Gutachten: Berliner Neutralitätsgesetz ist verfassungskonform

6. September 2019 in Deutschland


Berliner Neutralitätsgesetz verbietet Lehrerinnen das Kopftuch, um die im Islam geforderte Unterordnung der Frau unter den Mann nicht zu befördern – Bereits über 25 Prozent der Schüler an Berlins allgemeinbildenden Schulen gehören dem Islam an


Berlin (kath.net) Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet Lehrern an allgemeinbildenden Schulen, dass sie an den Schulen religiöse Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa tragen. Dies sorgte immer wieder für kontroverse Debatten gesorgt. Ein Gutachten wertet es als verfassungskonform. Darüber berichtet die Landesrundfunkanstalt „rbb“. Erstellt wurde das Gutsachten durch Rechtswissenschaftler Wolfgang Bock im Auftrag der Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD).

Das Gutachten führt aus, dass bereits über 25 Prozent der Schüler an Berlins allgemeinbildenden Schulen dem Islam angehören, viele ihrer Familien seien geprägt von „einer islamischen Religionskultur“, welche „eine dem Mann in vieler Hinsicht untergeordneten Stellung der Frau in Familie und Gesellschaft“ propagiere und verwirkliche. Dadurch würde die Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen stark eingeschränkt. Obendrein würden Jungs in diesen Familien dazu erzogen, „diese dem Grundgesetz widersprechenden Gebote und Forderungen zu erheben und durchzusetzen“. Da dies zu religiös-kulturellen Konflikten an Schulen führe, sei das Verbot „religiös ausdrucksstarker Kleidung“ wie des islamischen Kopftuchs recht- und verhältnismäßig, da sonst die gesetzlich geschützte „negative Religionsfreiheit“ in Gefahr gerate. Würden weibliche Lehrkräfte das islamische Kopftuch tragen wäre ansonsten „ein vorhersehbarer Faktor für die Beförderung“ von Konflikten, die „aus einer islamischen Religionskultur heraus entstehenden“.

Bildungssenatorin Scheeres erläuterte dazu: „Dieses Gesetz schützt Schülerinnen und Schüler vor Diskriminierung.“


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