Tschechien: Gläubige dürfen nur in Wohnpfarre Gottesdienst feiern

2. März 2021 in Weltkirche


Gottesdienste und andere kirchliche Versammlungen können weiterhin stattfinden, wenn die Anzahl der Teilnehmer maximal zehn Prozent der Sitzplätze im gottesdienstlichen Raum nicht überschreitet


Prag (kath.net/KAP) Die Verlängerung des Corona-Notzustands in Tschechien bringt eine Verschärfung für die Kirchen: Zusätzlich zu den bisherigen Einschränkungen kommt ab 1. März das Verbot, zwecks Gottesdienstbesuch die Grenzen des dauerhaften Wohnbezirks zu überschreiten. Diese Einschränkung betrifft vor allem Gläubige in den Städten, wo nicht selten Gottesdienste in einer anderen Pfarre als in der Wohnpfarre mitgefeiert werden.

Ansonsten gilt weiterhin, dass Gottesdienste und andere kirchliche Versammlungen stattfinden können, wenn die Anzahl der Teilnehmer maximal zehn Prozent der Sitzplätze im gottesdienstlichen Raum nicht überschreitet. Zwischen den Teilnehmern ist, mit Ausnahme von Mitgliedern desselben Haushalts, seitlich ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Zwischen den Reihen vor und hinter der gewählten Reihe muss kein Abstand eingehalten werden.

Während des Gottesdienstes ist ein aufgesetzter Respirator oder ein anderer Schutzgegenstand ohne Atemventil mit einer Filterkapazität von mindestens 95 Prozent (FFP2/KN 95) oder eine chirurgische Maske zu tragen. Textile Masken, Schals und Kleider werden weiterhin als nicht ausreichend angesehen. Gemeindegesang ist verboten, ein allfälliger Chor hat von einem räumlich getrennten Ort wie einer Empore zu singen. Der Händedruck beim Friedensgruß hat zu unterbleiben.
Erlaubt ist hingegen der "individuelle geistliche Dienst", d.h. Gottesdienste, Zeremonien und geistliche Begleitung, "an denen außer dem Geistlichen maximal eine Familie teilnimmt, die sich einen gemeinsamen Haushalt teilt".
(ende) mit/pwu/


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