Liturgische Eigentümlichkeiten bei Christmette im Bistum Würzburg

8. Jänner 2021 in Deutschland


Ein offenbar selbst erstelltes Hochgebet, von der Pastoralreferentin abwechselnd mit dem Priester vorgetragen – Christmette 2020 in der Wallfahrtskirche ‚Maria im Grünen Tal’.


Retzbach (kath.net/jg)

„Darum feiern wir heute, dass Jesus als dein Sohn unser Bruder wurde. In einem Stall kam er zur Welt, geboren von der Maria, der prophetischen Frau aus dem Volk“. Diese Formulierung stammt aus dem offenbar selbst erstellten „Hochgebet“ für die Christmette 2020, die in der Wallfahrtskirche „Maria im Grünen Tal“ in Retzbach (Pfarreiengemeinschaft Retztal, Bistum Würzburg) gefeiert worden ist.

Beim Hochgebet steht neben dem zelebrierenden Priester eine der Pastoralreferentinnen der Pfarreiengemeinschaft Retztal beim Altar. Sie spricht abwechselnd mit dem Priester das „Hochgebet“, unter anderem die eingangs zitierten Sätze. Die beiden treten dabei abwechselnd an den Altar. Zwar spricht der Priester die Wandlungsworte am Altar, dennoch kann leicht der Eindruck entstehen, es handle sich um eine Konzelebration mit der Pastoralreferentin. Dieser Eindruck kann auch dadurch verstärkt werden, dass die Pastoralreferentin in Albe und Cingulum auftritt, der Priester über seiner Albe nur eine Stola trägt und kein Messgewand.

Der Priester ist Pfarradministrator der Pfarreiengemeinschaft Retztal und Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft der Frankenapostel. Er ist darüber hinaus Dekan des Dekanates Karlstadt, geistlicher Begleiter der ständigen Diakone des Bistums Würzburg und seit Januar 2021 Domkapitular.

Die Instruktion „Redemptionis sacramentum“ legt folgendes fest:

„51. Nur jene eucharistischen Hochgebete dürfen verwendet werden, die im Römischen Meßbuch stehen oder rechtmäßig vom Apostolischen Stuhl approbiert worden sind, und zwar gemäß den Möglichkeiten und Grenzen, die der Apostolische Stuhl festgelegt hat. «Man kann es nicht hinnehmen, daß einige Priester sich das Recht anmaßen, eucharistische Hochgebete zusammenzustellen» oder die von der Kirche approbierten Texte zu ändern oder andere von Privatpersonen verfaßte Hochgebete zu verwenden.

52. Das Sprechen des eucharistischen Hochgebetes, das von seinem Wesen her gleichsam den Höhepunkt der ganzen Feier bildet, ist dem Priester kraft seiner Weihe eigen. Daher ist es ein Mißbrauch, wenn einige Teile des eucharistischen Hochgebetes von einem Diakon, einem dienenden Laien, einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden. Das eucharistische Hochgebet muß zur Gänze vom Priester allein gesprochen werden.

123. «Zur Messe und zu anderen heiligen Handlungen, die unmittelbar mit der Messe verbunden sind, ist das Meßgewand (Kasel), das über Albe und Stola zu tragen ist, das dem zelebrierenden Priester eigene Gewand, sofern nichts anderes vorgesehen ist». Der Priester, der das Meßgewand den Rubriken entsprechend anzieht, soll es auch nicht unterlassen, die Stola zu tragen. Alle Ordinarien haben darauf zu achten, daß jede gegenteilige Gewohnheit beseitigt wird.

149. In einigen Diözesen antiker Evangelisierung sind in jüngster Zeit christgläubige Laien zu sogenannten «Pastoralassistenten» beauftragt worden, unter denen sehr viele zweifellos dem Wohl der Kirche dienen, indem sie die pastorale Tätigkeit des Bischofs, der Priester und der Diakone unterstützen. Man soll sich jedoch davor hüten, das Profil dieser Aufgabe zu sehr der Gestalt des pastoralen Dienstes der Kleriker anzugleichen. Es ist deshalb dafür Sorge zu tragen, daß die «Pastoralassistenten» sich nicht die Aufgaben aneignen, die zum eigentlichen Dienst der geistlichen Amtsträger gehören.“

 

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