Faktencheck: Die Stunde der Heuchler und Scheinheiligen

10. Dezember 2020 in Schweiz


„Nicht auszudenken, was im umgekehrten Fall geschehen würde: Das Churer Ordinariat interveniert bei Bischofswahlen in Basel oder St. Gallen – ein durch interessierte Kreise medial befeuerter Aufschrei wäre Folge.“ Gastkommentar von Niklaus Herzog


Chur (kath.net) Der mediale Harndrang muss enorm gewesen sein: Nur wenige Stunden, nachdem das Churer Domkapitel am 23. November 2020 entschieden hatte, auf die Dreierliste des Vatikans nicht einzutreten, machte der auf Anti-Katholizismus abonnierte Tages-Anzeiger diesen „unerhörten Vorgang“ publik. Falls es sich beim Überbringer dieses Primeurs um den Domherrn Guido Schnellmann gehandelt haben sollte, hätte sich zumindest das Dictum „nomen est omen“ einmal mehr bewahrheitet. Ein unerhörter Vorgang? Mag sein, mag sein. Zumindest ebenso unerhört war aber die Sintflut, welche sich nach dem auf illegalem Weg an die Medien gelangten Protokoll der Domkapitel-Sitzung über Freund und Feind ergoss. An der Spitze dieser Flutwelle postierte sich Franziska Driessen, Präsidentin des Synodalrats der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich: „Ich bin entsetzt“; „ Das erschüttert mich“; „Hier offenbart sich ein Machtmissbrauch einiger weniger Kleriker am ganzen Rest der Kirche“; „Diese Verunglimpfungen sind infam“; versucht Frau Driessen ihrer kaum enden wollenden Dauererregung Luft zu verschaffen. Was bewog, vor allem was legitimierte Frau Driessen zu ihren Verbaliniurien? Ihr theologischer Rucksack wohl kaum. Eher schon ihre Stellung als Präsidentin des Synodalrats. Denn letzterer ist eine Kreatur des staatlichen Rechts, genauerhin die Exekutive der römisch-katholischen Körperschaft, welche wiederum dafür verantwortlich ist, für die zur Erfüllung der kirchlichen Aufgaben benötigten Finanzen zu sorgen. Stichwort „Finanzen“: Als Präsidentin des Synodalrats kassiert Frau Driessen umgerechnet auf eine Vollzeitstelle obszön unchristliche 235'000 Franken - mehr als ein Mitglied der Stadtzürcher Regierung! Wie sagte Karl Marx doch so schön: „Das Sein bestimmt das Bewusstsein“ – und ein pekuniär derart begnadetes Sein droht das eigene Bewusstsein schnell einmal in überirdische Sphären zu katapultieren.

Das Problem dabei: Ob all des schrillen Gezeters der Frau Driessen drohten die anderen Proteststimmen aus dem Inkasso-Verein gleichen Namens unterzugehen. Ergo ergriff Felix Caduff die Flucht nach vorn und setzte gleich noch einen drauf: „Treten Sie zurück, Herr Generalvikar Grichting“ überschrieb der Präsident der Legislative der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich seinen „Offenen Brief“. Begründung: „Es kann nicht sein, dass Sie mit Ihrem Vorschlag der Rückweisung im Bistum Chur das verbriefte Privileg der Bischofswahl durch das Domkapitel ausser Kraft setzen. Das ist für alle demokratisch denkenden Mitglieder unserer Kirche ein inakzeptabler Affront!“

Der Faktencheck

Womit hatte sich der Generalvikar des Bistums Chur, laut Neue Zürcher Zeitung ein „höchst gelehrter und rhetorisch beschlagener Intellektueller, der eine feine Selbstironie pflegt“, den unheiligen Zorn dieser Staatskirchenfunktionäre und ihrer klerikalen Hintermänner verdient?

Gemäss Protokoll des Domkapitels begründete Generalvikar Grichting seinen Nichteintretensantrag primär mit zwei Vorwürfen: Erstens, die Bischöfe der Nachbardiözesen sowie der Abt von Einsiedeln hätten sich massiv in die Churer Bischofsernennung eingemischt und zweitens hätten staatskirchenrechtliche Organe schon im Vorfeld der Wahl erpresserische Signale ausgesandt für den Fall, dass ein ihnen nicht genehmer Kandidat zum Bischof gewählt würde. Wie reagierten die attackierten kirchlichen Amtsträger? Bischof Gmür verdrückt eine Krokodilsträne: Es sei „erschreckend und traurig zu sehen, wie tief die Gräben im Churer Domkapitel sind und wie wenig das institutionelle Wahlverfahren geachtet wird.“ Bischof Markus Büchel lässt ausrichten, dass die bekannt gewordenen Vorwürfe so weit weg von jeder Realität seien, „dass dazu keine Stellungnahme nötig und möglich ist.“ Abt Urban Federer reagiert mit einer Rückfrage: „Ob dies wirklich eines Kommentars bedarf?“. Für alle drei gilt: Warum flüchten sie sich in nebulöse Worthülsen und reagieren nicht kurz und bündig mit einem klaren Dementi? Bischof Gmür wurde von Papst Franziskus am 29. April 2020 zu einer Privataudienz empfangen. Dass dabei die bevorstehende Bischofswahl nicht zur Sprache kam, behauptet nicht einmal Bischof Gmür selbst. Und speziell an die Adresse von Bischof Büchel gerichtet: Warum soll eine Stellungnahme seinerseits „nicht möglich“ sein? Eine Rechtsregel, die schon die alten Römer kannten, lautet: Wer schweigt, scheint zuzustimmen. Die drei Kirchenmänner haben zwar nicht geschwiegen, sind aber der buchstäblichen Gretchenfrage ausgewichen – sie werden ihre Gründe gehabt haben...

Was den zweiten Vorwurf betrifft: Bereits Ende März 2020 liess der Urner Kantonalkirchenpräsident Gunthard Orglmeister die Öffentlichkeit wissen, dass die Mitfinanzierung des Bistums allenfalls eingeschränkt werden könnte. Als Drohung, so Orglmeister scheinheilig, wolle er aber diese Aussage nicht verstanden wissen. Werner Inderbitzin, Vize-Präsident der sog. Biberbrugger Konferenz, dem Zusammenschluss der Kantonalkirchen des Bistums Chur, ging noch einen Schritt weiter: Wenn nur eine einzelne Kantonalkirche den Geldhahn zudrehe, störe dies das Bistum nicht gross. Gefragt sei vielmehr ein gemeinsames Vorgehen. Dabei, so der übergriffige Staatskirchenfunktionär, genüge ein neuer Bischof in seinem Sinne nicht – vielmehr müsse die gesamte Verwaltungsspitze des Bistums ausgewechselt werden... und bestätigt damit akkurat den Vorwurf der Erpressung. Was Wunder, dass sich Generalvikar Grichting gegen eine solche, an der unchristlichen Maxime „Wer zahlt, befiehlt“ orientierte Anmassung zur Wehr setzt. Zumal es übrigens nicht das erste Mal wäre: Bereits 1990 versuchten die Kantonalkirchen, das Bistum Chur in die Knie zu zwingen, indem sie ihm den Geldhahn zudrehten. Sie scheiterten damals, weil Fürst Adam von Liechtenstein in die Bresche sprang und so dem infamen Unterfangen einen Riegel schob.

Nicht auszudenken, was im umgekehrten Fall geschehen würde: Es stehen Bischofswahlen in den Diözesen Basel oder St. Gallen an und das Churer Ordinariat interveniert: Ein Aufschrei sondergleichen wäre in den durch interessierte Kreise befeuerten Mainstream-Medien die Folge – der Phantasie keine Grenzen gesetzt!

In summa: Die Vorhaltungen von Generalvikar Grichting sind wohl zugespitzt und scharf, aber ebenso klar und eindeutig – ganz nach den Worten des Evangeliums „Eure Rede sei 'Ja, ja; nein, nein'. Was darüber ist, das ist vom Bösen.“ Zur Empörungsbewirtschaftung à la Driessen & Co. sind sie eher ungeeignet.

Auch die Feststellung eines Domherrn, in den Diözesen Basel und St. Gallen habe eine Art Friedhofsruhe Einzug gehalten, ist nicht einfach aus der Luft gegriffen. Die genannten, vom protestantischen Mehltaubefall ausgemergelten Diözesen geben in der Tat Anlass zur Sorge. So weiss der sich mit viel Herzblut und Sachkompetenz für ein lebendiges, gut katholisches Pfarreileben einsetzende Kirchenratspräsident Daniel Ritz, wovon er spricht, wenn er konstatieren muss: „Bei uns im Kanton Aargau liegt das Glaubensleben am Boden.“ Nicht weniger trist ist es um die Diözese St. Gallen bestellt. Deren Bischof Markus Büchel hat mittlerweile derart viele Schwulitäten am Hals, dass ihm sein Handlungsspielraum weitgehend abhanden gekommen ist: „Zur Zeit ist keine Stelle frei, mir sind die Hände gebunden, da kann ich nichts machen“: So seine Reaktion auf ein Angebot des ehemaligen Pallottinerprovinzials Adrian Willi, sich zusammen mit zwei Mitbrüdern der Pfarreiseelsorge zur Verfügung zu stellen, nachdem sich die Pallottiner aus dem von ihnen gegründeten Gymnasium Friedberg in Gossau zurückgezogen hatten. Und dies in einer Diözese, in der weit über die Hälfte der Pfarreien ohne Priester da steht. Dass hier mittel- und langfristig die für die katholische (wie übrigens auch für die orthodoxe) Kirche ebenso grundlegende wie unaufgebbare sakramentale Struktur auf dem Spiel steht, liegt auf der Hand.

Pikantes aus der Klosterbäckerei

Mit Schreiben vom 22. März 2020 gelangte alt-Abt Martin Werlen an das Domkapitel der Diözese Chur (die Medien mussten davon selbstredend auch erfahren). Darin fleht er die Domherren förmlich an: „In dieser Krisenzeit muss das Domkapitel Verantwortung übernehmen. Wenn es diesmal auf das Privileg der Wahl des Bischofs aus einer Dreierliste verzichtet, kann Papst Franziskus bereits nächste Woche selbst in der Coronavirus-Krise einen Bischof ernennen“ – um dann am Schluss in schierem Pathos zu versinken: „Ich bete und hoffe, dass das Domkapitel jetzt Verantwortung übernimmt und ein Zeichen des Glaubens setzt. Um Gottes Willen – für die Menschen!“. Dieser nicht ganz fromme Wunsch war einigermassen scheinheilig, denn zu jener Zeit argwöhnten er und seinesgleichen nicht zu Unrecht, besagte Dreierliste könnte mit Kandidaten bestückt sein, welche ganz und gar nicht ihrem Gusto entsprachen. Und trotzdem: Über was für mächtige Fürsprecher muss alt-Abt Werlen im Himmel verfügen, dass nun sein Wunsch, an dessen Erfüllung er damals wohl selbst nicht glaubte, am 23. November 2020 urplötzlich Wirklichkeit wurde. Aber dazu bedurfte es bei allem Beistand der Himmelsmächte des ganz und gar irdischen Entgegenkommens der Domherren, welche – Undank ist der Welten Lohn – dafür von Werlen's Gesinnungsgenossen nach allen Regeln der Kunst in die Pfanne gehauen wurden. So ganz wohl war es alt-Abt Werlen bei seinem Bittgang nach Chur offenbar nicht. Denn erst jüngst publizierte er, dem die Gedanken von Busse und Umkehr durchaus nicht fremd sind, quasi im Sinne einer Wiedergutmachung ein Buch mit dem Titel „Raus aus dem Schneckenhaus“. Darin prangert er die Haltung des Pharisäertums an. Ein Schelm, der unterstellt, dass alt-Abt Werlen darin nicht zuallererst an sich selber denkt!

Den Gipfel der Heuchelei erklomm allerdings Erwin Koller. Dieser Ex-Priester hatte Monate vor dem 2017 altershalber bedingten Rücktrittsgesuch von Bischof Vitus Huonder zusammen mit anderen Exponenten der Rollator-Generation eine Petition lanciert, welche den Verzicht einer Bischofswahl durch das Domkapitel forderte, weil (siehe alt-Abt Werlen) zu befürchten sei, die Domherren könnten einen Bischof wählen, der „für eine überholte Kirche stehe“. Stattdessen sei ein apostolischer Administrator einzusetzen. Nun, da dieses Szenario drei Jahre später Wirklichkeit geworden ist, empört sich Koller in der SonntagsZeitung vom 6. Dezember 2020 lauthals über das renitente Domkapitel, welches sein Wahlprivileg nicht wahrgenommen habe. Etwas gar viel der Doppelmoral für einen Mann, der sich allen Ernstes anheischig macht, für einen glaubwürdigen Neuanfang der Kirche zu stehen.

Ein Brückenbauer soll es richten

Wie weiter nach dem Nein des Domkapitels zur Dreier-Liste aus Rom? Wie ein roter Faden zieht sich durch all die Kommentare zur Nichtwahl eines neuen Bischofs die Forderung, jetzt müsse ein Brückenbauer her, der Gräben zuschütte und Vertrauen schaffe. Dieser müsse auf alle Menschen zugehen und bereit zur Versöhnung sein, habe alle Lager miteinzubeziehen (Simone Curau-Aeppli vom Katholischen Frauenbund); insbesondere müsse er die Fähigkeit zur Integration bereits bewiesen haben (Domherr Andreas Rellstab). Es ist, als ob vom neuen Bischof die Quadratur des Kreises abverlangt würde.

Doch darüber hinaus ist zu fragen: Was soll ein Brückenbauer, wenn einer der Brückenpfeiler morsch geworden ist? Die Exekutive der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, die sich in anmassender Weise entgegen bestehender Abmachungen „Synodalrat“ nennt, fordert eine „andere Kirche“. Wohin die Reise gehen soll, hat die für ihre publizistischen Stinkbomben berüchtigte Monika Schmid, „Gemeindeleiterin“ in der Zürcher Kleinstadt Illnau-Effretikon, mit aller wünschbaren Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht. Im „Landboten“ vom 5. Dezember 2020 liess sie eine besonders übel riechende Granate platzen: „Und überhaupt, was brauchen wir einen Bischof? Wir im Bistum Chur wissen nur zu gut, dass es auch ohne geht, vielleicht sogar besser.“ Man muss dieser Dame für ihren Offfenbarungseid dankbar sein, zumal sie damit nicht allein dastehen dürfte. Aber diese Aussage steht ja nicht einfach isoliert im Raum, sondern ist in aller Regel mit einem Rattenschwanz von Auffassungen verbunden, die in Gottes Namen nicht mit dem Selbstverständnis der katholischen Kirche vereinbar sind. All den Inklusions-Fetischisten soll klar gesagt sein, dass das Evangelium kein „Guetnacht-Gschichtli“ ist, die Kirche kein Je-Ka-Mi-Verein. Statt buchstäblich auf Teufel komm raus sich gegenseitig eine nur vordergründige Einheit vorzuspielen, sollte man vielmehr den Mut aufbringen, sich in allem Respekt zu trennen und diesen Leuten zuzurufen: Geht mit Gott, aber geht. So gesehen hat der im Bistum Chur offen ausgebrochene Konflikt durchaus auch sein Gutes. Er macht sichtbar, was mehr oder weniger unterschwellig und verdeckt in den meisten Diözesen des deutschsprachigen Raums genau so virulent ist.  

Das Cliché vom hässlichen Deutschen

Wer sich eingehend mit den jüngsten Auseinandersetzungen im Bistum Chur befasst, stösst unweigerlich auf den Namen Raphael Rauch, ein aus dem grossen Kanton eingesickerter Deutscher und seit dem 1. April 2020 Redaktionsleiter von kath.ch, der offiziellen Internet-Plattform der Schweizer Bischofskonferenz und der römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz. Seit seinem Stellenantritt ist er nach Kräften bemüht, das Cliché des hässlichen Deutschen in all seinen Paletten zu bedienen. Die „Weltwoche“ hat es das 'Lehrer-Lämpel-Syndrom' bezeichnet: Ungefragt muss belehrt und geschulmeistert werden. Bei Redaktionsleiter Rauch manifestiert sich dieses Syndrom in besonders aggressiv-arroganter Form. Die dem „Spiegel“ abgekupferte Stereo-Masche ist dabei stets die gleiche: Zuerst wird gegen ein Feindbild gehetzt, dann zwecks Bestätigung des eigenen Vorurteils eine externer Adlatus aufgeboten, um in die gleiche Kerbe zu hauen. Konkret: Generalvikar Grichting unterstellte er im Zusammenhang mit der Nichtwahl eines Bischofs „ein schmutzige Spiel“ und „destruktives Verhalten in Trump-Manier“ um anschliessend – anonym – einen Domherrn zu zitieren, der Grichting als „Hooligan“ diffamieren darf. Zu dieser Palette gehört es auch, Exponenten aus Deutschland für Ferndiagnosen zu schweizerischen Ereignissen aufzubieten, von denen sie nun wirklich keine Ahnung haben - frei nach dem Motto „Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“. So der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer, der pflichtschuldigst die von Rauch vorgebetete Litanei herunter leiert: „Wo sich Kirche so (wie im Bistum Chur) präsentiert, kann sie keine Zukunft haben.“ Überflüssig zu sagen, dass diese Ferndiagnose gleich auch noch zur „internationalen Empörung“ hochstilisiert wird. Dabei lässt es Rauch nicht bewenden. Nach der Manier des Michael Kohlhaas – auch dies ein deutsches Specificum – stochert er obsessiv solange im Umfeld des Domkapitels herum, bis er glaubt, jene Domherren, die dem Antrag Grichting auf Nichteintreten zugestimmt haben, ausfindig gemacht zu haben. Letztere fordert er wiederum in kaum zu überbietender Aufdringlichkeit per e-Mail kurz vor Mitternacht (!) auf, sich zu outen bzw. ihm die Gründe zu nennen, weshalb sie die Terna des Papstes abgelehnt hätten. Dass er damit die Betroffenen zu einem auch nach staatlichem Recht strafbaren Verhalten auffordert (Verletzung des Berufsgeheimnisses), passt akkurat zum Journalismusverständnis des Raphael Rauch.

Laut Neue Zürcher Zeitung vom 7. Dezember 2020 erteilten die Bischofskonferenz und die Römisch-katholische Zentralkonferenz Rauch im Gefolge seines unsäglichen Holocaust-Vergleich eine pflaumenweich formulierte Rüge. Dass sich der diesbezüglich therapieresistente Rauch davon gross beeindrucken lässt, ist wenig wahrscheinlich. In der gleichen NZZ-Ausgabe halten die Autoren fest, Rauch könne Grichting „nicht ausstehen“. Wer über ein solches Psychogramm verfügt, ist für die Leitung eines offiziellen katholischen Mediums offensichtlich nicht geeignet. Ist es den Bischöfen und zugewandten Orten tatsächlich ernst mit der Forderung nach Zuschüttung der Gräben und dem Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, haben sie im wohlverstandenen Interesse ihrer eigenen Glaubwürdigkeit diesem destruktiv-polarisierenden Mann den Giftzahn zu ziehen.

Niklaus Herzog ist Theologe und Jurist; er war Geschäftsführer der Ethikkommission des Kantons Zürich und ist heute Richter am Interdiözesanen Gericht der Schweizer Bischofskonferenz.

 


© 2020 www.kath.net