Freundeskreis St. Philipp Neri legt Verfassungsbeschwerde ein

10. April 2020 in Deutschland


Propst Goesche: "Gleichwohl ist aus unserer Sicht die Kernfrage immer noch nicht geklärt, ob der Staat Art und Form der Religionsausübung bestimmen darf"


Berlin (kath.net)
Der Freundeskreis St. Philipp Neri hat am Donnerstag gegen das Verbot von Gottesdiensten in der Corona-Krise Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dies teilte das Institut in einer Aussendung mit. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Vortag zurückgewiesen hat, möchte der Freundeskreis jetzt noch das Instrument der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nützen. Propst Gerald Goesche erklärte dazu: „Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg folgt in seiner Begründung im wesentlichen den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Berlin aus der ersten Instanz. Gleichwohl ist aus unserer Sicht die Kernfrage immer noch nicht geklärt, ob der Staat Art und Form der Religionsausübung bestimmen darf. Dies wollen wir insbesondere klären und rufen deshalb das Bundesverfassungsgericht an.“

Foto: (c) Institut Philipp Neri

© 2020 www.kath.net