
NRW-Minister Stamp für öffentliche Gottesdienste mit Abstand
14. April 2020 in Deutschland
Familienminister von NRW: Man kann die Religionsfreiheit als Grundrecht in der Corona-Krise nicht dauerhaft aussetzen - Auch Bund Katholischer Unternehmer für Rücknahme des Verbots öffentlicher Gottesdienste
Düsseldorf (kath.net)
Joachim Stamp, der Familienminister von Nordrheinwestfalen (NRW), hat in einem Interview mit der WAZ gemeint, dass man in Deutschland die Religionsfreiheit als Grundrecht in der Corona-Krise nicht dauerhaft ausgesetzt werden. Stamp meint, dass bei Einhaltung der notwendigen Abstands- und Hygieneregeln Gottesdienste bald wieder möglich sein sollten, eventuell sogar Ende des Monats. Der Rechtsstaat könne laut dem FDP-Minister sonst dauerhaften Schaden nehmen.
Auch Ulrich Hemel, der Vorsitzende der Bund Katholischer Unternehmer, hat in einem Interview mit dem "Domradio" sich klar dafür ausgesprochen, dass die Öffnung der Kirchen und die Umsetzung der Hygieneregeln in der Kirche gut umgesetzt werden könnten. "Das ist eine Aufgabe für alle Beteiligten. Man kann zwischen Kirchenbänken Platz lassen und die Abstandsregel durchaus realisieren. Auch hier, denke ich, sollten wir über eine kluge, schrittweise Lockerung diskutieren."
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