DBK diskutierte über Abendmahl- /Eucharistiegemeinschaft

5. März 2020 in Deutschland


DBK-Pressebericht zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz


Mainz-Bonn (kath.net/DBK) kath.net dokumentiert den Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, anlässlich der Pressekonferenz zum Abschluss der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 5. März 2020 in Mainz, in voller Länge:


1. Einleitung
2. Grußwort des Apostolischen Nuntius
3. Rückblick von Kardinal Marx und Würdigung durch Bischof Bode
4. Synodaler Weg der Kirche in Deutschland
5. Sexueller Missbrauch – Aufklärung und Aufarbeitung
6. Kirchliches Recht
7. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) vom 26. Februar 2020
8. Gemeinsam am Tisch des Herrn“ – Votum des Ökumenischen Arbeitskreises
9. Vorbereitungen des 3. Ökumenischen Kirchentages 2021 in Frankfurt
10. Beauftragter für die mit Rom verbundenen Ostkirchen
11. Gedenken an den hl. Papst Johannes Paul II.
12. Nachsynodales Schreiben Querida Amazonia
13. Zur aktuellen Lage der Christen in Syrien
14. Flüchtlingssituation in Syrien, der Türkei und Griechenland
15. Erklärung der deutschen Bischöfe zum 75. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs
16. Personalia

1. Einleitung

Vor 19 Jahren hat zuletzt eine Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mainz stattgefunden. 68 Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz sind der Einladung von Bischof Dr. Peter Kohlgraf gefolgt. Es war uns ein Anliegen, unmittelbar vor Beginn der Eucharistiefeier am Montag (2. März 2020) am Grab des langjährigen Vorsitzenden unserer Konferenz, Kardinal Karl Lehmann, zu beten.

Während der Vollversammlung fand gestern (4. März 2020) die Trauerfeier für den Terroranschlag in Hanau statt. Wir sind dankbar, dass Bischof Dr. Michael Gerber (Fulda) daran teilgenommen hat. Unsere Gedanken sind auch bei den Opfern der tödlichen Attacke von Volkmarsen.


2. Grußwort des Apostolischen Nuntius

Der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, hat uns in seinem Grußwort die Beziehung des Nachsynodalen Schreibens Querida Amazonia zur Kirche in Deutschland dargelegt. Wir sind für diese Gedanken dankbar – zeigen sie doch, wie eng die Aspekte des Nachsynodalen Schreibens mit dem Synodalen Weg der Kirche in unserem Land verbunden sind. Der Apostolische Nuntius hat hier den Begriff der Evangelisierung hervorgehoben, der für das Amazonasgebiet ebenso relevant sei wie für die Kirche hier in Deutschland, insbesondere für den Synodalen Weg. Zweimal zitiere der Heilige Vater Franziskus in Querida Amazonia sein Schreiben an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland vom 29. Juni 2019, beide Male im vierten Kapitel in Nummer 66, wo es um die Inkulturation gehe, so der Apostolische Nuntius. Inkulturation geschehe – so der Papst – indem die Kirche „nichts von dem Guten, das in den Kulturen Amazoniens bereits existiert, außer Acht lässt, sondern es aufnimmt und im Lichte des Evangeliums zur Vollendung führt. Sie verachtet auch nicht den Reichtum der über die Jahrhunderte überlieferten christlichen Weisheit, so als ob sie sich einbildete, die Geschichte, in der Gott auf vielfältige Weise gewirkt hat, ignorieren zu können, denn die Kirche hat ein vielgestaltiges Gesicht ,nicht nur aus einer räumlichen Perspektive [...], sondern auch aus ihrer zeitlichen Wirklichkeit heraus‘. Dies ist die authentische Tradition der Kirche, die keine statische Ablagerung oder ein Museumsstück ist, sondern die Wurzel eines wachsenden Baumes. Die Jahrtausende alte Tradition bezeugt das Wirken Gottes in seinem Volk und hat die Aufgabe, ,das Feuer am Leben zu erhalten, statt lediglich die Asche zu bewahren‘“ (QA 66). Für den Papst, so der Apostolische Nuntius, sei es von fundamentaler Bedeutung, dass Evangelisierung wesentlich zum gegenwärtigen Wirken der Kirche gehöre.

3. Rückblick von Kardinal Marx und Würdigung durch Bischof Bode

Der scheidende Vorsitzende, Kardinal Reinhard Marx, hat zum Auftakt der Beratungen einen Rückblick auf seine sechsjährige Amtszeit gegeben. Dabei erinnerte er einerseits an den Beginn im Jahr 2014, den er unter die Stichworte Tradition, Konzentration und Innovation stellte, und andererseits an sein Bemühen um die Koordination der Kommissionsarbeit anhand des Schwerpunktthemas Evangelisierung. Für die künftige Arbeit der Bischofskonferenz wünscht er sich eine vertiefte Reflexion auf die Arbeitsweise und die inhaltliche Ausrichtung der Konferenz. Zudem sollten Aspekte der Kommunikation zwischen der Bischofskonferenz und dem Volk Gottes und Fragen der Beteiligung geklärt werden. Kardinal Marx ging auf die zentralen Herausforderungen der vergangenen sechs Jahre, auch im Bereich des Verbandes der Diözesen Deutschlands, ein. Bleibend wichtig sind die ökumenische Zusammenarbeit und das Zusammenstehen mit den jüdischen Geschwistern. Sowohl die internationale Vernetzung als auch der Dialog mit Politik und Gesellschaft sind unabdingbar für die Kirche in Deutschland.

Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück) würdigte in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz die Arbeit von Kardinal Marx. Dabei griff er insbesondere die innerkirchlichen und theologischen Impulse heraus, die Kardinal Marx der Kirche in Deutschland im Lichte des Evangeliums und der Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils gegeben habe, und dankte ihm für das Engagement für den Synodalen Weg. Die ökumenischen Impulse, die Kardinal Marx auf verschiedensten Ebenen eingebracht habe, so Bischof Bode, zeigten, dass Kardinal Marx ein Garant dafür sei, dass wir Bischöfe uns auf den ökumenischen Weg festlegen. Bischof Bode hob außerdem das große Engagement von Kardinal Marx in den drängenden und bedrückenden Fragen beim Thema sexueller Missbrauch und den internationalen Einsatz des scheidenden Vorsitzenden hervor. All dem Gesagten kann ich mich persönlich nur in jeder Hinsicht anschließen. Die Schuhabdrücke, die Kardinal Marx hinterlässt, sind groß.


4. Synodaler Weg der Kirche in Deutschland

Die Vollversammlung hat sich mit der ersten Synodalversammlung des Synodalen Weges in Frankfurt am Main befasst, die vom 30. Januar bis 1. Februar 2020 stattfand. An ihr haben rund 220 Mitglieder, darunter nahezu alle Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz, sowie 18 Beobachterinnen und Beobachter teilgenommen. Die Vollversammlung wertet diese erste Synodalversammlung als gelungenen Auftakt des Synodalen Weges. Die außerordentlich große Medienpräsenz bei dieser Versammlung macht deutlich, wie groß das Interesse der inner- und auch außerkirchlichen Öffentlichkeit im In- und Ausland an dem von Deutscher Bischofskonferenz und Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) getragenen Synodalen Weg ist. Die transparente Durchführung des Treffens hat positiv gewirkt.

In Frankfurt war spürbar, mit welchem Ernst und welcher Nachdenklichkeit die aktuellen Themen angegangen wurden. Unser leidenschaftlicher Appell, Kirche lebendig zu gestalten, ist von Laien und Priestern und Bischöfen gleichermaßen aufgenommen worden. Es war gut, dass neben der Erörterung formaler Fragen auch eine theologische Grundlegung über den Begriff „Synodalität“ vorgenommen wurde. Der Synodale Weg, das ist in der Vollversammlung deutlich geworden, wird gut weitergehen, dafür stehe ich auch persönlich ein. In Frankfurt war eine neue Art des Miteinanders spürbar, das sich in der Form der Gottesdienste, im gegenseitigen Zuhören bis hin zur Sitzordnung gezeigt hat. Die Versammlung war ein guter Querschnitt der Kirche in Deutschland. Auch nach dieser Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Mainz wünsche ich mir, dass die Kirche des Aufbruchs, wie sie Papst Franziskus fordert, weiter sichtbar in unserem Land ist.

Ich möchte noch hinzufügen, dass die Arbeit von zwei der vier Foren gut angelaufen ist. Bereits bei der Synodalversammlung in Frankfurt konnten wir eine starke, wenn auch mitunter kontroverse Befassung mit den vier Themen der Synodalforen erleben. Diese umfassen die Bereiche „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“, „Priesterliche Existenz heute“, „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ und „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“.


5. Sexueller Missbrauch – Aufklärung und Aufarbeitung

Mit der Verabschiedung der vorliegenden Grundsätze (Anlage zum Pressebericht) stehen die deutschen Bischöfe zu ihrer institutionellen Verantwortung für Leid und Unrecht, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs widerfahren ist. Sie verpflichten sich mit diesen Grundsätzen zu größerer Einheitlichkeit, Verbindlichkeit und höheren Leistungen. Die Grundsätze stellen die Weichen für eine höhere Sensibilität gegenüber Betroffenen. Dadurch werden die Empfehlungen der MHG-Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ zum Verfahren zur Anerkennung des Leids umgesetzt.

Ausgangspunkt für die hier vorgelegten Grundsätze waren Empfehlungen einer unabhängigen Arbeitsgruppe, die nach der Veröffentlichung der MHG-Studie eingesetzt wurde. Diese Empfehlungen wurden in der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2019 vorgestellt und diskutiert. Die Bischöfe nahmen diese Empfehlungen entgegen und sicherten zu, von ihnen ausgehend das bisherige System der Anerkennung weiterzuentwickeln. Dabei standen die Fragen im Mittelpunkt, die Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, bei der Pressekonferenz zur Herbst-Vollversammlung 2019 formuliert hat: „Soll es künftig ein kombiniertes System aus einem Grund-Schmerzensgeld (Anerkennung) geben und einer darüber hinausgehenden Form der Entschädigung? Strebt man eine Fondslösung an? Wie sieht die Struktur der Gremien aus, die über die Anerkennungsleistungen entscheiden? Wie wird die Höhe der Anerkennungsleistungen so gestaltet, dass für die Betroffenen eine höhere Zufriedenheit erreicht wird, die aber von den Bistümern und Ordensgemeinschaften auch geleistet werden kann?“

Wir haben dann grundlegende Empfehlungen der unabhängigen Arbeitsgruppe übernommen. Vorgesehen sind: ein zentrales und unabhängiges Entscheidungsgremium, das verbindlich die Leistungshöhe festsetzt, eine zentrale Auszahlung an die Betroffenen und eine solidarische Komponente, die eine Lösung für die gesamte katholische Kirche in Deutschland möglich macht. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Leistungen steuerfrei sind und nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden.

Bei der Höhe der Leistungen erschien ein rechtsstaatlich üblicher und von der Kirche unabhängiger Referenzrahmen sinnvoll. Daher orientiert sich die Höhe der Leistungen künftig an Schmerzensgeldzahlungen staatlicher Gerichte in vergleichbaren Fällen. Den Bischöfen ist bewusst, dass die in Deutschland zuerkannten Schmerzensgelder zuweilen als zu gering in der Kritik stehen. Aus diesem Grund sollen im weiterentwickelten Verfahren Leistungen festgesetzt werden, die sich am oberen Bereich der Schmerzensgeldlisten orientieren.

Im Unterschied zu Entscheidungen bei staatlichen Gerichten sind im weiterentwickelten Verfahren keine umfangreichen Beweise oder Nachweise nötig. Damit sollen Betroffene unbürokratisch, unabhängig von Verjährungsfristen und ohne umfangreiche Nachweise Leistungen erhalten können.

Die Deutsche Bischofskonferenz wird sich zudem weiterhin am Ergänzenden Hilfesystem der Bundesregierung beteiligen, das auf Basis der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch entwickelt wurde und das bestehende Netz sozialrechtlicher Versorgungssysteme ergänzt. Zusätzlich werden auch weiterhin Kosten für Psychotherapie und Paartherapie übernommen. Zur Umsetzung dieser Grundsätze bedarf es noch der Klärung verschiedener Verfahrensfragen und Details. Dies soll bis zum Herbst 2020 erfolgen.


6. Kirchliches Recht

Wir haben uns erneut mit dem Themenfeld Kirchliches Recht befasst, das von einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg) behandelt wird. Diese komplexe Arbeit wird unterstützt von mehreren Unterarbeitsgruppen. Bereits bei der ersten Synodalversammlung hat Erzbischof Schick einen aktuellen Stand berichtet, der unter www.synodalerweg.de dokumentiert ist.

Der Vollversammlung lagen drei Textentwürfe für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vor: „Kirchliche Strafgerichtsordnung“, „Kirchliche Verwaltungsgerichtsordnung der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Disziplinarordnung für Kleriker“. Diese Entwürfe sind diskutiert worden und gehen jetzt in eine weitere Phase der Beratung sowie in die notwendigen Absprachen und Klärungen mit den zuständigen römischen Stellen.


7. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) vom 26. Februar 2020

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 26. Februar 2020 die Vorschrift des § 217 StGB – das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung – für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit für nichtig erklärt. Das Gesetz war im Jahr 2015 mit breiter und fraktionsübergreifender Mehrheit im Deutschen Bundestag nach jahrelanger Debatte beschlossen worden. Zeitgleich hatte der Gesetzgeber deutliche Verbesserungen der palliativen und hospizlichen Versorgung in Deutschland beschlossen.

Die katholische und evangelische Kirche haben den Diskussionsprozess eng begleitet und selbst zahlreiche Foren gebeten, das Thema breit gesellschaftlich zu diskutieren. Sie haben § 217 StGB ausdrücklich begrüßt – als maßvolle gesetzgeberische Maßnahme allein gegen die organisierten Suizidangebote, die in erster Linie von Sterbehilfevereinen angeboten werden. Dabei stand stets der Schutz der Selbstbestimmung von Menschen im Mittelpunkt, die in besonders verletzlichen Situationen wie Krankheit oder Alter innerlich oder äußerlich unter Druck geraten könnten, von organisierten Sterbehilfeangeboten Gebrauch zu machen. Nach der Veröffentlichung des Urteils am 26. Februar 2020 haben sich Kardinal Reinhard Marx und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm gemeinsam geäußert (Zur Pressemitteilung Nr. 026 vom 26.02.2020).

Das Urteil: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zwar den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck als legitim anerkannt und die angeführten Gefahren für die Selbstbestimmung alter und kranker Menschen als nachvollziehbar und plausibel bezeichnet. Gleichwohl befand es das Verbot in § 217 StGB als nicht angemessen, da es das Grundrecht auf selbstbestimmte Selbsttötung faktisch verunmögliche. Hierzu konstruierte es ein aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde folgendes Grundrecht auf selbstbestimmte Selbsttötung, das höchster Ausdruck der menschlichen Individualität und Identität sei. Und es betonte, dass dieses Recht nur zur Geltung gebracht werden könne, wenn es dem Suizidwilligen auch faktisch ermöglicht werde, Hilfe Dritter zur Selbsttötung in Anspruch zu nehmen. Dies gelte in jeder Lebensphase, völlig unabhängig von Alter oder Krankheit – es komme allein auf die selbstbestimmte Entscheidung an. Solange Ärzte sich mehrheitlich nicht bereitfänden, Menschen beim Suizid zu helfen, gebe es einen Bedarf für die Sterbehilfevereine.

Bewertung: Das Urteil stellt mit seiner Verabsolutierung der freiheitlichen Selbstbestimmung gegenüber solidarischer Verbundenheit eine Abkehr von der bisherigen, dem Lebensschutz sehr zugewandten Rechtsprechung des BVerfG dar. Obwohl die Gefahren für die Selbstbestimmung kranker und alter Menschen durchaus anerkannt werden, zählen sie in der Abwägung des Gerichts nicht. Es ist somit zu befürchten, dass die Suizidhilfe insbesondere durch die bereits in Deutschland agierenden Vereine nunmehr stark zunehmen wird und wir schon bald Normalisierungstendenzen wie in der Schweiz, den Niederlanden oder Belgien erkennen werden. Dies schwächt besonders die Angebote palliativer und hospizlicher Versorgung. Hoch problematisch erscheint auch der Umstand, dass dem Gesetzgeber nur minimale Spielräume zur Gestaltung wichtiger gesellschaftspolitischer Fragen belassen werden.

Weiteres Vorgehen: Als Kirche besteht unsere vornehmste Aufgabe darin, Menschen in schwierigen Lebenssituationen noch bessere Unterstützung und Hilfe zuteilwerden zu lassen. Die Möglichkeiten haben wir durch unsere Einrichtungen. Gerade vor wenigen Tagen haben Caritas, Diakonie und der Deutsche Hospiz- und Palliativverband ein Handbuch für die stationäre Hospizarbeit vorgestellt, das der Sicherung der hohen Qualität der Betreuung dienen soll.

Wir haben auch eine große Verantwortung, mit den Menschen im Gespräch zu bleiben, um über die oftmals gar nicht bekannten vielfältigen Möglichkeiten der Selbstbestimmung
auf dem letzten Weg zu informieren (Patientenverfügung, Behandlungsabbruch, Schmerztherapien, Seelsorgeangebote etc.). Die Erfahrung lehrt, dass Suizidwünsche oft nicht weiter verfolgt werden, wenn ernsthafte Angebote der Begleitung gemacht werden.

Die Politik wird prüfen müssen, ob es nach dem Urteil des BVerfG überhaupt noch sinnvolle Spielräume gibt, der Normalisierung von Suizidangeboten regulativ Einhalt zu gebieten.


8. „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ – Votum des Ökumenischen Arbeitskreises

Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) hat im September vergangenen Jahres das Votum Gemeinsam am Tisch des Herrn veröffentlicht. In dem Text spricht sich der ÖAK unter dem gemeinsamen Vorsitz von Bischof em. Dr. Martin Hein (ehemaliger Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck) und mir für eine Öffnung von Eucharistie und Abendmahl für Christen anderer Traditionen aus. Dafür beruft sich der ÖAK auf neuere theologische und insbesondere liturgiewissenschaftliche Erkenntnisse sowie auf Ergebnisse vorausgehender ökumenischer Dialoge. Auf dieser Grundlage kommt der ÖAK zu dem Schluss, dass es bei unterschiedlicher liturgischer Gestalt eine Übereinstimmung im Hinblick auf den Sinngehalt der Feier von Eucharistie/Abendmahl gibt und daher eine wechselseitige Teilnahme theologisch gut begründet ist. Der ÖAK sieht in der wechselseitigen Teilnahme einen weiteren Zwischenschritt auf der Suche nach der Gestalt umfassender sichtbarer Einheit der Kirche Jesu Christi. Es ist zu erwarten, dass das Votum im Zusammenhang des Ökumenischen Kirchentags 2021 in Frankfurt eine verstärkte Beachtung erfahren wird.

Nachdem sich die Deutsche Bischofskonferenz bei ihrer Herbst-Vollversammlung 2019 nur kurz über den Text des ÖAK informiert hatte, fand nun eine intensivere Aussprache statt. Die Vollversammlung hat in dem Text einen theologisch kenntnisreichen und differenzierten Beitrag erkannt, der das Anliegen der Eucharistie- und Kirchengemeinschaft befördern will. Der Text ist getragen von der gemeinsamen glaubenden Überzeugung, dass sich Jesus Christus im Herrenmahl unter Brot und Wein selbst vergegenwärtigt. Das Dokument will einen theologischen Begründungsrahmen zur Verfügung stellen für den Respekt vor der individuellen Gewissensentscheidung einzelner Gläubiger, zur Eucharistie bzw. zum Abendmahl hinzuzutreten, nicht aber eine gemeinsame Feier des Herrenmahles ermöglichen. Es ist erfreulich, dass die Studie verschiedene Aspekte des Eucharistieverständnisses, die aus katholischer Sicht von besonderer Bedeutung sind, voraussetzt.

Der Text wirft aber auch Fragen auf, die bei der weiteren theologischen und pastoralliturgischen Auseinandersetzung zu beachten sind. Sie markieren einen Klärungsbedarf auf katholischer Seite, wenn etwa die Kommunion unter beiderlei Gestalten als Regelform angesehen wird oder von missverständlichen Formulierungen in einzelnen liturgischen Texten hinsichtlich des Opfercharakters der Heiligen Messe die Rede ist. Andere Fragen wie die, zur Ordination als Voraussetzung der Feier vorzustehen, richten sich an die evangelische Seite. Mit ihr sind wir im Kontaktgesprächskreis zwischen Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und Vertretern des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über den Text im Gespräch. Auch werden wir uns in unseren Kommissionen und in Fachgruppen noch einmal genauer mit der Studie befassen.


9. Vorbereitungen des 3. Ökumenischen Kirchentages 2021 in Frankfurt

Der Vollversammlung habe ich über den Stand der Vorbereitungen zum 3. Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) vom 12. bis 16. Mai 2021 in Frankfurt am Main berichtet. Träger des 3. ÖKT sind das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT). Da das Ereignis in Frankfurt am Main und damit im Bereich des Bistums Limburg stattfinden wird, bin ich als Ortsbischof besonders in die Vorbereitungen involviert. Wir werden den Weg hin zu diesem ökumenischen Großereignis des Jahres 2021 aufmerksam verfolgen. Der 3. ÖKT soll ein großes Glaubensfest der Christen in Deutschland werden, das die Verbundenheit unter uns weiter festigen kann und von dem hoffentlich auch über den binnenkirchlichen Bereich hinaus Impulse für das gesellschaftliche Zusammenleben ausgehen. Mit dem Leitwort „schaut hin“ (Mk 6,38) sind vier Hauptthemenbereiche verbunden: 1. Glaube, Spiritualität, Kirche. 2. Lebensräume,
Lebenswelten, Zusammenleben. 3. Schöpfung, Frieden, Weltgemeinschaft. 4. Wirtschaft, Macht, Verantwortung.


10. Beauftragter für die mit Rom verbundenen Ostkirchen

Schätzungen zufolge sind bis zu zehn Prozent der Flüchtlinge, die seit 2015 aus dem Nahen Osten nach Deutschland gekommen sind, Christen. Viele davon gehören zu den katholischen Kirchen östlicher Tradition – mit eigenem Ritus und eigener Jurisdiktion, jedoch mit dem Papst verbunden.

In den zurückliegenden Jahren sind die deutschen Bistümer deshalb in wachsendem Maße ihrer Verpflichtung nachgekommen, diese Gläubigen mit seelsorgerischen und liturgischen Angeboten in ihrer eigenen Tradition anzusprechen. Auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz wurde 2017 das Amt eines „Beauftragten“ für diesen pastoralen Bereich geschaffen und Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB (Paderborn) übertragen. Bei der zu Ende gegangenen Vollversammlung haben wir dieses Arbeitsfeld nun ausgewertet und feststellen können, dass es in den vergangenen drei Jahren in beachtlichem Maße gelungen ist, die Seelsorgestrukturen für die Gläubigen der mit Rom verbundenen Ostkirchen zu stärken und die dazu notwendigen Abstimmungen mit den Patriarchen und Bischöfen aus dem Nahen Osten und mit der zuständigen Kongregation in der römischen Kurie herbeizuführen. Die Vollversammlung hat beschlossen, dass der eingeschlagene Weg fortgesetzt werden soll, und Weihbischof Meier erneut zum Beauftragten gewählt.


11. Gedenken an den hl. Papst Johannes Paul II.

Am 18. Mai 2020 jährt sich der 100. Geburtstag des hl. Papst Johannes Paul II. Die Deutsche Bischofskonferenz empfiehlt den Gläubigen das Gedenken an den Papst. Neben Gottesdiensten in vielen polnischsprachigen Gemeinden weren auf www.dbk.de eine Themenseite sowie für die Gemeinden ein Gebetszettel bereitgestellt.


12. Nachsynodales Schreiben Querida Amazonia

Die Vollversammlung hat sich mit dem am 12. Februar 2020 veröffentlichten Nachsynodalen Schreiben Querida Amazonia („Geliebtes Amazonien“) befasst. Diese lehramtliche Reflexion von Papst Franziskus auf die Sonderversammlung der Bischofssynode für die AmazonasRegion, die vom 6. bis 27. Oktober 2019 im Vatikan stattfand, hat eine international große Wahrnehmung gehabt. Das Thema der Synode lautete „Amazonien – neue Wege für die Kirche und eine ganzheitliche Ökologie“ und gibt die inhaltlichen Schwerpunkte des nun vorliegenden Apostolischen Schreibens vor. Dieses will das Schlussdokument der Synode weder ersetzen noch wiederholen. Keineswegs ist es mit der Veröffentlichung der Exhortation vom Tisch. Papst Franziskus spricht vielmehr davon, dass er mit dem Apostolischen Schreiben „das Schlussdokument offiziell vorstellen“ möchte, und lädt dazu ein, „es ganz zu lesen“ (3).

Die Exhortation bietet einen Reflexionsrahmen an, um „einer Zusammenschau einiger großer Anliegen konkret Gestalt zu geben“ (2). Querida Amazonia stellt vier Visionen in den Mittelpunkt, die sich an den vier Wegen zur Umkehr, welche im Schlussdokument der Synode aufgezeigt wurden, orientieren. So antwortet der Papst auf die Synode mit der Beschreibung einer sozialen, einer kulturellen, einer ökologischen und einer kirchlichen Vision.

Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen), Vorsitzender der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen sowie der Unterkommission für Lateinamerika (insbesondere Adveniat), und Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), Vorsitzender der Kommission Weltkirche, haben zusammen mit den Hauptgeschäftsführern des Hilfswerks Misereor, Msgr. Pirmin Spiegel (Aachen), und der Bischöflichen Aktion Adveniat, P. Michael Heinz SVD (Essen), bei einem Pressegespräch am vergangenen Mittwoch (4. März 2020) einzelne Aspekte vorgestellt, die hier nicht wiederholt werden müssen. Wir werden das Dokument in verschiedenen Kommissionen lesen, da es wichtige Impulse auch für die Arbeit der Kirche in Deutschland und den Synodalen Weg gibt. Die vielen Aspekte des Dokumentes geben auch Hinweise für das Handeln der Kirche mit Blick auf soziale und ökologische Fragen und schließen so gut an die Enzyklika Laudato si’ von 2015 an. Gerade die Fragen der „kirchlichen Vision“ werden gut, auch für die Situation bei uns in Deutschland, studiert werden müssen.


13. Zur aktuellen Lage der Christen in Syrien

Die Vollversammlung hat sich ein weiteres Mal mit der politischen und kirchlichen Situation in Syrien beschäftigt. Als Gast zugegen war der Apostolische Nuntius in Damaskus, Kardinal Mario Zenari, der seit 2008 und damit während des gesamten Kriegs und Bürgerkriegs (auch in Zeiten, als dort die westlichen Diplomaten abgezogen wurden) in Syrien ausgeharrt hat. In erschütternden Beschreibungen hat er den deutschen Bischöfen vom Leid der Menschen berichtet. Gerade in der Winterzeit ist die Lage, besonders von Frauen und Kindern, bedrängend. Unzählige müssen bei Minustemperaturen unter freiem Himmel die Nacht verbringen. Mit dem Ende der Kampfhandlungen in weiten Teilen Syriens wird, so Kardinal Zenari, das ganze Ausmaß der Kriegsfolgen sichtbar: Im zehnten Jahr des Kriegs ist die Armut größer denn je. Und auch die seelischen Verwüstungen der Menschen und der Zusammenbruch der gesellschaftlichen Strukturen tragen dazu bei, dass nirgendwo Zukunftsperspektiven erkennbar sind. So hält die Auswanderung weiter an.

Davon seien die Christen als Minderheit besonders betroffen. Kardinal Zenari sieht seine Aufgabe derzeit vor allem darin, sie zu ermutigen, „aus den Kirchengebäuden herauszugehen“ und mit ihrem Einsatz für alle Menschen Zeichen tätiger Nächstenliebe zu setzen. Dies zeige der muslimischen Bevölkerungsmehrheit das Wesen des Christentums und helfe, Vorurteile abzubauen.

Die deutschen Bischöfe sind sich einig, dass die Kirche in Deutschland auch weiterhin alles in ihren Möglichkeiten Stehende tun muss, um die syrischen Mitchristen in jeder Hinsicht und besonders auch in deren caritativer Arbeit zu unterstützen. In den Jahren 2017/2018 haben die deutschen (Erz-)Bistümer und die katholischen Hilfswerke über 104 Millionen Euro für humanitäre Hilfe und andere Projekte in Syrien und den umliegenden Ländern eingesetzt. Ich möchte hier feststellen: Diese Arbeit muss fortgeführt werden. Möglicherweise kann auch ein gemeinsames Projekt unserer Bistümer und Werke dazu dienen, die Verbundenheit mit den Kirchen in Syrien in besonderer Weise zum Ausdruck zu bringen.

Ein weiteres Anliegen von Kardinal Zenari ist es, dass Kirche und Christen sich in derzeit beginnende Diskussionen um die zukünftige Gestaltung Syriens einbringen. Die katholische Soziallehre biete einen unschätzbaren Wert für eine Mitwirkung der Christen in der Gesellschaft. An die Kirche in Deutschland richtete er die Bitte, die Erfahrungen unseres Landes beim gesellschaftlichen Wiederaufbau in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Kirche in Syrien zu teilen. Kardinal Zenari appellierte darüber hinaus an die Europäische Union, die gegen Syrien verhängten Sanktionen kritisch zu prüfen und so anzupassen, dass sie das Leid der Bevölkerung nicht verschärfen. Die deutschen Bischöfe werden auch diese Frage weiterhin und mit Nachdruck in das Gespräch mit der Bundesregierung einbringen.


14. Flüchtlingssituation in Syrien, der Türkei und Griechenland

In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich die Situation der Flüchtlinge aus dem Nahen Osten dramatisch verschlechtert. Auch dies war ein Thema der Vollversammlung. Die brutalen Kämpfe in der syrischen Provinz Idlib haben zahlreiche Menschen zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen, und auch die Lage der Flüchtlinge, die sich schon seit Längerem in der Türkei aufhalten, ist deutlich schwieriger geworden. Um einer fairen Beurteilung der aktuellen Situation willen darf nicht übersehen werden, dass über dreieinhalb Millionen Syrer in der Türkei Zuflucht gefunden haben – kein anderes Land hat eine derart hohe Zahl schutzsuchender Menschen aufgenommen. Es sollte für die Europäer daher selbstverständlich sein, die Türkei bei der Versorgung der Flüchtlinge nach Kräften zu unterstützen. Gleichzeitig aber darf Europa nicht tatenlos zusehen, wenn – wie dies im Augenblick ganz offenkundig der Fall ist – Flüchtlinge als politisches Druckmittel missbraucht werden. Die deutschen Bischöfe appellieren an alle Verantwortlichen, die unhaltbare Situation an der griechischtürkischen Grenze so schnell wie möglich aufzulösen.

Einmal mehr führen uns die aktuellen Entwicklungen vor Augen, dass sich Europa seiner Verantwortung für schutzsuchende Menschen nicht entziehen kann. Bedauerlicherweise haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die vergangenen Jahre nicht genutzt, um zu einer tiefgreifenden Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu gelangen. Nun sind sie mehr denn je gefordert, Wege zu einer fairen und solidarischen Flüchtlingspolitik zu finden. Die Erstaufnahmestaaten und die Staaten an den europäischen Außengrenzen dürfen mit der Problematik nicht alleingelassen werden. Wer die Aufnahme weiterer Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutschland und Europa zum Tabu erklärt, verschließt die Augen vor der Realität. Die Kirche wird auch weiterhin ihren Beitrag dazu leisten, dass schutzsuchende Menschen ein Leben in Sicherheit und Würde führen können.


15. Erklärung der deutschen Bischöfe zum 75. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs

Die Vollversammlung hat den Entwurf einer Erklärung der deutschen Bischöfe zum 75. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs diskutiert, der von der Deutschen Kommission Justitia et Pax in Zusammenarbeit mit mehreren Bischöflichen Kommissionen und weiteren Experten vorbereitet wurde. Unter dem Titel Kirche im Weltkrieg geht der Text schwerpunktmäßig dem Verhalten der deutschen Bischöfe in der Zeit des Zweiten Weltkriegs nach. Der Text wird im April 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt.


16. Personalia

• Bischof Dr. Georg Bätzing (Limburg) wird Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. • Der ernannte Bischof und Diözesanadministrator Prälat Dr. Bertram Meier (Augsburg) wird Mitglied der Ökumenekommission und der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz. • Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen) wird erster Kirchlicher Assistent der Gemeinschaft Christlichen Lebens (GCL). • Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB (Paderborn) wird als Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für die Gläubigen der mit Rom verbundenen Ostkirchen bestätigt. • Weihbischof Robert Brahm (Trier) wird als Vorsitzender der Jury des Katholischen Kinder- und Jugendbuchpreises der Deutschen Bischofskonferenz bestätigt. • P. Dr. Hans Langendörfer SJ (Bonn) wird als Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz bestätigt. • Matthias Kopp (Bonn) wird als Leiter der Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz bestätigt.


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