Papst: Für das Beichtgeheimniss werfe ich "das ganze Gewicht meines Lehramtes in die Waagschale"

21. November 2021 in Aktuelles


Papst verteidigt Beichtgeheimnis als "unverrückbar" - Römische Zeitung zitiert aus Treffen von Franziskus mit Kurienleitern: Bereit, für Verteidigung des Beichtgeheimnisses "das ganze Gewicht meines Lehramtes in die Waagschale zu werfen"


Rom (kath.net/KAP) Der Papst hat das Beichtgeheimnis der katholischen Kirche als unverletzlich verteidigt. "Das Siegel des Beichtsakramentes" sei ein Punkt, "der unverrückbar und unveräußerlich bleiben wird; um ihn zu verteidigen, bin ich bereit, das ganze Gewicht meines Lehramtes in die Waagschale zu werfen", zitiert die Zeitung "Il Messaggero" (Samstag) Franziskus aus seinem jüngsten Treffen mit Leitern der vatikanischen Kurie am 8. November.

Anlass der Äußerung sind Debatten in Frankreich, Australien und anderen Ländern. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Berichten zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche hatten Politiker das Beichtgeheimnis infrage gestellt. In Australien haben bereits mehrere Bundesstaaten entsprechende Gesetze erlassen, laut denen katholische Priester Kenntnisse über Missbrauch, die sie bei einem Beichtgespräch erfahren haben, an die Behörden weitergeben müssen.

Zuletzt hatte der Kinderschutzexperte Hans Zollner neue Regelungen zum Beichtgeheimnis vorgeschlagen. Diese sollten sowohl das Beichtgeheimnis bekräftigen als auch die persönliche Verantwortung des Beichtvaters betonen, schrieb der Jesuit in einem Gastbeitrag des britischen Wochenmagazins "The Tablet".

Demnach könnte ein Geistlicher dazu verpflichtet werden, einen beichtenden Straftäter dazu zu bewegen, sich selbst den staatlichen Autoritäten zu stellen und therapeutische Hilfe zu suchen. Ebenso könne durch neue Instruktionen erneut betont werden, "dass Absolution für die Sünde des Missbrauchs nicht erteilt werden kann, solange der Täter nicht nur ehrliche Reue, sondern auch den Willen gezeigt habe, den von ihm verursacht Schaden zu sühnen", erklärte der Ordensmann.

In Österreich wäre ein Konflikt um das katholische Beichtgeheimnis kaum denkbar, da es in Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes der Verfassung geschützt ist, lautete kürzlich die Einschätzung des Wiener Kirchenrechtlers Andreas Kowatsch zum Thema. Ebensowenig dürfe ein Priester - selbst wenn er als Zeuge bei einem Prozess aussagen muss - von der Exekutive zu Inhalten der Beichte befragt oder vernommen werden.

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