"Wenn sich Studenten gegen die Freiheit wenden"

13. Februar 2021 in Prolife


Verleumdungskampagne gegen Prof. Paul Cullen, u.a. wegen seinen ProLife-Positionen – Zum absurden Theater des AStA in Münster. Gastkommentar von Hartmut Steeb


Münster-Stuttgart (kath.net) Einer meiner Freunde hat mir vor langer Zeit klar gemacht: „Man kann sich darüber ärgern, man ist aber nicht dazu verpflichtet“. Recht hat er! Wenn sich ein „Allgemeiner Studentenausschuss“ (AStA) an einer Universität öffentlich zu Wort meldet, muss man das nicht sonderlich hoch werten. Aber bei dem, was sich der AStA der Universität Münster gerade leistet sollte man schon zweimal hinschauen.

1.    Eine Verleumdungskampagne

Prof. Dr. Paul Cullen, habilitierter Labormediziner in Münster, Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ und Mitglied im Vorstand des Bundesverband Lebensrecht, ist auch außerplanmäßiger Professor an der Medizinischen Fakultät der Universität Münster. Der AStA hat nicht etwa ein Gespräch mit dem Professor gesucht, um mit ihm Positionen zu erörtern, die man dort mehrheitlich nicht teilt. Nein, ohne „Vorwarnung“ wurde in einem auf der Internetseite des AStA veröffentlichten Flugblatt die Forderung erhoben, Paul Cullen den Professorentitel zu entziehen und seine Vorlesungstätigkeit zu beenden. Zwar wird noch in vordergründig offen klingender Weise festgehalten, dass dies für den Fall gelte, dass „eine Prüfung durch den Senat und die verantwortlichen Stellen belegen, dass das öffentliche Auftreten von Herrn Prof. Cullen mit den Grundsätzen und Prinzipien der Universität Münster in Konflikt stehen“. Aber wenn solche Prüfung nicht zuerst einmal intern beantragt sondern in öffentlichen Aburteilungen eingefordert wird, handelt es sich um eine Anklageschrift gegen einen unbescholtenen Wissenschaftler. Es richtet sich auch nicht gegen seine Lehrtätigkeit an der Universität sondern gegen seine Person, seine persönlichen Überzeugungen und sein herausragendes ehrenamtliches Engagement in der Lebensschutzbewegung. Es geht auch nicht um einen wissenschaftlichen Diskurs sondern um ein verleumderisches, hetzendes, von Fehlinformationen strotzendes Pamphlet.

2.    Falsche Vorwürfe sind leicht zu entkräften

Die Vorwürfe gegen Professor Cullen sind klar:
A)    Als Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ trete er dafür ein, den „Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen so schwer wie möglich zu machen und sie zu kriminalisieren“. Muss man annehmen, dass die Herausgeber die Rechtslage entweder nicht kennen oder sich ignorant darüber hinwegsetzen? Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland strafbar. Darum muss und kann er gar nicht „kriminalisiert“ werden. Nach dem Duden bedeutet Kriminalität „Sich-strafbar-Machen, Straffälligwerden; Straffälligkeit“. Was haben eigentlich Regierungen und ihre Einrichtungen, wie die „Bundeszentrale für politische Bildung“ oder die „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ in den letzten 25 Jahren versäumt, dass der inzwischen herangewachsenen Bevölkerung offenbar nicht mehr klar ist, dass das Bundesverfassungsgericht eindeutig ein eigenständiges Recht auf Leben auch der ungeborenen Kindern festgestellt und der Regierung den Auftrag erteilt hat, dafür einzutreten, dass dieses Recht und dieses Bewusstsein erhalten und gestärkt wird? Es ist ein kollektives Versagen zu konstatieren, wenn sich Studierende erlauben können, ein so hohes Verfassungsgut zu missachten. Paul Cullen wird auch seine Mitgliedschaft im Vorstand des Bundesverband Lebensrecht vorgehalten, dem auch sein Verband „Ärzte für das Leben“ angehören, der „offen für die Extremposition des Lebensbeginns ab der Zeugung“ eintritt und darum „jährlich zigtausendfache Tötungen in Schwangerschaftsabbrüchen sieht“. Offenbar zeigt sich auch hier ein gravierendes Defizit. Denn der Lebensbeginn ist naturwissenschaftlich präzise durch die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle definiert (darum ab diesem Zeitpunkt auch durch das Embryonenschutzgesetz strafrechtlich geschützt; ab der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter auch durch § 218 des Strafgesetzbuches) und die Zahl der Tötungen wird vom Statistischen Bundesamt erhoben. Dass man mit solchen Positionen – der AStA nennt auch das aus seiner Sicht abzulehnende Eintreten für eine Rezeptpflicht für die „Pille danach“ – nach Auffassung des AStA „schwangeren Menschen das Recht auf körperliche Selbstbestimmung“ abspreche, zeigt auch hier erhebliche Einschränkungen in der Wahrnehmung der Wirklichkeit. Denn die „Selbstbestimmung“ der Frau ist vor der Zeugung auszuüben und wird von niemandem in Frage gestellt. Ist aber ein Kind gezeugt, handelt es sich um zwei Rechtspersönlichkeiten, die in einem Konfliktfall zu bedenken sind. Dann gilt nicht einfach das „Recht des Stärkeren“.

B) Paul Cullens Äußerungen zu Fragen rund um Corona zeugen nach Auffassung des AStA „mindestens von einer verantwortungslosen Instrumentalisierung des Themas“ und „um eine unwissenschaftliche Verharmlosung der Krankheit, die einem Professor der medizinischen Fakultät nicht angemessen“ sei. Hier missachtet der AStA die grundsätzliche Notwendigkeit und Selbstverständlichkeit eines wissenschaftlichen Diskurses, der nicht darin bestehen kann, unliebsame Meinung zum Schweigen zu bringen. Auch dürfen kritische Anfragen an die Entwicklung der Impfstoffe nicht als unwissenschaftlich und gefährlich abgetan werden. Sich gerade mit ihnen auseinanderzusetzen statt sie mundtot zu machen ist nötig, damit sich die Wissenschaft weiter entwickeln kann und die kritiklose Bejahung der Mainstream-Meinungen eben nicht zu den vom AStA in einer Pandemie fälschlicherweise behaupteten „fatalen Folgen“ führt.

C) Der AStA versucht in verleumderischer Weise, die Positionen von Paul Cullen mit Rechtsextremismus und Antisemitismus in Verbindung zu bringen. Das scheint inzwischen ein beliebtes Muster zu werden, wenn man sich intensiven ernsthaften Diskussionen verweigern will. Es sollte auch für Studierende Konsens sein, dass Sachkritik und Personenkritik zu unterscheiden sind und sich Sachkritik nicht schon wegen Herkunft und Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe von Menschen oder zur Kultur und Religion verbietet.

3. „Wehret den Anfängen“

Man würde gerne sagen: „Wehret den Anfängen“. Aber nach meiner Beobachtung stehen wir nicht mehr am Anfang. Wir schreiten voran. Wir sind schon längst weit vorangeschritten und das ist kein Voranschreiten zum Guten. „Soziale Medien“ werden durch nicht-staatliche Institutionen nach Belieben zensiert. Wer sich dem Meinungs-Main-Stream widersetzt läuft offenbar große Gefahr, gebrandmarkt und in die „rechte Ecke“ gestellt zu werden. Die Freiheit der Bildung, der Wissenschaft, der Meinungs- und Redefreiheit braucht einen entschiedenen Einsatz. Freiheit muss gebraucht und verteidigt werden, sonst verrät sie sich selbst.

Hartmut Steeb war bis zu seiner Pensionierung der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz. Weitere kath.net-Artikel von und über Hartmut Steeb siehe Link.


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