Belgien: Jüdische Organisationen kippen Gottesdienstverbot – Bischöfe solidarisch mit Regierung

29. Dezember 2020 in Weltkirche


Läden und Schwimmbäder konnten laut Pandemieregelung öffnen, öffentliche Gottesdienste waren verboten. Das Verwaltungsgericht hob die Bestimmung auf. Die katholische Bischofskonferenz betonte die ‚totale Kooperation’ mit der Regierung.


Brüssel (kath.net/LifeSiteNews/jg)

In Belgien haben jüdische Organisationen ermöglicht, dass nach Lockerung der Pandemie-Bestimmungen öffentliche Gottesdienste wieder möglich sind. Derzeit dürfen allerdings nicht mehr als 15 Personen daran teilnehmen.

Die Lockerungsverordnung der belgischen Regierung vom 29. November sah ursprünglich vor, öffentliche Gottesdienste weiterhin zu verbieten. Ausgenommen waren Begräbnisse mit höchsten fünfzehn und Hochzeiten mit maximal fünf Teilnehmern. Die Bestimmung sollte mindestens bis 15. Januar gelten.

Die belgische Bischofskonferenz erklärte sich in einer Stellungnahme „solidarisch“ mit der Regierung und deren Absicht, die Covid-19-Pandemie mit diesen Maßnahmen zu bekämpfen, möglichst viele Opfer zu vermeiden und das belgische Gesundheitssystem zu entlasten. Sie äußerten die Absicht, mit den Behörden wegen der Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste in Dialog zu treten.

Nur wenige Tage zuvor hatte sich ein Sprecher der belgischen Bischöfe an eine Gruppe katholischer Laien gewandt, welche die Bischöfe ersucht hatten, sich für eine Zulassung öffentlicher Gottesdienste einzusetzen. Die Bischöfe hätten Verständnis für die Gläubigen, die wieder zur Messe gehen wollten. Er betonte die „totale Kooperation“ der Bischöfe mit den Maßnahmen, welche die Regierung für nötig erachte.

Jüdische Organisationen klagten gegen die Bestimmungen vom 29. November beim Staatsrat Belgiens, dem höchsten Verwaltungsgericht des Königreichs. Sie kritisierten, dass zwar Läden und Schwimmbäder unter den geltenden Regelungen geöffnet waren, öffentliche Gottesdienste aller Religionen aber untersagt seien. Am 8. Dezember entschied der Staatsrat zugunsten der Kläger. Das Verbot öffentlicher Gottesdienste sei unverhältnismäßig. Die Regierung müsse bis 13. Dezember die Bestimmungen so abändern, dass eine ungerechtfertigte Einschränkung öffentlicher Gottesdienste nicht mehr gegeben sei, entschied der Staatsrat.

Die belgische Regierung erließ die eingangs erwähnte Bestimmung mit maximal 15 Teilnehmern, nicht eingerechnet sind dabei Kinder bis zwölf Jahre. Die belgische Bischofskonferenz begrüßte auch diese Regelung. Sie betonte erneut ihre Solidarität mit der Regierung und mit dem Gesundheitswesen Belgiens. Der Sprecher der Bischofskonferenz ließ verlauten, die Bischöfe würden die Gläubigen nicht dazu ermutigen, die Messen zu besuchen. Sie sollten diese vielmehr über Fernsehen oder Internet mitverfolgen.

Eine Gruppe katholischer Laien hat nun den belgischen Staatsrat angerufen, um die Begrenzung auf 15 Personen aufzuheben, die unabhängig von der Größe des Gotteshauses gilt.

 


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