Weitere Finanz-Ermittlungen gegen Bischof Schwarz "unzulässig"

3. Dezember 2021 in Österreich


Senat am Wiener Landesgericht lehnt Fortführungsantrag der Kärntner Finanzstrafbehörde ab - Oberstaatsanwaltschaft vertrat die Ansicht, dass gemäß Konkordat der interne Umgang mit kirchlichem Vermögen den Staat nichts angeht


Wien/St. Pölten (kath.net/KAP) Keine weiteren finanzbehördlichen Ermittlungen gegen Bischof Alois Schwarz: Die Kärntner Finanzstrafbehörde hatte nach der Einstellung der Ermittlungen gegen den in die Diözese St. Pölten gewechselten früheren Gurker Bischof einen Fortführungsantrag bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gestellt. Dieser Antrag wurde nun von einem Richtersenat des Landesgerichts Wien als "unzulässig" abgelehnt, wie die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, am Freitag auf Anfrage der Austria Presse-Agentur (APA) erklärte.

Die WKStA hatte vor der Einstellung gegen sieben natürliche Personen und zwei Verbände ermittelt. Konkret ging es um Geldflüsse rund um den Verkauf von Wohnungen während der Amtszeit von Alois Schwarz als Bischof der Diözese Gurk-Klagenfurt. Untersucht wurde, ob die Spende einer privaten Stiftung an das Bundesdenkmalamt etwas mit dem Verkauf dieser Wohnungen des Bistums Gurk an die Stiftung zu tun hatten und die Immobilienertragssteuer für das Bistum richtig ermittelt worden war. Das Bistum hatte nach dem Wechsel von Schwarz nach St. Pölten 2019 Selbstanzeige bei der Finanz erstattet.

Andere Ermittlungen gegen Bischof Schwarz, unter anderem wegen Untreue, waren bereits im Vorjahr eingestellt worden. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) berief sich bei der Einstellung auf das Konkordat und vertrat die Ansicht, dass der interne Umgang mit kirchlichem Vermögen den Staat nichts angeht.

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Archivfoto Bischof Schwarz (c) Diözese St. Pölten


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