Wiener Ethikerin kritisiert deutsches Urteil zu Suizidbeihilfe

27. Februar 2020 in Prolife


IMABE-Geschäftsführerin Kummer: "Rechtsstaat gibt den Schutz des Schwächeren zugunsten des Stärkeren auf" - Warnung vor ähnlicher Entwicklung in Österreich


Wien (kath.net/KAP) Als schweren Rückschritt hat die Wiener Ethikerin Susanne Kummer die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch bezeichnet, wonach in Deutschland das Verbot einer geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben wurde. "Der Rechtsstaat gibt den Schutz des Schwächeren zugunsten des Stärkeren auf", so Kummer wörtlich im "Kathpress"-Interview am Mittwoch. Kummer ist Geschäftsführerin des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE). Das Verfahren vor dem deutschen Höchstgericht war u.a. vom Schweizer Sterbehilfe-Verein Dignitas angestrengt worden. Das Bundesverfassungsgericht unterstrich das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und erklärte ein Gesetz von 2015 gegen die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung für nichtig.

"Wenn wir als Gesellschaft menschenwürdig, solidarisch und mit Respekt vor einer richtig verstandenen Autonomie leben wollen, dann muss der Schutz vor einer Beihilfe zur Selbsttötung Fundament der Rechtsordnung bleiben", hielt Kummer dagegen wörtlich fest. Mit dem deutschen Urteil werde das Rechtssystem ausgehöhlt und es stellt sich die Frage, "inwieweit man dann noch Suizidprävention betreiben kann". Statt eines Rechts auf Tötung brauche es mehr Solidarität mit Menschen in schweren Lebenskrisen, forderte Kummer.

Eine Kultur des Sterbens, der Leidensbewältigung und des Beistands könne nicht darin bestehen, den Tod als professionelle Dienstleistung einzufordern. "Hier schlägt die Sterbekultur in eine Kultur des Todes um", mahnte Kummer. Die Antwort auf existenzielle Leiden, Einsamkeit, Depression oder auch finanzielle Nöte dürfe nicht die Tötung sein, "sondern es braucht menschliche Begleitung, medizinische Hilfe und das klare gesellschaftliche Signal: 'Dein Leben ist immer lebenswert!'".

In Österreich sind sowohl die Tötung auf Verlangen als auch die Beihilfe zum Selbstmord strafrechtlich verboten. Ein von Dignitas beauftragter Wiener Anwalt will nun mit seiner Klage beim Verfassungsgerichtshof dieses Verbot zu Fall bringen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs könnte noch vor dem Sommer 2020 fallen. Kummer warnte vor einem "Dammbruch" auch in Österreich.

"Geschäft mit der Tötung"

In einem ausführlichen Gastkommentar in der "Wiener Zeitung" (Mittwoch) wies Kummer u.a. darauf hin, dass es in der Sterbehilfe-Kampagne auch um gewichtige finanzielle Interessen geht. "Das Geschäft mit der Tötung läuft jedenfalls einträglich: Laut Schweizer Medienberichten kommen die Sterbehilfe-Vereine Exit, Eternal Spirit und Dignitas zusammen mittlerweile auf einen Jahresumsatz von zehn Millionen Schweizer Franken."

Mit der Freigabe der Beihilfe zum Suizid werde jedenfalls eine gefährliche Entwicklung in Gang gesetzt. Einige europäische Länder wie die Schweiz oder die Niederlande hätten bereits vor Augen geführt, "wo diese Reise gesellschaftspolitisch endet": 965 Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz hätten sich 2016 mittels Sterbehilfe-Organisationen das Leben genommen, fünfmal mehr Menschen als noch 2003. In den Niederlanden lag die Zahl der offiziell gemeldeten assistierten Suizide und Fälle von Tötung auf Verlangen im Jahr 2018 bei 6.126. Das sind mehr als 16 Todesfälle pro Tag.

In den Niederlanden würden Ärzte Patiententötungen auch ohne ausdrücklichen Wunsch vornehmen. Sie rechtfertigten dies mit einem zu hohen Leidensdruck für die Angehörigen, auch gesundheitsökonomische Interessen spielten neben Mitleid eine immer größere Rolle. 23 Prozent der bewilligungspflichtigen Sterbehilfe-Fälle seien im Jahr 2015 nicht gemeldet worden, in 431 Todesfällen übten Ärzte Sterbehilfe ohne ausdrücklichen Wunsch des Patienten.
In Belgien stünden erstmals seit Legalisierung der Sterbehilfe drei Ärzte vor Gericht. Ihnen werde vorgeworfen, bei der Tötung einer 38-jährigen Belgierin mit psychischen Problemen im Jahr 2010 die Entscheidung über die gesetzlichen Vorschriften zur Sterbehilfe nicht genau überprüft zu haben. Belgien erlaube zudem auch Euthanasie für Kinder, so Kummer. Und Ärzte im US-Bundesstaat Oregon würden sich mit dem Vorwurf konfrontiert sehen, dass sie inzwischen eine finale "Erlösung" auch bei chronischen Erkrankungen wie Arthritis oder Diabetes durchführen.

In Oregon habe zudem der Fall von zwei Krebspatienten die ganze Dramatik aufgezeigt. Die beiden verfügten nur über die staatliche Armen-Krankenversicherung Medicaid: Per amtlichem Schreiben wurde ihnen die zu teure Chemotherapie verweigert, während man ihnen gleichzeitig anbot, als Alternative den assistierten Suizid zu bezahlen. Beide wollten aber leben und behandelt werden. Erst als der Fall an die Öffentlichkeit kam, wurde eine Chemotherapie zugestanden. Kummer: "Aus dem Recht auf den 'begleiteten Suizid' wird so eine Pflicht zum 'sozialverträglichen Frühableben'."

DIe Conclusio der Bioethikerin: "Gesetze haben ein Schutzfunktion: Wer die Zulassung von Tötung unter bestimmten Bedingungen einführt, öffnet das Tor für weitere, nicht mehr kontrollierbare Entwicklungen."

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


© 2020 www.kath.net