2G und die Nötigung durch einen totalitären Staat

19. Jänner 2022 in Aktuelles


Deutscher Verfassungsrechtler Kai Möller zur Ausgrenzung Ungeimpfter in der "Welt": "Ein Staat, der sich anschickt, Körper und Geist seiner Bürger zu kontrollieren, ist übergriffig und handelt totalitär."


Berlin (kath.net)

Der Deutsche Verfassungsrechtler Kai Möller hat in einem Beitrag für die "Welt" die Ausgrenzung und Diskriminierung von Ungeimpften in Deutschland kritisiert. Dies sei unzulässig und schade sogar den Geimpften. Möller schreibt dazu: "Weniges muss also einen Grund- und Menschenrechtler so hellhörig werden lassen wie der derzeit in Deutschland unter dem Label 2G stattfindende systematische Ausschluss der unbeliebten, ja weithin verachteten Gruppe der Ungeimpften aus dem öffentlichen Leben." Der Jurist kritisiert, dass in einigen Städten Baden-Württembergs sogar noch eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte bestehe. Dies alles werde von dem eifrigen Trommeln vieler Medien untermalt, die Ungeimpfte gerne als ungebildet und wissenschaftsfeindlich darstelle.

Möller, der selber in England lebt, erinnert daran, dass es dort keine solche Ausgrenzung der Ungeimpften gäbe. Dort werden diese respektvoll behandelt. "Bei einer solchen Dynamik läuten bei mir alle Warnglocken", schreibt Möller und erinnert, dass in England seit Mitte Juli 2021 fast alle Restriktionen abgeschafft wurden. Im Dezember gab es eine leichte Verschärfung der Maßnahmen, diese werden aber Ende Januar abgeschaffen.

Die 2G-Strategie der Regierung sei ein "Spiel mit dem Feuer" . "Druck erzeugt Gegendruck. Wut, Überheblichkeit und Zerrbilder aufseiten der Mehrheit führen zu Wut, Überheblichkeit und Zerrbildern aufseiten der drangsalierten Minderheit." Es gehe aber dabei auch um die Frage nach der Gerechtigkeit und der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Ungleichbehandlung der Ungeimpften. 2G sei laut Möller auch kein Anreiz, sondern eine "radikale, repressive Freiheitseinschränkung" und eine Nötigung.

Ein freiheitlicher Staat habe laut dem Verfassungsrechtler aber die körperliche und geistige Integrität seiner Bürger zu respektieren. Auch Gedanken und Glaubensfreiheiten werden ja respektiert. Selbst Menschen, deren Gedanken oder Glaubensüberzeugungen hochgradig gefährlich seien, dürfen keiner Gehirnwäsche unterzogen werden. "Ein Staat, der sich anschickt, Körper und Geist seiner Bürger zu kontrollieren, ist übergriffig und handelt totalitär", betont Möller. Die Ungleichbehandlung Ungeimpfter sei daher in etwa vergleichbar mit einer Ungleichbehandlung aufgrund politischer Überzeugung.

 

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