Polnische Bischofskonferenz kritisiert EU-Resolution: Gegen Recht auf Leben und Gewissensfreiheit

23. Juni 2021 in Prolife


Erzbischof Gądecki: Verfasser des Matić-Berichts „suggerieren mit einem verzerrten Konzept der Menschenrechte nicht nur, dass es so etwas wie das Recht auf Abtreibung gibt“ ( ...), sondern auch, dass es zu den anerkannten Menschenrechten gehöre


Warschau (kath.net/Polnische Bischofskonferenz/pl) kath.net dokumentiert die Presseaussendung in eigener Übersetzung – Übersetzung © kath.net

„Abtreibung ist immer ein Verstoß gegen das grundlegende Menschenrecht auf Leben, ein noch abscheulicherer Verstoß, weil er das Leben des schwächsten und völlig wehrlosen Menschen betrifft. Sie ist daher eine Manifestation der ungerechtesten Diskriminierung“, schrieb Erzbischof Stanisław Gądecki, der Präsident der Polnischen Bischofskonferenz, in einer Erklärung im Zusammenhang mit dem Entschließungsentwurf des Europäischen Parlaments zu Gesundheit und sexuellen und reproduktiven Rechten in der Europäischen Union Union (Matić-Bericht).

Erzbischof Stanislaw Gądecki appellierte an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, gegen den Resolutionsentwurf zu stimmen. In einer Erklärung erinnerte er die Katholiken daran, „in einer Situation, in der die zur Abstimmung stehenden Dokumente über grundlegende Menschenrechte und Werte abzielen, die nicht verhandelbar sind, können sie keinen Kompromiss akzeptieren, sondern sollten solche Initiativen eindeutig bekämpfen.“

In seiner Erklärung betonte der Präsident des Episkopats, dass die Zuständigkeit im Gesundheitswesen nie auf die Europäische Union übertragen worden sei und in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gehöre. Er erinnerte daran, dass jede Maßnahme der Europäischen Union in diesem Bereich „die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik und für die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdiensten und medizinischer Versorgung respektieren muss“.

Erzbischof Gądecki stellte fest, dass die Resolution falsche Informationen enthält, beispielsweise über den Schutz des Lebens in Polen, und ihre Verfasser „mit einem verzerrten Konzept der Menschenrechte suggerieren nicht nur, dass es so etwas wie das Recht auf Abtreibung gibt“ ( ...), sondern auch, dass es zu den anerkannten Menschenrechten gehöre. Der Präsident der Bischofskonferenz betonte, dass „keines der internationalen Menschenrechtsdokumente die Existenz eines solchen Rechts erwähnt“, sondern diese Dokumente im Gegenteil das Recht auf Leben garantieren, ohne das Recht auf Tötung zu erwähnen.

„Abtreibung ist immer ein Verstoß gegen das grundlegende Menschenrecht auf Leben, ein noch abscheulicherer Verstoß, weil er das Leben des schwächsten und völlig wehrlosen Menschen betrifft. Es ist daher eine Manifestation der ungerechtesten Diskriminierung. Die gesetzliche Genehmigung der Abtreibung verzerrt das gesellschaftliche Leben zutiefst, geschweige denn ihre Anerkennung als „wesentliche Gesundheitsversorgung“, betonte Erzbischof Gądecki.

Der Präsident der Polnischen Bischofskonferenz wies darauf hin, dass die Verfasser der Resolution nicht nur das Recht auf Leben, sondern auch ein weiteres grundlegendes Menschenrecht negieren: das Recht auf Gewissensfreiheit. Er betonte in einer Erklärung, dass „die Europäische Union in der Charta der Grundrechte ausdrücklich das Recht auf Kriegsdienstverweigerung erwähnt, das ein besonderes Merkmal dieser Organisation ist. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, auch für medizinisches Personal, ist in den Verfassungen vieler Mitgliedstaaten ausdrücklich garantiert. Die Verabschiedung der Resolution könnte daher auch als Angriff auf die Verfassungen vieler Mitgliedstaaten gewertet werden.“

Die Debatte und Abstimmung über den Entschließungsentwurf des Europäischen Parlaments zu Gesundheit und sexuellen und reproduktiven Rechten in der Europäischen Union (Matić-Bericht) ist für den 23. und 24. Juni 2021 geplant.

Archivfoto Erzbischof Gądecki (c) Polnische Bischofskonferenz


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