Strafsache "Homo-Pädophilie"? Skandalöser Freispruch zugunsten der Meinungsfreiheit!

6. April 2022 in Kommentar


„Der Rechtsstaat in Deutschland funktioniert... Der Versuch, mich mundtot zu machen, ist gescheitert, und das ist gut so!“ Gastkommentar von Prof. Ulrich Kutschera


Freiburg i.Br. (kath.net) Nachdem am 30. Juni 2017 der Deutsche Bundestag den zuvor vom Bundesrat eingebrachten "Gesetzesentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" verabschiedet hatte, gab es im "Hohen Berliner Hause" Freudentänze und kindische Feizereien.

Vertreter der "Umwelt- und Gender-Partei" Bündnis 90/ Die Grünen waren außer Rand und Band: Eines ihrer Lieblingsprojekte, die faktische Abschaffung der evolutionär heraus gebildeten "Vater-Mutter-Kinder-Familie" durch Gleichschaltung mit "Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikduos ohne Fortpflanzungsvermögen" wurde, ungestört von kritischen Rückfragen oder gar biologisch begründeten Debatten, realisiert.
 
Umso verärgerter war man in diesen Kreisen, als es kurz darauf (5. Juli 2017) kath.net gewagt hatte, ein Interview zum Thema "Ehe für alle" Online zu stellen. Dort hatte ich alle jene Fragen, die eigentlich im deutschen Bundestag hätten gestellt und debattiert werden müssen, aufgegriffen und, als Evolutionsbiologe, schonungslos-offen beantwortet. Mein Schwerpunkt lag auf John Money (1925-2006) und dessen Befürwortung der Pädo-Homosexualität, definiert als "übersteigerte Elternliebe".
 
Da der typisch deutsche "Grünling" zwar "Bio-Lebensmittel" konsumiert, aber mit der Naturwissenschaft Biologie überhaupt nichts anfangen kann (Darwinisches Teufelszeug!), hat man nicht etwa meine Argumente diskutiert und, falls diese in der Tat falsch sind, entkräftet: "Homo-Mann" ist gleich zur politisch weisungsgebundenen Kasseler Staatsanwaltschaft gegangen und hat den "Bio-Bösewicht" verklagt.
 
Von den geschätzt mindestens 200 000 Lesern des "Ehe-für-alle-Interviews" hatten 8 (in Worten: acht!) in einer vermutlich koordinierten Aktion ähnlich lautende Strafanzeigen gestellt, die dann zuerst von der Polizei bearbeitet und dann einem Staatsanwalt übergeben wurden.
 
Nach fast fünf Jahren und zahlreichen Auftritten als immer gut gelaunter "Straftäter" vor verschiedenen Gerichten hat das Oberlandesgericht Frankfurt-Main dann am 8.2.2022 den Freispruch des Landgerichts Kassel vom 2.3.2021 bestätigt. In der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung hoben die drei Richter nochmal hervor, dass der Freispruch, anders als von der in Revision gegangenen Kasseler Staatsanwaltschaft behauptet, frei von Rechtsirrtümern sei. Meine teilweise deutlich formulierten Aussagen würden sich nicht auf konkrete Personen beziehen und der Meinungsfreiheit unterliegen.
 
Besonders erfreut hat mich die Anmerkung bzw. Einsicht, dass ich als Evolutionsforscher gesprochen hätte, und ein Biologe darf als Biowissenschaftler argumentieren – so die vier Richter an den Landgerichten in Kassel und Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft hatte mir bis zuletzt vorgeworfen, ich hätte vorgetäuschte Geschichten erfunden, um homosexuelle Personen zu beleidigen, was absurd ist (siehe kath.net/news/77198).
 
Ohne meinen guten Rechtsanwalt und dem stetigen Beharren auf biologischen Befunden wäre das Strafverfahren nicht so eindeutig positiv verlaufen. Das ist natürlich eine Provokation ersten Ranges: Meinungsfreiheit? Wo kommen wir denn dahin! – war der Tenor der beleidigten Presse nach Bekanntgabe des Freispruchs (z.B. Bild-Zeitung, Homo-Verband Queer.de usw.).
 
Diesen Rechtsstreit habe ich, in Form eines informativen Reports, im Buch "Strafsache Sexualbiologie. Darwinische Wahrheiten zu Ehe und Kindeswohl vor Gericht, 2. Auflage, Hamburg 2022" unter Darlegung grundlegender Fakten zur Homosexualität, Pädophilie, Homophobie als angeborener Veranlagung, alle Formen des Kindesmissbrauchs, der Vater- bzw. Mutter-Entbehrung, Inzuchthemmung, Homo-Adoptionsrecht usw. für die Nachwelt aufgeschrieben, siehe www.evolutionsbiologen.de
 
Ich war entsetzt darüber, offen-ehrlich mitteilen zu müssen, dass ein erheblicher Prozentsatz der sich als schwul bezeichnenden Männer bekennende Päderasten sind. Diese Boylover (darunter der Literatur-Nobelpreisträger Andre Gide, der Gender-Pionier Michel Foucault usw.) distanzierten sich von ihren gleichgeschlechtlich veranlagten Kollegen, die als "Erwachsene-Männer-Liebhaber" unter der Bezeichnung "Sodomisten" geführt wurden. Ich habe diese unangenehmen Fakten als Biologe referiert; christlich-religiöse Leser mögen ihre eigenen, moralischen Werturteile bilden, das steht mir als Berichterstatter nicht zu.
 
All das ist für ein Verständnis der aktuellen Kirchen-Missbrauchs-Skandale von zentraler Bedeutung, sodass ich vor kurzem den emeritierten Papst Benedikt XVI. diesbezüglich verteidigt habe (siehe kath.net/news/77421).
 
Es ging mir darum, Tatsachen zur Sexualbiologie des Menschen und anderer Lebewesen in einem großen Zusammenhang vorzustellen. Daher bin ich der mutigen Redaktion von kath.net dankbar dafür, dass sie mir 2017 die Gelegenheit gab, zur "Ehe für alle", dem Adoptionsrecht für schwul-lesbische Paare und der (Money'schen) Pädophilie Stellung zu beziehen. Die mediale Aufregung hat bewiesen, dass meine Aussagen korrekt waren, gemäß dem Sprichwort: "Getroffene Hunde bellen".
 
Diese "Strafsache Sexualbiologie" zeigt außerdem, dass der Rechtsstaat in Deutschland funktioniert, denn ich hatte kluge, faire Richter, die den politisch motivierten Schauprozess gegen einen unliebsamen Kritiker der "Transgender-Homo-Agenda" zu einem für mich positiven Abschluss brachten. Der Versuch, mich mundtot zu machen, ist gescheitert, und das ist gut so!

 Prof. Dr. Ulrich Kutschera arbeitet als Scientific Collaborator in Stanford-Kalifornien, USA, siehe www.evolutionsbiologen.de (siehe Link)


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