Italien: Von Satanistinnen erstochene Ordensfrau seliggesprochen

7. Juni 2021 in Weltkirche


Papst hebt Lebensbeispiel von ermordeter Sr. Maria Laura Mainetti hervor: "Jede kleine Sache mit Glauben, Liebe und Begeisterung tun


Rom (kath.net/KAP) In der Lombardei ist am Sonntag eine italienische Ordensfrau seliggesprochen worden, die im Juni 2000 - auf den Tag genau 21 Jahre zuvor - von drei minderjährigen Schülerinnen getötet worden war. Schwester Maria Laura Mainetti war bei ihrer grausamen Ermordung im Bergdorf Chiavenna (Provinz Sondrio) 61 Jahre alt und starb als "Märtyrerin des Glaubens", wie im Seligsprechungsverfahren festgestellt wurde. Die Ordensfrau der Gemeinschaft der "Töchter des Kreuzes" war von den drei Mädchen als "Menschenopfer" in einer satanischen Kulthandlung getötet worden. Papst Franziskus erinnerte am Sonntag bei seinem Mittagsgebet im Vatikan an die neue Selige: Sr. Mainetti sei eine Frau gewesen, "die die Jugend mehr als alles andere liebte und die dieselben Mädchen, die Gefangene des Bösen waren, liebte und ihnen vergab", erklärte er.

Das "Lebensprogramm", das die Ordensfrau der Welt hinterlassen habe, sei, "jede kleine Sache mit Glauben, Liebe und Begeisterung zu tun". Darum sollten Christen Gott bitten, so der Papst. Die Täterinnen im Alter von 16 und 17 Jahren hatten die Ordensfrau in einen Hinterhalt gelockt, ließen sie niederknien, schlugen sie mit Steinen, versetzten ihr 19 Messerstiche und schnitten ihr die Kehle durch. Später mischten sie ihr eigenes Blut mit dem der Toten, was sie als "menschliches Opfer für den Teufel" bezeichneten. Sie wurden nach drei Wochen festgenommen. Die Ermittler berichteten, es handle sich um "ganz normale" Mädchen aus gutem Hause. Sie hätten die Nonne "nur aus Langweile" umgebracht. Die Diözese Como eröffnete im Oktober 2005 das Seligsprechungsverfahren. In dessen Verlauf wurden Dutzende Zeugen gehört, darunter auch die drei Täterinnen. Sie gaben an, Mainetti habe ihnen vor dem Tod vergeben. Die zur Tatzeit minderjährigen Frauen wurden in verschiedenen Prozessen zu Haftstrafen von achteinhalb Jahren bis zwölf Jahren und vier Monaten verurteilt. Später erhielten sie Strafnachlass.

 

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