Ablässe werden vom Papst bis heute gewährt, aber nicht gegen Geldgaben

10. Jänner 2023 in Kommentar


Meßintentionen und Stipendien haben mit „modernem Ablaßhandel“ nichts zu tun - Ein Erklärungsversuch - Ein Gastkommentar von P. Robert Jauch


Rom (kath.net)

Gebetsmeinungen, die anderen Menschen zur Gebetsunterstützung übertragen werden, weil es offenbar gut tut, darum zu wissen, daß mir Mithilfe in meinem Anliegen zugesagt wird, sind ein wesentliches Band der Gemeinschaft der Glaubenden. Wenn diese Intentionen Priestern bei der Feier der Heiligen Messe angetragen werden, dann werden sie oft mit einer Spende oder Opfergabe verbunden. Wer wollte darin etwas Verwerfliches oder gar Anrüchiges erblicken.

Nicht immer gut meinende Zungen bezeichnen die Praxis der Meßstipendien allerdings bis heute gerne als „modernen Ablaßhandel“. Mit Ablässen regelrecht Handel zu treiben war eine Praxis in der mittelalterlichen Kirche, die fälschlicherweise mißbraucht wurde und einer der Auslöser für die Reformation in Deutschland war. So wurde manche Finanzierungslücke beim Bau von Kathedralen und Palästen damit geschlossen, daß in der Kirche Gläubige sich den Nachlaß von Sündenstrafen durch Erwerb von Ablaßbriefen glaubten kaufen zu können. Der Papst und Bischöfe, also damals so genannte und entsprechend agierende Kirchenfürsten, versprachen den Gläubigen in ihren vielfältigen Ängsten vor der ewigen Verdammnis Seelenheil über den Tod hinaus, wenn sie nur kräftig die Ablaßbriefe käuflich erwarben. Sie überspannten damit ihre geistliche Kompetenz im Interesse der Geldbeschaffung für ihre Vorhaben.

Ablässe werden vom Papst bis heute gewährt, aber nicht gegen Geldgaben, sondern für bestimmte Gebetsübungen, Wallfahrten und Besuche von besonderen geistliche Orten zu bestimmten Zeiten. Die als „heilig“ vom Papst ausgerufenen Jubiläumsjahre bieten beim Besuch Roms und der Hauptbasiliken Ablässe, die immer an den Empfang des Bußsakraments, den Empfang der Heiligen Kommunion und das Sprechen des Glaubensbekenntnisses der Kirche sowie die Gebete des „Vaterunsers“ und des „Gegrüßet seist du, Marias“ in der Meinung des Heiligen Vaters gebunden sind. So können Gläubige für sich bzw. für Verstorbene Ablässe als geistige Gaben erwirken, aber diese sind völlig abgekoppelt von finanziellen Transaktionen. Sie sind von der Kirche zugesprochene Belohnungen und Gebetshilfen auf dem Weg zum Himmel, dem ersehnten letzten Zufluchtsort, den die Gläubigen für sich und ihre Toten erbitten. Sie bestürmen also quasi den Himmel für sich und ihre Lieben und „erwerben“ - vollkommen geldlos - geistliche Früchte. Einer der berühmtesten Ablässe war und bleibt der Portiunkula-Ablaß, der dem hl. Franziskus von Assisi seitens des Papstes gewährt wurde für das „Urheiligtum“ seiner Bewegung, die kleine Portiuncula-Kapelle. Dieser Ablaß wird in der Regel jedem zugesprochen, der am 2. August diese Kapelle besucht oder heute weltweit in eine Franziskanerkirche geht und die Bedingungen erfüllt, die oben bereits erwähnt worden sind. Noch einmal, dieser und andere Ablässe sind heute in keiner Weise  an ein Geldopfer gebunden. Die oberhirtliche Zusage von Ablässen ist eine Ermutigung zu Gebet und Sakramentenempfang. Wer unter Rückgriff auf historische Fehlentwicklungen heute noch abschätzig über den Ablaß spricht, übersieht den starken Impuls für das geistliche Leben und das ehrliche Bemühen um das eigene Seelenheil und das der Toten, die Gläubige mit ihren Gebeten zum Himmel geleiten möchten.

Wer zudem die Spenden (Stipendien) für zu feiernde Heilige Messen mit „moderner Ablaßhandel“ gleichsetzt, offenbart, daß er die geistliche Weiterentwicklung in der Kirche nicht wahrhaben will. Er nimmt zudem eine Vertiefung der Verwirrung in Kauf, die mit der Realität der rechtlichen und liturgischen Regelungen in der Kirche kaum etwas gemein hat. Das Kirchenrecht und der Katechismus regeln die Praxis der Meßstipendien sehr genau, vor allem, um zu unterbinden, daß sich Priester durch private Anhäufung von Geldspenden zu einer einzigen Heiligen Messe, die sie feiern, bereichern könnten. Die Strafe, die einem solchen egoistischen Fehlverhalten folgen kann, ist bewußt drastisch. – Wenn mehrere Intentionen in einer Heiligen Messe vereint auftauchen, verbleibt nur ein gezahltes Stipendium in der Pfarrei bzw. beim zelebrierenden Priester. Die anderen werden in der Regel über eine entsprechende Stelle beim Bistum oder in der Ordensprovinz an bedürftige Priester in der Mission weitergereicht. Da dort aber niemand etwas mit den zuzuordnenden Namen anzufangen weiß, werden diese in der Pfarrei mit verlesen, in der die jeweilige Messe bestellt worden ist.

Eine Intention ist in diesem Zusammenhang das Gebetsanliegen, das Gläubige dem zelebrierenden Priester mit der Bitte nahelegen, er möge in der Heiligen Messe besonders den Dank und die Bitte dessen einschließen, der ihm diese Intention anträgt. Meist geschieht dies durch  sogenannte „Meßbestellungen“ über das Pfarrbüro. Von dort werden die Intentionen notiert und vielerorts auch im Wochenzettel der Pfarrei abgedruckt und in der entsprechenden Heiligen Messe öffentlich genannt; die Liste kann manchmal sehr lang sein. Damit sind auch andere Gläubige über die Intention informiert und können sich zur Mitfeier der besagten Heiligen Messe entscheiden, weil sie das genannte und oft auch noch einmal in der Messe verlesene Anliegen teilen oder dem Verstorbenen verbunden geblieben sind, für die hier eigens gebetet werden soll. Bei der Nennung der  Intention wird eine von den Bischöfen festgelegte Geldspende als Mindestbetrag – z. Zt. In der Regel 5 Euro - übergeben. Manche Gläubige  geben aus freien Stücken auch mehr. Das Franziskanerkloster Düsseldorf erhielt einmal ein Stipendium von 1000.- DM, was bestimmt die Bedeutung gerade dieser Messe in der Meinung eines Verstorbenen für die Hinterbliebenen unterstreichen sollte. Im Kloster fallen diese Stipendien nicht dem zelebrierenden Priester zu, sondern werden vom Kloster vereinnahmt. Je nach Region, in der das geschieht, können die Einnahmen aus Meßintentionen, einen wichtigen Bestandteil zum Unterhalt des Klosters darstellen. So ist es zum Beispiel bei manchen Klöstern der Franziskaner-Kustodie des Heiligen Landes und bestimmt in vielen Missionsgebieten.

Wenn irgendjemand einem Priester kurz vor der Heiligen Messe eine persönliche Gebetsintention anträgt, wird er diese mit in Messe einschließen, entweder ausdrücklich erwähnt oder, auf Wunsch des Intentionengebers, im stillen Gedenken. Dies geschieht allermeist auch ohne eine finanzielle Transaktion. Es ist einfach nicht so, daß der Priester etwa erst nach erfolgter Zahlung des Stipendiums die Intention in der Messe nennt. Als einmal bei der Apollinariswallfahrt in Remagen in der Doppeloktav (zweiwöchige Wallfahrt um den Gedenktag des hl. Apollinaris herum) vergessen wurde, die Meßintention ausdrücklich zu erwähnen, stürzte der Intentionengeber nach der Messe zur Pforte und verlangte die Herausgabe des Stipendiums wegen „Nichterfüllung des Vertrags“… 

Der Verdacht drängt sich manchmal auf, daß Gläubigen, die eine Messe bestellen, die öffentliche Nennung sehr wichtig ist, z. B. wenn hinter dem Namen des Menschen, für den in der Heiligen Messe gebetet werden soll, eigens in Klammern steht: (z. B. „seitens der KFD“). So soll wohl allen Teilnehmern der Heiligen Messe deutlich mitgeteilt werden, wer der Stipendiengeber war. Welche Intention kann man dahinter allerdings vermuten?

Wenn dann noch, was bisweilen geschieht, der Meßbesteller selbst nicht zu der Heiligen Messe kommt, die in seiner Intention gefeiert wird, legt sich der Rückschluß nahe, hier werde eine Messe ohne wirklich eigenen geistigen Impuls „in Auftrag gegeben“. Damit wären wir dann  tatsächlich an einer Mentalität, die einem modernen „Ablaß“-Handel ziemlich nahekäme: Sollen ruhig alle sehen, daß wir das Messelesen für unseren Angehörigen beibehalten, aber für uns ist dieses Ereignis persönlich nicht mehr so bedeutsam, daß wir selbst die Heilige Messe mitfeiern. Natürlich kann man plötzlich und unvorhersehbar am Meßbesuch gehindert sein, aber hinter der zu beobachtenden Fülle dieses traurigen Phänomens steckt wohl mehr. Wie auch in anderen Vollzügen des Gemeindelebens hat sich ein Brauch verselbständigt, der mit dem persönlichen Gebet und Mitfeiern der Betroffenen nicht mehr viel zu tun hat, etwa nach dem Motto: Kirche und Gemeindeleben ist wichtig, aber die anderen kommen bestimmt auch mal ohne mich aus. Wenn das zunimmt, schafft Pfarrgemeinde sich schleichend selbst ab. In dieser Entwicklung stehen wir vielerorts bereits, z. B. wenn Meßdiener oder Lektorinnen nur dann die Sonntagsmesse mitfeiern, wenn sie laut Plan für einen Dienst dabei vorgesehen sind.

Wenn Meßbestellungen verbis expressis kommentiert werden mit dem Hinweis, das sei doch eigentlich „moderner Ablaßhandel“, und dann noch von Gemeindemitgliedern, die sich zum Teil aus dem Gemeindeleben verabschiedet haben, die also Heilige Messen durch persönliches Fernbleiben „bestreiken“, dann offenbart sich eine kuriose Mischung von Kritik an der Kirche unter Aufwärmung historisch eigentlich überlebter Vorurteile, die offensiv Gemeindeleben zerstört, über die verbalen Scharmützel hinaus, wie wird sie im Gefolge des sogenannten synodalen Wegs in Deutschland beobachten müssen.

P. Robert Jauch OFM, Dezember 2022


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