Arizona erklärt Gottesdienste zu ‚wesentlichen Tätigkeiten’

9. Mai 2022 in Weltkirche


Gottesdienste müssen daher auch bei öffentlichen Notfällen wie der Covid-Pandemie wie andere wesentliche Leistungen behandelt werden.


Phoenix (kath.net/LifeNews/jg)

Mit seiner Unterschrift hat Gouverneur Doug Ducey ein Gesetz in Kraft gesetzt, welches die Abhaltung von Gottesdiensten zu den „wesentlichen Leistungen“ zählt, die auch in einem öffentlichen Notfall von der Regierung nicht untersagt werden dürfen.

Das Gesetz stellt fest, dass Gottesdienste wesentlich für „die Gesundheit und Wohlfahrt der Öffentlichkeit“ sind. Gottesdienste dürfen daher auch in einer öffentlichen Notsituation abgehalten werden, ebenso wie andere wesentliche Bereiche ihre Dienste anbieten können. Die Behörden dürfen bei der Anordnung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Gesundheit die Teilnehmer von Gottesdiensten nicht strenger behandeln als in anderen wesentlichen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Das Gesetz kodifiziert Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes. Dieser hatte mehrere Bundesstaaten, darunter New York und Kalifornien, gemaßregelt, weil sie Gottesdienste untersagt, vergleichbare andere Aktivitäten aber zugelassen hatten. Die im ersten Verfassungszusatz garantierte Religionsfreiheit umfasse nicht nur das Recht, einer Religionsgemeinschaft anzugehören, sondern auch das Recht, den Glauben zu praktizieren. Religiöse Menschen dürfen daher bei der Ausübung ihres Glaubens nicht diskriminiert werden, argumentierte das Höchstgericht.

 

Foto: Symbolbild

 


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