„Ich werde gefragt: was ist zu tun, wenn der eigene Bischof ins Schisma gefallen ist?“

8. Februar 2022 in Kommentar


„Es gilt nun abzuwarten, ob und wie Rom auf die Forderungen des Synodalen Weges reagiert und wie sich danach die deutschen Diözesanbischöfe verhalten.“ Gastkommentar von Kirchenrechtler Gero P. Weishaupt


Aachen-Bonn (kath.net) Viele haben nach meinem Beitrag auf kath.net über die Weise, wie man sich bei einem Schisma verhalten soll (siehe Link), reagiert und Fragen gestellt, vor allem wie das mit der Kirchensteuer ist und was zu tun ist, wenn der eigene Bischof ins Schisma gefallen ist. Hier meine Antwort:

Die Kirche hat nach einem staatskirchenrechtlichen Konstrukt in Deutschland die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Als solche kann sie über staatliche Organe ihre Kirchensteuer erheben lassen. Die Katholische Kirche in Deutschland ist aber nicht identisch mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechtes, wenngleich die deutschen Bischöfe das anders sehen. Kirchenrechtlich wie theologisch ist das aber umstritten.

Unabhängig davon gilt: Wenn die Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Gruppe identisch ist, die sich im Schisma befindet, muss man als Katholik aus der Körperschaft austreten, ansonsten unterstützt man Schismatiker. Für die Bischöfe, die dem Schisma nicht gefolgt sind, müsste man eine andere Lösung für deren Finanzbedarf in der betreffenden Diözese finden, etwa durch Beiträge, Spenden etc.

Nach dem Kirchenrecht bestimmt der Wohnort den zuständigen Bischof/Ordinarius. Das heißt, wenn der eigene Bischof im Schisma verkehrt, kann man nur durch einen Wechsel in ein Bistum, dessen Bischof die Einheit mit dem Papst und dem Bischofskollegium und den ihnen untergebenen Gliedern der Kirche bewahrt hat, einen anderen Bischof/Ordinarius erhalten. Die Wenigsten werden den eigenen Wohnort verlassen können. In diesem Fall ist es denkbar, sich ideell  mit einem die Einheit wahrenden Bischof zu verbinden und diesen und dessen Diözese z. B.  durch Beiträge und Spenden finanziell zu unterstützen.

Die Antworten sind noch mit Vorbehalt formuliert und können nur vorläufig sein, sie sind noch nicht ausgereift. Jedenfalls sollten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Schritte in diese Richtung unternommen werden. Der Synodale Weg ist noch nicht beendet, es gibt noch zwei Veranstaltungen im September 2022 und März 2023, soweit ich informiert bin.    

Es gilt nun abzuwarten, ob und wie Rom auf die Forderungen des Synodalen Weges reagiert und wie sich danach die deutschen Diözesanbischöfe verhalten. Erst dann müssen sich die katholisch gebliebenen Gläubigen Gedanken machen über mögliche Schritte.

Dr. Gero P. Weishaupt (siehe Link) ist Priester und promovierter Kirchenrechtler. Er war 2008-2013 Offizial des Bistums ´s-Hertogenbosch (Niederlande), seit 2012 ist er Richter des Interdiözesanen Strafgerichtes der niederländischen Kirchenprovinz, seit 1997 ist er hauptamtlicher Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat in Roermond (NL) und seit 2013 am Erzbischöflichen Offizialat des Erzbistums Köln, seit 2006 doziert er Kirchenrecht im diözesanen Priesterseminar des Bistums Roermond, außerdem ist er seit 2015 Gastdozent für Kirchenrecht und Latein an der Hochschule Benedikt XVI. in Heiligenkreuz bei Wien. Er hat mehrere Bücher sowie kanonistische Fachartikel veröffentlicht und führt eine eigene Homepage, siehe Link.


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