung zum Schutz des ungeborenen Lebens, zum anderen wegen des völligen Verzichts auf theologische Besinnung und einen Bezug zur Heiligen Schrift. „Die Stellungnahmen sind inhaltlich wie argumentativ ‚Gott-los‘“, so ABC-Sprecher Hans-Joachim Vieweger. Völlig unverständlich ist, dass sich die Diakonie Deutschland sogar bewusst von einer geistlichen Argumentation verabschiedet und das aktuelle Recht diskreditiert, indem sie sich darum sorgt, dass „die Konzeption der §§ 218 ff. StGB einer unausgesprochenen religiösen Setzung“ entspreche, die „daher nicht Teil der Grundlage des Miteinanders in einer pluralistischen Gesellschaft sein“ könne.

Der ABC ruft in Erinnerung – wie dies für die EKD noch in der ökumenisch verantworteten Schrift „Gott ist ein Freund des Lebens“ galt –, dass das Leben als „Gabe Gottes“ kostbar und zu schützen ist. Es ist zwar zu begrüßen, dass der Rat der EKD in seiner aktuellen Stellungnahme mehrfach betont, welch hohes Gut das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes darstellt. Aus dieser Feststellung werden jedoch keine Konsequenzen gezogen; vielmehr wird der Schutz des Lebens zugunsten der „reproduktiven Rechte“ der Frau zurückgestellt.

Noch verheerender ist die jüngste Stellungnahme der Diakonie, die sich dafür einsetzt, das „Recht“ der Frau „am eigenen Körper“ höher einzuschätzen als das „sich in der Schwangeren entwickelnde Leben“. Die 3. Vorsitzende des ABC, Pfarrerin Ingrid Braun, schreibt dazu: „Mit ihrer konsequenten Argumentation auf Basis des Selbstbestimmungsrechts der Frau verabschiedet sich die Diakonie vom christlichen Menschenbild.“ Geistliche Autorität könne sie mir ihrer Argumentation nicht für sich in Anspruch nehmen.

Der ABC beklagt, dass aber auch der Rat der EKD meint, ohne jegliche theologische Grundlage auskommen zu können. Aussagen der Heiligen Schrift (insbesondere das 5. Gebot „Du sollst nicht töten“) werden nicht einmal am Rande erwähnt. „Eine geistliche Orientierung, ein Fragen nach dem Willen Gottes findet nicht statt“, so Pfarrerin Ingrid Braun vom ABC Bayern.

Tragisch sei auch, dass EKD und Diakonie den bisherigen ökumenischen Konsens beim Thema Lebensschutz aufgeben. „Jetzt wird klar, warum der Rat der EKD aus der ‚Woche für das Leben‘ ausgestiegen ist“, so ABC-Sprecher Hans-Joachim Vieweger: Es gebe anscheinend keine gemeinsame inhaltliche Basis mehr.

Vor diesem Hintergrund fordert der ABC die anstehende EKD-Synode, insbesondere deren Mitglieder aus der bayerischen Landeskirche auf, die beiden Stellungnahmen zurückzuweisen und deutlich zu machen, dass dem Schutz des menschlichen Lebens aus geistlich-theologischer Sicht Vorrang zu geben ist. Vom Diakonischen Werk Bayern fordert der ABC eine Distanzierung von der Stellungnahme der Diakonie Deutschland.

Im ABC Bayern haben sich Verantwortliche aus rund 20 kirchlichen Gemeinschaften, Verbänden und Werken zusammengeschlossen. Sie vertreten bekenntnislutherische, bruderschaftlich-kommunitäre, charismatische, hochkirchliche und pietistische Prägungen innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern. Erster Vorsitzender ist Dekan Till Roth aus dem unterfränkischen Lohr am Main.

Foto: Symbolbild


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