Vatikan setzt Pfarr-Reformen Grenzen

20. Juli 2020 in Aktuelles


Neue Instruktion der Kleruskongregation als Antwort auf Fragen zu Strukturreformen in Zeiten von Priestermangel stärkt Rolle von Pfarrern - Keine letztverantwortliche Gemeindeleitung durch Laien


Vatikanstadt  (kath.net/KAP) Vor dem Hintergrund von Reformbestrebungen in vielen Diözesen hat der Vatikan die traditionelle Ordnung von Pfarren und die Position von Pfarrern bekräftigt. Laut einer von der Kleruskongregation am Montag veröffentlichten Instruktion können Laien zwar "an der Ausübung der Hirtensorge" in einer Pfarre "beteiligt" werden und auch der notwendigen Zusammenarbeit des Pfarrers mit geschultem Personal beispielsweise in Bereichen wie Vermögensverwaltung, Gemeindekatechese oder Caritas steht nichts im Wege.

 

Von der letztverantwortlichen Gemeindeleitung bleiben Laien aber ausgeschlossen. Für die Aufhebung oder Zusammenlegung von Pfarren, wie sie vielerorts geplant werden, verlangt das Schreiben, das sich gleichzeitig auch gegen eine "Klerikalisierung der Pastoral" wendet, jeweils begründete Einzelfallentscheidungen von den Bischöfen. Das auch auf Deutsch veröffentlichte und von Papst Franziskus gebilligte Dokument trägt dem Titel "Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche". Als Instruktion klärt es als eine Art Verwaltungsanweisung die Anwendung kirchenrechtlicher Normen.

 

Gleichzeitig präzisiert das Schreiben das Thema der Erneuerung von Pfarren im missionarischen Sinn. So betont die Instruktion ausdrücklich die Pfarre als Ort, um "durch die Verkündigung des Glaubens und die Spendung der Sakramente das Evangelium den Menschen zu bringen" und die Bedeutung eines pastoralen Handelns, "das durch eine wirkliche und vitale Zusammenarbeit zwischen Priestern, Diakonen, Gottgeweihten und Laien" geprägt ist. Pfarre dürfe als Institution "nicht in der Unbeweglichkeit oder in einer Besorgnis erregenden pastoralen Monotonie gefangen" bleiben, sondern müsse eine "missionarische Dynamik" verwirklichen. "Wenn die Pfarre nicht die der Evangelisierung innewohnende spirituelle Dynamik lebt, läuft sie Gefahr, selbstbezogen zu werden und zu verkalken", heißt es.

 

Gleichzeitig solle die Pfarre über das Merkmal der missionarischen Ausrichtung hinaus zwei weitere Charakteristika aufweisen, wie der Untersekretär der Kleruskongregation, Andrea Ripa, in einem Begleitschreiben betont: "Sie will alle erreichen und einschließen, und sie ist auf die Armen bedacht", verweist Ripa auf eine Passage der Instruktion, in der die Pfarre wörtlich als "'Heiligtum', das allen offensteht" bezeichnet wird, das daran erinnern soll, "dass die Armen und die Ausgeschlossenen im Herzen der Kirche immer einen bevorzugten Platz haben müssen". Rolle von Pfarrern betont Als Zweck des elf Kapitel umfassenden Schreibens nennt der Vatikan eine Antwort auf Strukturreformen, die "wegen tiefgehender sozialer und kultureller Veränderungen in nicht wenigen Diözesen vorbereitet werden oder durchgeführt worden sind".

 

Ausdrücklich stärkt der Text Pfarrer, wenn es um die Frage von Herabstufungen oder Entpflichtungen im Zusammenhang mit Pfarrzusammenschlüssen bzw. der Errichtung größerer "pastoraler Einheiten" geht. Die Wahrung ihrer Zukunftsperspektiven dürfe "nicht mit der Berufung auf unumgängliche Reformnotwendigkeiten oder gar mit dem Verweis auf den priesterlichen Gehorsam abgetan werden", heißt es in dem Begleitschreiben Ripas. Wegen ihres Hirtendienstes seien Pfarrer und andere Priester zusammen mit dem Bischof "an erster Stelle der grundlegende Bezugspunkt für die Pfarrgemeinde", betont die Instruktion. Gleichwohl wird erinnert, "dass der Pfarrer der Pfarrei dient und nicht umgekehrt sie ihm".

 

Kein "Leitungsteam" möglich Weiterhin könne im Rahmen von strukturellen Veränderungen die Hirtensorge für eine oder verschiedene Pfarren gemäß geltendem Kirchenrecht zugleich mehreren Priestern solidarisch übertragen werden, bekräftigt die Instruktion. Einer aus der Priestergruppe agiert bei einem solchen Modell als Moderator und "primus inter pares". Ist es wegen Priestermangels nicht möglich, einen Pfarrer oder Pfarradministrator zu ernennen, kann der jeweilige Diözesanbischof zudem einen Diakon, einen Gottgeweihten oder einen Laien oder auch eine Gemeinschaft von Personen beauftragen, "um das christliche Leben zu stützen und um die missionarische Sendung der Gemeinde fortzusetzen", hält die Instruktion fest.

 

Sie müssen aber durch einen Priester als "Moderator der Hirtensorge" koordiniert und geleitet werden, der die Rechte und Pflichten eines Pfarrers ausübt. Laien dürfen also "auch nicht im Falle des Priestermangels" den Titel oder Funktionen eines Pfarrers annehmen. Auch auf Bezeichnungen wie "Leitungsteam", die eine kollegiale Leitung der Pfarre zum Ausdruck bringen, ist zu verzichten, betont das Schreiben die Bedeutung der Terminologie. Stattdessen seien für Laien Bezeichnungen wie "Koordinator für ... (einen pastoralen Teilbereich)", "pastoraler Mitarbeiter", "pastoraler Assistent" und "Beauftragter für ... (einen pastoralen Teilbereich)" passender. Behutsame Reformen In einer weiteren Passage drängt das Dokument darauf, die Neuorganisation von Pfarrgemeinden und Diözesen "flexibel und behutsam durchzuführen"; die Verantwortlichen sollten dabei nichts "überstürzen".

 

Unter anderem gelte es, "Vorgehensweisen und Modelle zu fördern, durch die alle Getauften kraft der Gabe des Heiligen Geistes und der empfangenen Charismen sich aktiv, dem Stil und der Weise einer organischen Gemeinschaft entsprechend" einbringen können. "Da die Kirche nicht nur Hierarchie, sondern Volk Gottes ist, ist die gesamte Gemeinschaft für ihre Sendung verantwortlich", wird festgehalten. Weitere Kapitel der Instruktion sind u.a. Organen kirchlicher Mitverantwortung in Pfarren wie dem Vermögensverwaltungsrat oder dem Pastoralrat einer Pfarre gewidmet. Unbeschadet legitimer regionaler Regelungen wird hierzu betont, dass beide Räte Beratungsgremien sind, die den Pfarrer, der den Vorsitz innehat, in der Leitung der Pfarre maßgeblich unterstützen.

 

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