Barrett für Ende des ‚barbarischen Vermächtnisses von Roe v. Wade’

12. Oktober 2020 in Prolife


Amy Coney Barrett hat mit hunderten weiteren Personen 2006 einen Aufruf unterzeichnet, der die Aufhebung des Urteils Roe v. Wade verlangt und sich für das Recht auf Leben von der Befruchtung bis zum natürlichen Tod einsetzt.


South Bend (kath.net/jg)

Die von US-Präsident Donald Trump für den Obersten Gerichtshof nominierte Juristin Amy Coney Barrett (Foto) hat im Jahr 2006 einen Aufruf für die Aufhebung des Urteils „Roe v. Wade“ unterzeichnet, mit dem ab 1974 die Abtreibung in den USA legalisiert worden ist. Dies berichtet der Nachrichtensender FoxNews.

 

Der Aufruf war als zweiseitiges Inserat in der Zeitung South Bend Tribune veröffentlicht worden. Die Initiative dazu ging von der Lebensschutzorganisation St. Joseph County Right to Life aus. Amy Coney Barrett war damals Jura-Professorin an der Notre Dame University in South Bend (US-Bundesstaat Indiana). Ihr Name und der ihres Ehemannes Jesse sind in einer Liste von mehreren hundert Unterzeichnern zu finden, die Teil des Inserates ist.

 

Es sei Zeit, „dem barbarischen Vermächtnis von Roe v. Wade ein Ende zu setzen“, heißt es wörtlich in dem Aufruf. Mehr als 47 Millionen Kinder seien seither durch das Urteil legal getötet worden. Die Unterzeichner „lehnen Abtreibung auf Verlangen ab und treten für das Recht auf Leben von der Befruchtung bis zum natürlichen Tod ein“.

 

Für Politiker der Demokratischen Partei und Pro-Abtreibungs-Aktivisten ist Barretts Name auf der Liste der Unterzeichner ein weiteres Indiz dafür, dass sie das Urteil „Roe v. Wade“ aufheben will, wenn sie in den Obersten Gerichtshof aufgenommen wird.

 

Präsident Trump hat bereits vor seiner Wahl 2016 bekannt gegeben, dass er nur Personen als Richter am Obersten Gerichtshof nominieren wird, die sich für den Lebensschutz einsetzen. Das Weiße Haus verteidigte Barrett in einer Aussendung und betonte, dass sie das Recht anwenden und nicht ihre persönlichen Überzeugungen durchsetzen werde.

 

Barretts Anhörung im Senat beginnt am Montag, den 12. Oktober.

 


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