„Ich kann versichern, dass die neuerlichen Einschränkungen den Bischöfen nicht leicht gefallen sind“

21. Jänner 2021 in Österreich


„Weiterhin können Gottesdienste im kleinsten Kreis mit fünf bis höchsten zehn Personen stattfinden“ – Die Österreichische Bischofskonferenz antwortet auf kath.net-Presseanfrage zur Corona-Situation. Von Petra Lorleberg


Wien (kath.net/pl) Trotz der besorgniserregenden Entwicklungen in der Corona-Pandemie bleiben in Deutschland die öffentlichen Messfeiern unter Hygieneauflagen erlaubt, kath.net hat berichtet. Beide Großkirchen in Deutschland haben bisher die Schutzmaßnahmen so gewissenhaft umgesetzt, dass sie nicht zu Hotspots geworden sind. In Österreich sind zeitgleich die Messfeiern wieder untersagt. Dazu fragte kath.net die Österreichische Bischofskonferenz um Stellungnahme an.

Für die ÖBK antwortete kath.net Dr. Paul Wuthe, der Presse- und Medienreferent der Österreichischen Bischofskonferenz:

„Zu Ihrer Anfrage möchte ich grundsätzlich festhalten, dass die österreichischen Bischöfe schon seit Monaten laufend die Corona-Lage reflektieren und unter Einbeziehung von Experten nach bestem Wissen und Gewissen Entscheidungen treffen. Die wichtigsten Kriterien sind dabei der Schutz des Lebens und das seelische Heil der Menschen. Beiden Zielen ist die Kirche verpflichtet und jeder Christ ist in dieser außergewöhnlichen Situation gefordert, die Nächstenliebe so zu leben, dass man andere und sich selbst eigenverantwortlich schützt.

Wie Sie aus eigenen Recherchen sicher wissen, kann man in der gegenwärtigen Situation schwer Ländervergleiche heranziehen. Was in Deutschland derzeit im Blick auf öffentliche Gottesdienste möglich ist, kann aus guten Gründen in Österreich, Polen, der Slowakei oder Belgien anders sein und ist es auch.

In Österreich gibt es seit Beginn der Corona-Krise eine enge Zusammenarbeit zwischen Staat, Kirchen und Religionsgesellschaften. Alle Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie wurden angepasst an die jeweilige Situation gemeinsam entwickelt und vereinbart. Das ist im internationalen Vergleich außergewöhnlich und auch im Vergleich mit Deutschland anders. Jedenfalls hat sich diese Vorgangsweise bis jetzt sehr bewährt, weil dabei die Religionsfreiheit in höchstem Maß gewahrt wird und gleichzeitig die Kirchen und Religionsgesellschaften in großer Eigenverantwortung ihren Teil im Kampf gegen die Pandemie beitragen.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage, die Ihnen bekannt ist, hat die Bundesregierung seit 26. Dezember einen strengen Lockdown verfügt, der vorerst bis 7. Februar befristet ist. Bereits am 21. Dezember haben deswegen Gespräche der Regierung mit allen 16 Kirchen und Religionsgesellschaften stattgefunden. Dabei wurde vereinbart, dass ab 28. Dezember bis 17. Jänner keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden werden. Inzwischen wurde bereits zwei Mal aufgrund der Lageentwicklung das Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten verlängert, zuletzt bis zum Ende der ersten Februarwoche.

Gleichzeitig hat die Bischofskonferenz aber festgelegt, dass weiterhin Gottesdienste im kleinsten Kreis mit fünf bis höchsten zehn Personen stattfinden können. Ich ersuche das zu beachten. Und selbstverständlich bleiben wie bisher die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet. Alle Details zu den neuen Regeln können Sie der neuen Corona-Rahmenordnung der Bischofskonferenz entnehmen, die auf der Internetseite der Bischofskonferenz abrufbar ist: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung

Ich kann Ihnen versichern, dass die neuerlichen Einschränkungen den Bischöfen nicht leicht gefallen sind, aber für notwendig befunden werden. Sie sollen mithelfen, dass es bald wieder öffentliche Gottesdienste geben kann.“

Archivfoto: Österreichische Bischofkonferenz in Mariazell Sommer 2020 (c) kathpress/Paul Kuss


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