Da wird Widerstand zur Pflicht

22. Juli 2022 in Kommentar


Aufstand des Gewissens: Ein Appell an den Apostolischen Nuntius in Deutschland zur Abberufung der ZdK-Präsidentin Stetter-Karp - Von Franz Norbert Otterbeck


Köln-Berlin (kath.net)

Vorbemerkung der Redaktion: Die Forderungen nach dem Rücktritt der ZdK-Präsidentin reißen nicht ab. Unser Autor, Dr. F.N. Otterbeck (Kevelaer/Köln), hat sich am 20. Juli entschlossen, an den Apostolischen Nuntius zu appellieren: Er möge sich für eine Abberufung der Person durch den Heiligen Stuhl engagieren. Die Bitte eines einzelnen Laien ohne kirchliches Amt hat zwar nur geringe Aussicht auf Erfolg. Wenn aber viele so oder ähnlich an Nuntius Eterovic schreiben, dann steigen die Erfolgsaussichten an. Daher drucken wir den Brief im vollen Wortlaut ab.

Exzellenz, hochwürdigster Herr Erzbischof!

Wie Ihnen gewiss schon bekannt ist, hat die o.g. Persönlichkeit am 14. Juli 2022, dem Fest des hl. Camillus, Gründer eines Krankenpflege-Ordens, bei ZEIT ONLINE einen Gastbeitrag zum Thema „Recht auf Leben, Recht auf Selbstbestimmung“ veröffentlicht. Die dort kaum begründete Behauptung, diese beiden Rechte seien miteinander zu verwirklichen, dominiert den Text. Gemeint ist anscheinend aber, dass ein Recht auf Leben für Ungeborene erst dann bestehe, wenn zuvor die werdende Mutter ihre Wahl so getroffen hat (i.e. „pro choice“). Vor dem Hintergrund der gesunden katholischen Lehre, dass jedes ungeborene Kind ein Recht auf Leben hat, muss diese zweideutige Haltung als bloße Gaukelei bewertet werden, parteiisch zugunsten der „autonomen“ Entscheidung.

Die Autorin fügt sich damit ein in die aktuelle Tendenz zur ‚Umwertung aller Werte‘. Auch das Europäische Parlament hat jüngst mit seiner Resolution wider die – völlig plausible – Entscheidung des U.S. Supreme Court, zur Aufhebung des Urteils ‚Roe vs. Wade‘ von 1973, ein angebliches Menschenrecht auf Abtreibung behauptet. Die Autorin tritt dem nicht entgegen. Sie ist dafür bekannt, dass sie die „deutsche Kirche“ (so sagt Exz. Bätzing) als Faktor im vorpolitischen Raum begreift. Dafür war sie zeitlebens progressiv tätig. Das ist zu respektieren. In ihrer derzeitigen Funktion tritt sie aber in der Öffentlichkeit auf, um jetzt den Eindruck zu unterstützen, der „moderne Zweig“ der Kirche schließe sich einsichtsvoll dem gesellschaftlichen Wandel an: hin zur moralischen und rechtlichen Freigabe der Abtreibung.

Scheinbar verteidigt die Autorin das „Schutzkonzept“ nach deutscher Rechtslage. So heißt es im Schluss-Satz des Textes zwar: „Paragraf 218a darf unter keinen Umständen in seiner Substanz angetastet werden!“ Aber wo beginnt die Substanz? Im etablierten Heucheldeutsch des ZdK ist doch eher gemeint, das irgendwie auch lukrative Beratungssystem müsse weiter erhalten bleiben. Die Bundesländer bezuschussen nämlich die Personalkosten massiv.

In der „Substanz“ soll der Lebensschutz aber wohl doch der freien Disposition ausgeliefert werden. Unsere Verfassung lässt den Verzicht auf strafrechtlich verankerten Lebensschutz aber nur zu, wenn alternative Schutzkonzepte ihre Tauglichkeit beweisen. Das ist von der deutschen Politik in einem viel zu geringen Maß evaluiert worden. In der Praxis wird das aktuelle „Schutzkonzept durch Beratungspflicht“ vielmehr wie ein allgemeiner Lebensschutz-Verzicht ausgeübt. Kritik daran entfällt seitens des ZdK.

Das ZdK bewertet inzwischen auch die Aufhebung von § 219a StGB positiv. Eine eilfertige Anpassung an die neue Rechtslage, während man noch wohlfeil postuliert: „Wir machen uns für ein ethisch verantwortetes Handeln aller Beteiligten stark.“ Das ist besonders leicht, wenn man jede Entscheidung aller als selbstbestimmt gutheißt.

Folgerichtig fordert Irme Stetter-Karp: „Zugleich ist sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird.“ Dieser Satz genügt, um die Abberufung der ZdK-Präsidentin von ihrer Position durch den Apostolischen Stuhl zu fordern. Der Heilige Vater möge durch eine zuständige Stelle, etwa das Dikasterium für Laien, Familie, Leben entsprechend entscheiden.

Die Autorin behauptet aber auch, das ZdK trete dafür ein, dass eine Abtreibung nicht als „reguläre“ medizinische Dienstleistung betrachtet werde. Das ist ein sehr laxes „Eintreten“, zumal die Abtreibung weder eine reguläre noch irreguläre medizinische „Dienstleistung“ ist, sondern ganz grundsätzlich ein anti-medizinisches Delikt. Die Autorin hingegen fordert die „Schulung von Ärzt*innen in der Ausbildung“. Auch insoweit zeichnet sich ab, dass die Präsidentin ihr ZdK in eine neue Art brüderlicher Harmonie mit der in Berlin regierenden „Fortschrittskoalition“ bringen will. „Fortschritt“ soll in die Kirche transportiert werden.

Im Fazit ist festzuhalten, dass die Autorin den Boden der christlichen Gesellschaftslehre (vgl. nur Gaudium et spes: 27, 51) verlassen hat, indem sie Unrecht für Recht ausgibt. Da wird Widerstand zur Pflicht. Der Aufstand des Gewissens seitens christlicher wie humanistischer Lebensschützer gegen die Dame wird sich nicht so schnell besänftigen lassen.

Bitte schlagen Sie dem Heiligen Stuhl die unverzügliche Abberufung der ZdK-Präsidentin seitens der höchsten kirchlichen Autorität vor. Zugleich würde damit ein eindeutiges Signal gegen den so gen. „Synodalen Weg“ gesetzt, dem von namhafteren Persönlichkeiten als mir bereits des öfteren teils schismatische oder häretische Absichten aufgezeigt wurden.

Wenn die heilige römische Kirche mit Deutlichkeit für die unverhandelbaren Werte unserer christlichen Kultur auftritt, so folgt sie damit für die deutsche Öffentlichkeit sichtbar dem Motiv: „Wähle das Leben!“

 

P.S. Unterstützen Sie diesen Aufruf? Bitte schicken Sie noch heute dazu ein kurzes E-mail an die Apostolische Nuntiatur ([email protected]) UND an die Deutsche Bischofskonferenz ([email protected])

 


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