US-Bischöfe: Antidiskriminierungsgesetz ‚Equality Act’ diskriminiert religiöse Menschen

4. März 2021 in Prolife


Der rechtliche Schutz der menschlichen Würde werde nicht auf sinnvolle Weise erweitert, vielmehr würden das Recht auf Leben und das Recht auf Gewissensfreiheit verletzt. Religiöse Menschen würden diskriminiert, kritisieren die Bischöfe.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Fünf katholische Bischöfe haben den US-Kongress aufgefordert, den „Equality Act“ abzulehnen. Das Gesetz würde die US-Amerikaner dazu verpflichten würde, Abtreibungen mit ihrem Steuergeld zu finanzieren, und religiöse Menschen diskriminieren, schreiben sie in einem Brief vom 23. Februar an alle Mitglieder der beiden Häuser des Kongresses. Die fünf Bischöfe haben in ihrer jeweiligen Funktion als Vorsitzender eines Ausschusses der katholischen US-Bischofskonferenz unterzeichnet.

Auf den ersten Blick scheint es, dass der „Equality Act“ Menschen vor Diskriminierung schützen will. Er soll den „Civil Rights Act“ aus dem Jahr 1964 ergänzen. Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts soll neu definiert werden, Diskriminierungen aus Gründen der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung sollen in die Liste der Verbote aufgenommen werden.

Lebensschutzgruppen und konservative Organisationen warnen davor, dass der Gesetzesvorschlag ein „Recht auf Abtreibung“ schaffen könnte. Das hätte zur Folge, dass medizinisches Personal zur Mitwirkung an Abtreibungen gezwungen werden könnte und Abtreibung aus Steuermitteln finanziert würden. Die Bischöfe schließen sich dieser Kritik an.

Der Respekt vor der Würde jedes Menschen verlange, dass jeder einer Erwerbstätigkeit nachgehen könne, ohne ungerechtfertigt diskriminiert zu werden und Zugang zu den notwendigen Gütern des Lebens habe. Er verlange auch, dass die unterschiedlichen Überzeugungen der Menschen respektiert würden. Insoweit würden sie die Anliegen des „Equality Act“ mittragen, schreiben die Bischöfe.

Der „Equality Act“ leugne den Unterschied der Geschlechter und verstehe Geschlecht nur als soziales Konstrukt. Papst Franziskus habe festgestellt, dass die biologischen Geschlechter und das soziokulturelle Rollenverständnis der Geschlechter zwar unterschieden, aber nicht getrennt werden könnten. Der Gesetzesvorschlag wolle diese beiden Aspekte ganz voneinander getrennt behandeln.

Der rechtliche Schutz der menschlichen Würde werde nicht auf sinnvolle Weise erweitert, vielmehr würden das Recht auf Leben und das Recht auf Gewissensfreiheit verletzt. Religiöse Menschen würden diskriminiert, kritisieren die Bischöfe.

Den Brief haben folgende Bischöfe unterschrieben: Michael Barber, Bischof von Oakland und Vorsitzender des Ausschusses für katholische Bildung, Pail Coakley, Erzbischof von Oklahoma City und Vorsitzender des Ausschusses für Gerechtigkeit im Inland und Entwicklung, Kardinal Timothy Dolan, Erzbischof von New York und Vorsitzender des Ausschusses für Religionsfreiheit, David Konderla, Bischof von Tulsa und Vorsitzender des Unterausschusses für die Förderung und Verteidigung der Ehe und Joseph Naumann, Erzbischof von Kansas und Vorsitzender des Ausschusses für Lebensschutzaktivitäten.

 


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