US-Gericht kippt Bidens Transgender-Erlass für Gesundheitsbereich

19. August 2021 in Aktuelles


Ärzte und Spitäler dürfen damit geschlechtsumwandelnde Operationen aus Gewissengründen verweigern.


Texas (kath.net/aleteia/mk) Religiöse Ärzte und Spitäler werden nicht gezwungen, Geschlechtsumwandlungen an Patienten vorzunehmen. Dies hat ein US-Bundesgericht in Texas jüngst entschieden und damit den sogenannten „Transgender-Erlass“ der von Joe Biden geleiteten Regierung blockiert. Der umstrittene Erlass hätte die Berufung auf einen Gewissenskonflikt bei derartigen Operationen selbst an Kindern ausgeschlossen, unter Androhung von finanziellen Nachteilen und Gerichtsprozessen.

Gegen das Gesetz geklagt hatte ein Zusammenschluss von über 20.000 Angestellten im Gesundheitswesen und neun Bundesstaaten. Ein Sprecher der Initiative wertete die Entscheidung als Sieg für den hippokratischen Eid, „keinen Schaden anzurichten“. Bereits die Obama-Regierung hatte einen ähnlichen Erlass herausgegeben, der aber vor den Gerichten ebensowenig standhielt. Bidens Verwaltung hat nun zwei Monate Zeit, um beim übergeordneten Gericht gegen die Entscheidung zu berufen.


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