Besuch der Heiligen Messen in Bayern von 2G nicht betroffen

17. November 2021 in Deutschland


Diese unterstehen weiterhin der Regelung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Betroffen sind aber sonstige Veranstaltungen der Kirchen


München (kath.net)

Der Besuch der Heiligen Messen bleibt in Bayern von der von Minsterpräsident Söder verordneten 2G-Regelung ausgenommen. Dies berichtet der "epd". Diese unterstehen weiterhin der Regelung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Regelung gilt auch für Synagogen und Moscheen. Bei sonstigen kirchlichen Veranstaltungen gibt es allerdings die 2G-Regelung, dh. hier dürfen nur mehr Geimpfte oder Genese teilnehmen.


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