Trisomie-Test als Kassenleistung - weitere Aushöhlung des Lebensrechts

in Prolife


Ärzte für das Leben: Weitere Aushöhlung des Lebensrechts von behinderten Menschen und von uns allen – „Was soll der Zweck sein? Down-Syndrom ist keine Krankheit, sondern ein Zustand, für die es keine ‚Behandlung‘ gibt“


Münster (kath.net/pm) „Diese Entscheidung kam nicht unerwartet, ist dennoch eine Enttäuschung“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben in Münster zu der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass die Kosten des DNA-Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Patau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) ab Ende 2020 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. „denn nach dem Bundesmanteltarif dürfen die Krankenkassen nur Leistungen bezahlen, die „medizinisch zweckmäßig, ausreichend und notwendig“ sind. Aber was soll der Zweck sein? Down-Syndrom ist keine Krankheit, sondern ein Zustand, für die es keine ‚Behandlung‘ gibt. Die traurige Wahrheit ist, dass weit über 90% der Kinder, bei denen ein Down-Syndrom vor der Geburt festgestellt wird, abgetrieben werden. In Einzelfällen geschieht dies sogar nach der 20. Lebenswoche gar bis kurz vor der natürlichen Geburt, zu einer Zeit also, in der das Kind außerhalb der Gebärmutter überlebensfähig wäre. Das ‚Oldenburger-Baby‘ Tim hat in einem solchen Fall seine eigene Abtreibung wegen Down-Syndrom überlebt und ist erst vor wenigen Wochen mit 21 Jahren verstorben. Für viele Menschen ist die Tatsache, dass eine Leistung durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, so etwas wie ein Gütesiegel: ‚Wenn die Kasse das bezahlt, muss es richtig sein‘. So wird die Akzeptanz von dieser Art von Testung durch die heutige Entscheidung erhöht. Zudem wäre es naiv zu erwarten, dass die Kriterien zur Anwendung dieses Tests nicht nach und nach ausgeweitet werden. Erstens sind die heutigen Tests auf die sogenannten Trisomien, bei denen gesamte Chromosomen in einer Überzahl vorhanden sind, erst der Anfang. Bereits heute werden Möglichkeiten entwickelt, mittels solcher Tests auch Defekte in einzelnen Genen festzustellen. Dazu kommt, dass aufgrund der höheren Anzahl an Schwangerschaften bei jüngeren Frauen etwa zwei Drittel aller Kinder mit Down-Syndrom zu Müttern unter 35 Jahren geboren werden. Nachdem man wie der Gemeinsame Bundesausschuss die Logik bereits akzeptiert hat, dass das ein Kind mit Down-Syndrom eine ‚unzumutbare Belastung‘ darstellt, wie will er auf Dauer erklären, dass die meisten Fälle dieser ‚Belastung‘ von der Möglichkeit des weniger invasiven Trisomie-Tests als Kassenleistung ausgeschlossen bleiben? Hieran wird eine Beratung, und sei sie noch so ‚intensiv‘ wenig ausrichten können. In der Zukunft wird dieser Tag wird als weiterer Meilenstein in der Aushöhlung des Lebensrechts von behinderten Menschen und dadurch von uns allen gelten.“

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte über diese Frage drei Jahre lang beraten. Laut der Pressemitteilung der Behörde darf der Test „nur in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken durchgeführt werden und muss mit intensiver Beratung und Aufklärung verbunden sein“, Voraussetzungen, die als „sehr eng“ beschrieben werden und die ein „ethisch unvertretbares“ Screening ausschließen sollen. Mit „besonderen Risiken“ ist wahrscheinlich das Alter der Mutter gemeint, mit einer Altersgrenze etwa bei 35 Jahren. Der G-BA begründet seine Entscheidung damit, dass der DNA-Test deutlich weniger gefährlich ist als die Fruchtwasseruntersuchung oder Entnahme einer Gewebeprobe aus dem Mutterkuchen, die sonst zur sicheren Feststellung eines Down-Syndroms benötigt würden.

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

Foto: Symbolbild


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