1. April 2022 in Aktuelles
Dokumente im Zusammenhang mit verlustreichen Investitionen des Staatssekretariats in eine Luxusimmobilie in London im Mittelpunkt der Befragung
Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Strafprozess rund um den vatikanischen Finanzskandal wurde am Mittwoch mit einer weiteren Befragung fortgesetzt. Im Fokus stand Mauro Carlino, ehemaliger Sekretär von Kardinal Giovanni Angelo Becciu in dessen Zeit im vatikanischen Staatssekretariat. Von Richter, Strafverfolger und Anwälten befragt, betonte Carlino immer wieder nur ein "Mann Gottes" zu sein, aber kein Experte für administrative Angelegenheiten. Er habe immer nur auf Anweisung gehandelt.
Im Mittelpunkt der Befragung standen Dokumente und Schriftverkehr mit Verantwortlichen im Zusammenhang mit Investments des Vatikan in eine Luxusimmobilie in London. Demnach soll Carlino im Auftrag Beccius wie auch von dessen Nachfolger, Erzbischof Edgar Pena Parra, Deals mit Finanzmaklern durchgeführt haben, um Gelder des Staatssekretariats anzulegen.
Die verlustreichen verlustreiche Investitionen des Staatssekretariats in das Gebäude in der Londoner Sloane Avenue stehen im Zentrum des Prozesses. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Becciu. Dieser hatte von 2012 bis 2018 als Substitut eine Schlüsselrolle in der Behörde. Unregelmäßigkeiten bei Überweisungen in Beccius sardische Heimatdiözese und die dortige Caritas sowie Zahlungen an die selbst ernannte Sicherheitsberaterin Cecilia Marogna sind ebenfalls Thema im Prozess. Becciu werden Veruntreuung und Amtsmissbrauch sowie Verleitung zur Falschaussage vorgeworfen. Mitte März hatte Becciu in einer ersten Befragung seine Unschuld beteuert.
In der nächsten Woche wird die Anfang März begonnene Hauptverhandlung fortgesetzt. Formfragen hatten den Prozess über ein halbes Jahr lang ausgebremst. Kommenden Dienstag wird Finanzexperte Rene Brülhart befragt, bis 2019 Präsident der vatikanischen Finanzaufsicht.
Am Mittwoch schließt eine erneute Befragung von Kardinal Becciu an. Was den Fall von Cecilia Marogna und seine Beziehung zu ihr angeht, wird er sich nicht mehr wie bisher auf eine Verschwiegenheitspflicht des Päpstlichen Geheimnisses berufen können. Davon habe der Papst Becciu entbunden, so der Vorsitzenden Richter Giuseppe Pignatone, indem er am Mittwoch eine entsprechende Antwort von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin verlas.
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