Schweiz beschließt landesweites Gesichtsverhüllungsverbot

8. März 2021 in Schweiz


Schweizer Wähler sprachen sich in Volksabstimmung mit 51,2 Prozent für das Verbot aus – Einzige Ausnahme: Gotteshäuser


Bern (kath.net) Gesichtsverschleierung mittels Nikab und Burka ist künftig in der Schweiz in der Öffentlichkeit völlig verboten. Am Sonntag sprachen sich die Schweizer Wähler in einer Volksabstimmung mit 51,2 Prozent für das Verbot aus. Das berichtete die „Welt“. Das Verbot muss in die Verfassung aufgenommen werden. Es gilt auf der Straße, in Gaststätten und Geschäften, nur für Gotteshäuser gibt es eine Ausnahme. Das Verbot beinhaltet auch die Gesichtsverhüllung von Demonstranten während einer Kundgebung.

Auch in Österreich, Frankreich und weiteren europäischen Staaten ist die Gesichtsverhüllung bereits verboten.


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