Erzbistum Paderborn erlaubt wieder Mundkommunion unter Auflagen!

30. September 2020 in Deutschland


Bistum: Inzwischen liegen ärztliche Gutachten vor, die in der Spendung der Mundkommunion keine größere Gefahr für eine Infizierung sehen als bei der Handkommunion! - Bei Messen in der außerordentlichen Form des römischen Ritus grundsätzlich erlaubt!


Paderborn (kath.net)

Das Erzbistum Paderborn erlaubt ab sofort wieder Mundkommunion im Bistum. Diese bei nicht wenigen Gläubigen beliebte Form der Empfang der Hl. Eucharistie war aufgrund der Corona-Epidemie in Deutschland in vielen Diözesen untersagt. Das Bistum schreibt jetzt in einer Mitteilung: "Die Form der Kommunionspendung als Mundkommunion wurde untersagt, um das Risiko der Übertragung des Coronavirus zu minimieren. Inzwischen liegen allerdings ärztliche Gutachten vor, die in der Spendung der Mundkommunion keine größere Gefahr für eine Infizierung sehen als bei der Handkommunion. Es ist aber andererseits auch eine Tatsache, dass das Wissen bezüglich des Coronavirus immer noch sehr begrenzt ist und von daher im Zweifel weitreichendere Maßnahmen aus Sicherheitsgründen zu bevorzugen sind."

Daher möchte das Bistum, dass die Mundkommunion in Eucharistiefeiern grundsätzlich unterbleiben soll, erlaubt aber dann Ausnahmen. "Um der salus animarum derjenigen willen, die aus unterschiedlichen Gründen ausschließlich in der Weise der Mundkommunion den Leib des Herrn empfangen möchten, kann diesen Gläubigen die hl. Kommunion künftig in dieser Form entweder außerhalb der Messfeier (z.B. in deren Anschluss) gereicht werden oder – sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen – innerhalb der Feier an einem gesonderten Ort im Kirchenraum, an dem durch einen eigenen Spender ausschließlich die Mundkommunion gespendet wird.", erklärt das Bistum. In Messfeiern in der außerordentlichen Form des römischen Ritus ist die Mundkommunion gestattet, betont das Bistum dann weiters.


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